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Neu ab 2017: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
warum eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Um den Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der jährlichen
Arbeitnehmerveranlagung zu minimieren, soll unter bestimmten Voraussetzungen im Sinne
von Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit eine antragslose Arbeitnehmerveran-
lagung durchgeführt werden. Dies wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 von Amts wegen
geschehen und zwar ohne Abgabe einer Steuererklärung.
Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung werden Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen ab dem zweiten Halbjahr 2017 in den
Genuss einer Steuererstattung kommen – unabhängig von einem Antrag auf Arbeit-
nehmerveranlagung. Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bis Juni 2017
keine Arbeitnehmerveranlagung für das Veranlagungsjahr 2016 gemacht haben, obwohl
sie in den Genuss einer Steuergutschrift kommen würden. Auf diese Weise wird die zu viel
einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert.
wann kann eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgen?
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn
• bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde,
• aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen
worden sind,
• die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
• aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der
automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche
Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge
(z. B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend
gemacht werden.
wie erfahren Sie, ob Sie eine Steuergutschrift erhalten?
Die Finanzverwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 an all jene Steuerzahlerinnen
und Steuerzahlern ein Schreiben verschicken, die von diesem Service profitieren werden. In
diesem Schreiben wird die Finanzverwaltung die ihr bekannten Kontodaten anführen und
die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ersuchen, diese zu überprüfen.
Sollten Ihre Kontodaten aktualisiert werden müssen, melden Sie dies bitte binnen vier
Wochen der Finanzverwaltung. Die Steuergutschrift wird dann auf dem Konto des
Steuerzahlers oder der Steuerzahlerin gutgeschrieben und es wird automatisch ein Bescheid
zugestellt.
Quelle:
www.bmf.gv.atAlfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t
ABwASSeRVeRBAND LIeNzeR TALBoDeN:
KADAVeR-ÜBeRNAhMezeITeN
Wie in der Mitgliederversammlung vom 27. April 2017 angeregt, werden nachstehend
die Kadaver-Übernahmezeiten des Abwasserverband des Lienzer Talboden neuerlich wie folgt
bekannt gegeben:
Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
Samstag, Sonntag/Feiertag 8.00 bis 11.30 Uhr
An diesen Tagen ist das Klärwerk mit nur einem
Diensthabenden besetzt. Aus zeittechnischen Gründen
ist daher eine telefonische Voranmeldung unter
04852-68267 unbedingt erforderlich.