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Aufgrund rechtlicher Be-

stimmungen muss die Vor-

schreibung der

Grundsteuer getrennt von

den anderen Abgaben

und Gebühren erfolgen.

Die Verrechnung der

Grundsteuer erfolgt dabei

mittels „Lastschriftanzeige“, die restlichen

Abgabearten werden weiterhin bescheid-

mäßig vorgeschrieben.

Da nun zusätzliche Zahlungen durch die

getrennten Grundsteuerverrechnungen an-

fallen, dürfen wir in Erinnerung rufen bzw.

nochmals einladen, von der Möglichkeit

Gebrauch zu machen, die Gemeindesteu-

ern und -abgaben mittels Einzugsermächti-

gung zu begleichen.

Zur Erinnerung die Vorteile und Modalitäten

dieser zeitgemäßen und bequemen

Zahlungsform:

• Sie sparen sich den Weg zur Bank.

• Die Bezahlung mittels Abbuchungsauftrag

ist für Sie kostenlos.

• Sie erleichtern sich und uns die Termin-

überwachung und vermeiden so auf

jeden Fall zusätzliche Kosten wegen einer

vergessenen Einzahlung (Mahngebühren,

Säumniszuschläge usw.)

• Sie behalten stets die Kontrolle über Ihr

Geld, denn:

Die Abbuchung erfolgt erst am Fälligkeits-

tag, also vier Wochen nach Erhalt der Vor-

schreibung! Damit bleibt Ihnen genug Zeit,

die Vorschreibung zu kontrollieren und

allfällige Korrekturen bei der Gemeinde zu

veranlassen.

Bei allfälligen Fragen zur Erteilung eines

Abbuchungsauftrags oder zu den

Vorschreibungen gibt Ihnen gerne Frau

Sandra Brunner im Gemeindeamt Auskunft:

Tel. 62660 (Montag bis Freitag von

8.00 bis 12.00 Uhr) oder E-Mail:

kassenverwaltung@leisach.tirol.gv.at

ABBUchUNGSAUFTRAG

Staatlich befugter und beeidigter

Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen

A. Purtscher-Straße 16 – 9900 Lienz

04852 62117 –

vermessung@rohracher.com

WENNS

SCHNELL

GEHEN

SOLL...