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Aufgrund rechtlicher Be-
stimmungen muss die Vor-
schreibung der
Grundsteuer getrennt von
den anderen Abgaben
und Gebühren erfolgen.
Die Verrechnung der
Grundsteuer erfolgt dabei
mittels „Lastschriftanzeige“, die restlichen
Abgabearten werden weiterhin bescheid-
mäßig vorgeschrieben.
Da nun zusätzliche Zahlungen durch die
getrennten Grundsteuerverrechnungen an-
fallen, dürfen wir in Erinnerung rufen bzw.
nochmals einladen, von der Möglichkeit
Gebrauch zu machen, die Gemeindesteu-
ern und -abgaben mittels Einzugsermächti-
gung zu begleichen.
Zur Erinnerung die Vorteile und Modalitäten
dieser zeitgemäßen und bequemen
Zahlungsform:
• Sie sparen sich den Weg zur Bank.
• Die Bezahlung mittels Abbuchungsauftrag
ist für Sie kostenlos.
• Sie erleichtern sich und uns die Termin-
überwachung und vermeiden so auf
jeden Fall zusätzliche Kosten wegen einer
vergessenen Einzahlung (Mahngebühren,
Säumniszuschläge usw.)
• Sie behalten stets die Kontrolle über Ihr
Geld, denn:
Die Abbuchung erfolgt erst am Fälligkeits-
tag, also vier Wochen nach Erhalt der Vor-
schreibung! Damit bleibt Ihnen genug Zeit,
die Vorschreibung zu kontrollieren und
allfällige Korrekturen bei der Gemeinde zu
veranlassen.
Bei allfälligen Fragen zur Erteilung eines
Abbuchungsauftrags oder zu den
Vorschreibungen gibt Ihnen gerne Frau
Sandra Brunner im Gemeindeamt Auskunft:
Tel. 62660 (Montag bis Freitag von
8.00 bis 12.00 Uhr) oder E-Mail:
kassenverwaltung@leisach.tirol.gv.atABBUchUNGSAUFTRAG
Staatlich befugter und beeidigter
Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen
A. Purtscher-Straße 16 – 9900 Lienz
04852 62117 –
vermessung@rohracher.comWENNS
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