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ISELSBERGER
GEMEINDEBOTE
Ausgabe 37 | Juni 2017
JUGENDZENTRUM - Z4
Seit Mai 2016 hat das Jugendzentrum „Z4“ der
Geme i nde Nu s s do r f - Deban t e r we i t e r t e
Öffnungszeiten. Wir haben seit neuestemmontags
bis freitags von 17 Uhr bis 21 Uhr geöffnet. Dies
wurde vor allem durch die nanzielle Teilnahme
der Gemeinden Dölsach, Iselsberg-Stronach,
Nikolsdorf und Lavant möglich. Es ist sehr schön,
dass dadurch auch Jugendliche aus den
benachbarten Gemeinden auf uns aufmerksam
geworden sind und regelmäßig im „Z4“ vorbei-
schauen.
N e b e n v e r s c h i e d e n e n k o s t e n l o s e n
Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel Playstation,
Airhockey, Billard, Darts, Tischfußball uvm. ist auch
für das leibliche Wohl zu jugendmoderaten Preisen
gesorgt.
Nach dem Konzept der offenen Jugendarbeit ist
jeder willkommen und jeder darf sein, wie er ist.
Zusammen mi t den 6 Bet r eue r n we rden
ve r s ch i edene Wo r k s hop s r ea l i s i e r t und
außertourliche, besondere Freizeitaktivitäten
geplant. Immer nach demMotto: Was wird gerade
gebraucht? Auch zum Entspannen und Plaudern
ndet sich in unseren großzügigen Räumlichkeiten
immer ein Plätzchen. Außerdem versuchen wir den
Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Vertraulichkeit ist uns sehr wichtig. Wir geben den
jungen Menschen die Möglichkeit, in einem
g e s c h ü t z t e n R a h me n d e n s t ä n d i g e n
Anforderungen des täglichen Lebens für ein paar
Stunden zu entkommen.
Wir freuen uns sehr, wenn dumal vorbeischaust!
Das Z4-Team
LEINEN- UND HUNDEKOTAUFNAHMEPFLICHT
Neben dem Hundehalter haben alle Personen, die sich in der Öffentlichkeit
mit Hunden bewegen, dafür zu sorgen, dass das gesamte Gemeindegebiet
(insbesondere landwirtschaftliche Flächen, Grünanlagen, Kinderspiel- und
Sportplätze undVerkehrsächen) nicht durch Hundekot verunreinigt wird.
Da es aufgrund besonderer Verhältnisse erforderlich ist, damit das Leben und
die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet werden oder
Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden, sind
Hundean einer Leine zu führen.
Der Halter eines mehr als drei Monate alten Hundes hat der Behörde innerhalb
einer Woche die Daten seines Hundes zu melden und innerhalb eines Monats
denAbschluss einer Haftplichtversicherung nachzuweisen.