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FODN - 65/01/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Übernahme ins Öffentliche Gut, Wege und Plätze
(Dammweg Unterpeischlach)
Nun liegt der Kaufvertrag für den Dammweg vor und wur-
de die Kaufsumme (bereits beschlossen) bezahlt. Die Über-
tragung des Dammweges in Unterpeischlach erfolgt nach
§ 15 LTG. Ein diesbezüglicher Antrag ist bereits abgelaufen
und wird durch den Vermesser Di Neumayr mit Urkunde GZ:
5347/2014 vom 02.10.2014 (Bestätigung des Naturbestandes
mit 13.03.2017) erneut eingereicht.
Zur Information:
Flächen, die nicht Bestandteil des Weges
sind werden ebenfalls an die Gemeinde übertragen, diese sind
jedoch mit einer Dienstbarkeit der Unterlassung von Baufüh-
rungen aller Art (Bauverbot) belastet.
Dies wird damit begründet, dass der Kaufpreis kein Bau-
landpreis darstellt.
Beschluss: einstimmig.
Information Besprechung Baubezirksamt Lienz,
Beleuchtung Tunnel Haslacher Ebene
Bei einer Besprechung mit dem Leiter des Baubezirksamtes
Lienz, DI Harald Haider hat dieser mitgeteilt, dass nun an ei-
ner Lösung für das Problem fehlende Beleuchtung der Tunnels
auf der Haslacher Ebene gearbeitet wird. Die fehlende Strom-
versorgung sollte mittels Photovoltaikzellen gelöst werden. Im
Winter ist dies vermutlich nicht ausreichend, jedoch ist dort
auch kein Fahrrad- bzw. Fußgängerverkehr.
Beschilderung von neuen gewerblichen Betrieben - Kosten
Das Beschilderungskonzept ist seitens der Gemeinde abge-
schlossen, es fehlen zum Teil noch Schilder die durch das Bau-
bezirksamt Lienz, Straßenverwaltung aufzustellen sind.
Nun kommen erste Anfragen um Nachrüstung. Bgm
in
Erika
Rogl bittet um die Meinung des Gemeinderates, wie die Finan-
zierung der Nachrüstung zukünftig aussehen soll.
Ergebnis:
Materialkosten von ca. EUR 150,00 trägt der Be-
gehrende, das Aufstellen der Schilder, Organisation, Bestel-
lung, etc. übernimmt die Gemeinde.
Beschluss: einstimmig.
Information Zukunftsorte – Bgm. Stv. Martin Gratz
Gemeinsam mit den burgenländischen Zukunftsortege-
meinden Raiding und Neckenmarkt wird die Gemeinde Kals
am Großglockner die Präsidentschaft für ein halbes Jahr über-
nehmen und haben dazu Vorgespräche stattgefunden.
Bgm. Stv. Martin Gratz informiert, dass wir im ersten
Halbjahr 2018 die Präsidentschaft der Zukunftsorte überneh-
men. Für die Auftaktveranstaltung in Kals am Großglockner
schlägt er den Termin vom 25. bis 27. Jänner 2018 vor. Raiding
und Neckenmarkt werden dann die Veranstaltungen im Juni,
zu Ende der Präsidentschaft, ausrichten.
Martin Gratz übernimmt die Koordination der Ideenfindung
zur Füllung unserer Präsidentschaft, er bittet um rege Mitar-
beit, auch von Personen außerhalb des Gemeinderates.
Gemeinderatssitzung
am 11. April 2017
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes
Verfahrensnr.: 2-712/1007 Berggasthof, Kerer Hermann
(Änderung), im Bereich einer Teilläche des Grundstückes
1231/1, KG Kals a. Großglockner.
Änderung im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes
1231/1, KG Kals a. Gr., von derzeit Freiland nach § 41 in künf-
tig Sonderfläche Berggasthaus mit höchstzulässigen 160 Ver-
abrei-chungsplätzen, Personalzimmern, Photovoltaik-Anlage
mit einer höchstzulässigen Leistung von 16 kWp und einer
Solaranlage mit einer höchstzulässigen Größe von 50 m2.
Geplant ist der Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden
Gasthauses. Dazu wurde mit Plandatum vom 22.11.2016 der
Flächenwidmungsplan geändert. Aufgrund der Änderung des
Planers, haben sich die Ausmaße des Gebäudes geändert, ins-
besondere da große Vordächer geplant sind, welche nicht als
untergeordnet angesehen werden können. Der örtliche Raum-
planer schlägt eine Vergrößerung des Widmungsbereiches
(künftiger Bauplatz) auf ca. 138 m² vor.
Beschluss: einstimmig
Verfahrensnr.: 2-712/10010 Landw. Halle, Bauernfeind Jo-
sef, im Bereich einer Teilfläche der Gp. 2976/2, KG Kals
Umwidmung Grundstück 2976/2 KG 85102 Kals am Groß-
glockner (70712) (rund 171 m²) von Freiland § 41 in Sonder-
fläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude und
Anlagen § 47.
Geplant ist die Errichtung eines Holzgebäudes, welches als
Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte ge-
nutzt werden soll, geplantes Ausmaß 14,95 m x 5,0 m.
Beschluss: einstimmig.
Einspruche Käsereifelager
Beharrungsbeschluss für Änderung des ÖROK und Flä-
chenwidmungsplanes im Bereich 3354/1, 3350/2, KG Kals.
Dieser Punkt wurde in der letzten Sitzung bereits ausführlich
diskutiert. Es ist ein neuerlicher Beschluss nötig, da aufgrund
der erst in der letzten Woche abgelaufenen Einspruchsfrist der
ursprünglich gefasste Beschluss keine Gültigkeit mehr hatte.
Bgm.
in
Erika Rogl berichtet von der mittlerweile stattgefun-
denen bau- und gewerberechtlichen Verhandlung der Bezirks-
hauptmannschaft Lienz.