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FODN - 65/01/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Übernahme ins Öffentliche Gut, Wege und Plätze

(Dammweg Unterpeischlach)

Nun liegt der Kaufvertrag für den Dammweg vor und wur-

de die Kaufsumme (bereits beschlossen) bezahlt. Die Über-

tragung des Dammweges in Unterpeischlach erfolgt nach

§ 15 LTG. Ein diesbezüglicher Antrag ist bereits abgelaufen

und wird durch den Vermesser Di Neumayr mit Urkunde GZ:

5347/2014 vom 02.10.2014 (Bestätigung des Naturbestandes

mit 13.03.2017) erneut eingereicht.

Zur Information:

Flächen, die nicht Bestandteil des Weges

sind werden ebenfalls an die Gemeinde übertragen, diese sind

jedoch mit einer Dienstbarkeit der Unterlassung von Baufüh-

rungen aller Art (Bauverbot) belastet.

Dies wird damit begründet, dass der Kaufpreis kein Bau-

landpreis darstellt.

Beschluss: einstimmig.

Information Besprechung Baubezirksamt Lienz,

Beleuchtung Tunnel Haslacher Ebene

Bei einer Besprechung mit dem Leiter des Baubezirksamtes

Lienz, DI Harald Haider hat dieser mitgeteilt, dass nun an ei-

ner Lösung für das Problem fehlende Beleuchtung der Tunnels

auf der Haslacher Ebene gearbeitet wird. Die fehlende Strom-

versorgung sollte mittels Photovoltaikzellen gelöst werden. Im

Winter ist dies vermutlich nicht ausreichend, jedoch ist dort

auch kein Fahrrad- bzw. Fußgängerverkehr.

Beschilderung von neuen gewerblichen Betrieben - Kosten

Das Beschilderungskonzept ist seitens der Gemeinde abge-

schlossen, es fehlen zum Teil noch Schilder die durch das Bau-

bezirksamt Lienz, Straßenverwaltung aufzustellen sind.

Nun kommen erste Anfragen um Nachrüstung. Bgm

in

Erika

Rogl bittet um die Meinung des Gemeinderates, wie die Finan-

zierung der Nachrüstung zukünftig aussehen soll.

Ergebnis:

Materialkosten von ca. EUR 150,00 trägt der Be-

gehrende, das Aufstellen der Schilder, Organisation, Bestel-

lung, etc. übernimmt die Gemeinde.

Beschluss: einstimmig.

Information Zukunftsorte – Bgm. Stv. Martin Gratz

Gemeinsam mit den burgenländischen Zukunftsortege-

meinden Raiding und Neckenmarkt wird die Gemeinde Kals

am Großglockner die Präsidentschaft für ein halbes Jahr über-

nehmen und haben dazu Vorgespräche stattgefunden.

Bgm. Stv. Martin Gratz informiert, dass wir im ersten

Halbjahr 2018 die Präsidentschaft der Zukunftsorte überneh-

men. Für die Auftaktveranstaltung in Kals am Großglockner

schlägt er den Termin vom 25. bis 27. Jänner 2018 vor. Raiding

und Neckenmarkt werden dann die Veranstaltungen im Juni,

zu Ende der Präsidentschaft, ausrichten.

Martin Gratz übernimmt die Koordination der Ideenfindung

zur Füllung unserer Präsidentschaft, er bittet um rege Mitar-

beit, auch von Personen außerhalb des Gemeinderates.

Gemeinderatssitzung

am 11. April 2017

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes

Verfahrensnr.: 2-712/1007 Berggasthof, Kerer Hermann

(Änderung), im Bereich einer Teilläche des Grundstückes

1231/1, KG Kals a. Großglockner.

Änderung im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes

1231/1, KG Kals a. Gr., von derzeit Freiland nach § 41 in künf-

tig Sonderfläche Berggasthaus mit höchstzulässigen 160 Ver-

abrei-chungsplätzen, Personalzimmern, Photovoltaik-Anlage

mit einer höchstzulässigen Leistung von 16 kWp und einer

Solaranlage mit einer höchstzulässigen Größe von 50 m2.

Geplant ist der Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden

Gasthauses. Dazu wurde mit Plandatum vom 22.11.2016 der

Flächenwidmungsplan geändert. Aufgrund der Änderung des

Planers, haben sich die Ausmaße des Gebäudes geändert, ins-

besondere da große Vordächer geplant sind, welche nicht als

untergeordnet angesehen werden können. Der örtliche Raum-

planer schlägt eine Vergrößerung des Widmungsbereiches

(künftiger Bauplatz) auf ca. 138 m² vor.

Beschluss: einstimmig

Verfahrensnr.: 2-712/10010 Landw. Halle, Bauernfeind Jo-

sef, im Bereich einer Teilfläche der Gp. 2976/2, KG Kals

Umwidmung Grundstück 2976/2 KG 85102 Kals am Groß-

glockner (70712) (rund 171 m²) von Freiland § 41 in Sonder-

fläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude und

Anlagen § 47.

Geplant ist die Errichtung eines Holzgebäudes, welches als

Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte ge-

nutzt werden soll, geplantes Ausmaß 14,95 m x 5,0 m.

Beschluss: einstimmig.

Einspruche Käsereifelager

Beharrungsbeschluss für Änderung des ÖROK und Flä-

chenwidmungsplanes im Bereich 3354/1, 3350/2, KG Kals.

Dieser Punkt wurde in der letzten Sitzung bereits ausführlich

diskutiert. Es ist ein neuerlicher Beschluss nötig, da aufgrund

der erst in der letzten Woche abgelaufenen Einspruchsfrist der

ursprünglich gefasste Beschluss keine Gültigkeit mehr hatte.

Bgm.

in

Erika Rogl berichtet von der mittlerweile stattgefun-

denen bau- und gewerberechtlichen Verhandlung der Bezirks-

hauptmannschaft Lienz.