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FODN - 65/01/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Einspruch
Flächenwidmunsplanäneung Käsereifelager
Behandlung des Einspruches zum geänderten FLÄWI
im Bereich einer Teilfläche der Gste. 3354/1, 3354/2 und
3350/2, Käsereifelager in Unterpeischlach
Bürgermeisterin Erika Rogl hat im Vorfeld allen Gemein-
deräten sowohl den Einspruch der Anrainergemeinschaft als
auch die Stellungnahme des Raumplaners per email übermit-
telt. Sie verliest noch einmal den Beschluss der ÖROK Ände-
rung und der FWP Änderung. Ebenso fasst sie die Einsprü-
che der Anrainergemeinschaft zusammen (Nutzungskonflikt
durch Geruch und Verkehr, keine Standortgunst und Verkehr/
Sicherheit. Es wird die Stellungnahme des Raumplaners er-
läutert (Lärmbeeinträchtigung gering, Geruch ist im Gewer-
beverfahren zu klären und Standortgunst und öffentliches In-
teresse gegeben) und dessen Vorschlag zur Beschlussfassung
verlesen.
GV Egon Groder merkt an, dass er von der Unterschrifte-
naktion, die die Anrainerschaft gestartet hatte, nichts wusste
und dies in der letzten Gemeinderatssitzung auch nicht ange-
sprochen wurde. Bgm
in
Erika Rogl antwortet, dass grundsätz-
lich ein Einspruch erst behandelt werden kann, sobald ein Pro-
jekt bzw. eine Planung über eine Widmungsänderung vorliegt.
Dass der Start des Projektes unglücklich verlaufen ist hat sie
ausführlich in der letzten Sitzung erwähnt. Dies bestätigen
mehrere Gemeinderäte.
GV Philipp Jans, der als Vertreter der Gemeinde bei einer
Besprechung vor Ort mit den Anrainern war, ergreift das Wort
und schildert den Ablauf dieser Zusammenkunft.
Erika Rogl erläutert die weitere Vorgangsweise der Behör-
den und die Rechte der Anrainer und betont, dass die geäußer-
ten Bedenken der Anrainer zum Teil durch das Gutachten vom
Raumplaner entkräftet wurden bzw. es Aufgabe der Gewer-
bebehörde sein wird, dem Betreiber Auflagen vorzuschreiben,
die Beeinträchtigung der Anrainer vorbeugt.
GV Egon Groder betont, dass er nicht gegen den Käsereife-
keller ist, aber der Informationsfluss war ihm zu wenig. Die
Bürgermeisterin hat die Vertreter der Anrainerschaft, die per-
sönlich bei ihr vorgesprochen haben auch umfassend über ihre
Rechte aufgeklärt, die sie jetzt auch wahrnehmen.
Beschluss:
Abweisung der Stellungnahme von der „Anrainergemein-
schaft Unterpeischlach“, unterzeichnet und datiert mit
01.03.2017 und eingebracht am 21.03.2017;
Beschluss des Entwurfs zur Änderung des örtlichen Raum-
ordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 3354/1
und 3354/2, KG Kals am Großglockner, wie mit Beschluss
des Gemeinderates am 21.02.2017 aufgelegt;
Beschluss des Entwurfs zur Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich der Grund-stücke 3354/1 und
3354/2, KG Kals am Großglockner, entsprechend dem Auf-
lagebeschluss vom 21.02.2017.
Abstimmung: 9 Stimmen dafür, 3 dagegen, 1 Enthaltung
wegen Befangenheit. Beschluss: mehrheitlich angenommen.
Privatrechtliche Vereinbarung Erschließung
von Grundstücken bei Umwidmungen:
Im Rahmen einer Vorbesprechung mit dem Raumplaner DI
Wolfgang Mayr über die Vorgangsweise bei der Fortschrei-
bung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Jahr 2018
wurde auch die Frage der Baulanderschließung besprochen.
Bisher wurde die Grundfläche für die Wegerschließung
von neuem Bauland kostenlos vom Widmungswilligen zur
Verfügung gestellt, das Wegprojekt, die Genehmigung sowie
die Herstellung des Weges inkl. Asphaltierung durch die Ge-
meinde durchgeführt. Der Raumplaner schlägt nun vor, so wie
in anderen Gemeinden bereits üblich, dies im Rahmen einer
Privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Widmungswer-
ber (Grundeigentümer) und der Gemeinde zu regeln und dort
festzuschreiben, dass die benötigte Wegfläche kostenlos ins
öffentliche Gut übergeht, die Übergabe erfolgt nach Fertigstel-
lung des Weges (Frostkoffer) und Vermessung der Wegfläche,
die Errichtung hat sachgerecht nach Stand der Technik zu er-
folgen. Die Bürgermeisterin ersucht den Gemeinderat dies so
zu beschließen, da
der Widmungswerber zugleich Grundeigentümer auch den
Vorteil (Wertgewinn) hat
dieser die Kosten für die Wegerrichtung im Gegensatz zur
Gemeinde, auch steuerlich in Abzug bringen kann
Die Einnahmen der Gemeinde in Form von Erschließungs-
kosten für Asphaltierung, und laufende Arbeiten wie
Schneeräumung, Splitt, Kehren, etc. benötigt wird.
Beschluss: einstimmig
Rechnungsabschlusses 2016
Erledigung des Rechnungsabschlusses für Gemeinde Kals
und Gemeinde Kals Immobilien KG für das Jahr 2016:
Bei diesem Punkt übernimmt
Bgm.inStv. Martin Gratz
den Vorsitz und bringt Finanzverwalter Bergerweiß die
Rechnungsabschlüsse in groben Zügen dem Gemeinderat zur
Kenntnis.
Der Rechnungsabschluss 2016 der Gemeinde Kals am Groß-
glockner wurde vom Überprüfungsausschuss am 06.02.2017
vorgeprüft und ist in der Zeit vom 20.02.2017 bis einschließ-
lich 07.03.2017 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht-
nahme aufgelegen.
Gemeinde Kals am Großglockner
Ordentlicher Haushalt
Gesamteinnahmenvorschreibung EUR 4.751.496,64
Gesamtausgabenvorschreibung EUR 4.722.449,01
Gesamteinnahmenabstattung
EUR 4.907.583,03
Gesamtausgabenabstattung
EUR 4.739.563,51
Ergibt ein Jahresergebnis von EUR 29.047,63
(positiv)
Außerordentlicher Haushalt:
Gesamteinnahmenvorschreibung EUR 352.471,69
Gesamtausgabenvorschreibung EUR 426.760,47
Gesamteinnahmenabstattung
EUR 442.875,25
Gesamtausgabenabstattung
EUR 517.164,03
Ergibt ein Jahresergebnis von EUR -74.288,78
(negativ)