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FODN - 65/01/2017

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AUS DEM GEMEINDERAT

Der Kassenbestand auf den Girokonten beträgt zum

31.12.2016 EUR 108.544,93 (positiv)

Die Gesamteinnahmenrückstände belaufen sich auf EUR

71.018,77 worin die Abgabenertragsanteile Dezember 2016

in Vorschreibung enthalten sind, welche jedoch erst im Jän-

ner 2017 überwiesen bzw. in Abstattung gebucht wurden.

Die Gesamtausgabenrückstände betragen EUR 209.990,66,

welche sich aus diversen Beiträgen lt. Abgabenertragsantei-

laufstellung Dezember 2016 (analog den Einnahmenrück-

ständen), welche im HH-Jahr 2016 lediglich in Vorschrei-

bung verbucht werden konnten (Zahlung-Abstattung 2017)

sowie aus den Darlehensrückzahlungen 4.Vj.2016, welche

erst Anfang Jänner 2017 überwiesen wurden (Vorschrei-

bungsbuchung noch im Jahr 2016).

Der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2016 beträgt EUR

7.676.744,41 (2015: EUR 8.421.970,15).

An Rücklagen sind zum 31.12.2016: EUR 27.003,91 (2015:

EUR 23.912,07) vorhanden.

Gemeinde Kals Immobilien KG:

Ordentlicher Haushalt:

Gesamteinnahmenvorschreibung EUR 170.026,61

Gesamtausgabenvorschreibung EUR 171.129,71

Gesamteinnahmenabstattung

EUR 171.159,92

Gesamtausgabenabstattung

EUR 156.504,39

Ergibt ein Jahresergebnis von EUR -1.103,10

(negativ)

Der Kassenbestand beträgt zum 31.12.2016 EUR 16.397,77

Der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2016 beträgt EUR

2.245.312,40 (2014: EUR 2.348.984,02).

Finanzverwalter Bergerweiß und Bgmin Erika Rogl verlas-

sen zur Beschlussfassung den Raum. Bgm. Stv. Martin Gratz

bittet um die Meinung des Gemeinderates. Obmann des Über-

prüfungs-ausschusses GV Linder Michael betont, dass viele

Einsparungen gemacht wurden und gut gewirtschaftet wurde.

Beschluss: einstimmig

Bgm

in

Erika Rogl bedankt sich beim GR für das Vertrauen,

die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und die Ent-

lastung. Ebenso dankt sie der Verwaltung für die geleistete

Arbeit. Sie übernimmt wieder den Vorsitz der Sitzung.

Beratung und Beschlussfassung

Anschaffung K5 Anwendungssoftware Kufgem

Die Gemeindeverwaltung steht vor der Notwendigkeit in der

Finanzverwaltung auf ein aktuelles Programm umzustellen,

Derzeit sind im Bezirk 2 Programme in Verwendung: ÖKOM

und KUFGEM. Das bisherige Buchhaltungsprogramm war

beim Rechenzentrum Lienz (beim Verband BKH) angesiedelt.

In den letzten Jahren wurden div. Programme wie Meldewe-

sen und Rathausmanager von der Gemeinde Kals auf Ökom

angewendet. Umstellungen auf die neueren Programme sind

nur schleppend verlaufen bzw. funktionieren diese nicht op-

timal, Schwächen bestehen beim Support, da im Rechenzent-

rum die Programme zum Teil nicht selber angewendet werden.

Es wurde im Februar mit weiteren 4 Gemeinden (Lavant,

Iselsberg, Hopfgarten und St. Veit) eine Präsentation der Fa.

Kufgem besucht und waren von der Leistungsfähigkeit der

Programme überzeugt. Angebot der Fa. Kufgem für 4 Arbeits-

plätze vor.

Einmalige Kosten:

Konvertierungskosten Buchhaltung und Einwohnermelde-

wesen: EUR 3.000,00, Systemvoraussetzungen (Speicherung,

Firewall) EUR 1.370,00, Programme samt Schulungskosten:

18.456,00 netto, monatliche Kosten von ca. EUR 1.500, derzeit

nicht vorhanden bzw. auf verschiedene Anbieter verteilt.

Beschluss: einstimmig.

Übertragung straßenpolizeilicher Verordnung

an die Bürgermeisterin

Für die Erlassung kleinere Straßensperren anlässlich von Ver-

anstaltungen oder Erlassung von Bewilligungen von Arbeiten

auf der Straße sollte die Bürgermeisterin mit einer Verordnung

ermächtigt werden. Dies wurde bisher schon praktiziert, nun

soll auch dafür die rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Beschluss: einstimmig

AWVB Hohe Tauern Süd

Bericht über Verfahren § 141 Abs. 4 TGO, AWVB Hohe

Tauern Süd, Verbandsumlage 2015.

Wie bekannt hat die Bürgermeisterin mit 22.08.2016 ge-

mäß § 141 Abs. 4 TGO) die Festsetzung der Jahresbeiträge

zur Umlegung der Jahresrechnung 2015 des AWV HTS durch

die Landesregierung beantragt. Dies erfolgte auf Anraten von

Bgm. a. D. Klaus Unterweger, der aufgrund des Prüfberichtes

der Abteilung Gemeinden von 2015 auf die nicht satzungskon-

forme Abrech-nung bei den Annuitätenzuschüssen aufmerk-

sam wurde. Bundeszuschüsse sind zu 100 % der einzelnen

Gemeinde zuzuordnen – bisher wurde saldiert.

Zwischenzeitlich erfolgte die Berechnung der Abteilung

Gemeinden und hat sich daraus für die Gemeinde Kals am

Großglockner (Aufrollung zur Jahresrechnung 2015 inkl. BA

07) ein Guthaben von EUR 22.870,41 ergeben. Nachzah-

lung Hopfgarten - EUR 28.286,90, Guthaben Prägraten EUR

31.091,92.

In der Verhandlung wurden die verschiedenen Sichtweisen

zwischen Verbandsführung und Abt. Gemeinden erörtert und

wird nun ein Bescheid erlassen. Vermutlich wird durch den

Abwasserverband Einspruch beim LVWG erhoben.

Die Gemeinderäte stellen einige Verständnisfragen, GV

Philipp Jans möchte noch einmal vor allen Anwesenden un-

terstreichen, dass

Bgm.in

Erika Rogl die Einzige in der Ver-

bandsversammlung war, die gegen den Jahresabschluss ge-

stimmt hat.