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54 - J
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2016
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llgemein
Das Land Tirol gewährt für
die Heizperiode 2016/2017
wieder einen einmaligen
Heizkostenzuschuss in Höhe
von € 200,-- pro Haushalt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass der antrags- bzw. zu-
schussberechtigte Personen-
kreis gegenüber dem Vorjahr
unverändert geblieben ist.
Somit sind neben Pensionist-
Innen mit Bezug der gel-
tenden
Ausgleichszulage/
Ergänzungszulage auch Pen-
sionsvorschussbezieherInnen,
AMS/Notstandshilfebezie-
herInnen,
BezieherInnen
von Krankengeld/Rehabili-
tationsgeld/Pflegekarenzgeld
antragsberechtigt.
Weiters
können auch Alleinerzieher-
Innen und Ehepaare bzw. Le-
bensgemeinschaften mit min-
destens einem im gemein-
samen Haushalt lebenden
unterhaltsberechtigten Kind
mit Anspruch auf Familien-
beihilfe den Antrag auf Heiz-
kostenzuschuss stellen.
Für PensionistInnen mit Be-
zug der Ausgleichszulage,
denen im vergangenen Jahr
der Heizkostenzuschuss des
Landes gewährt wurde, ist
eine gesonderte Antragstel-
lung nicht erforderlich. Für
Neu- und Folgeantragstel-
lungen liegen die Antrags-
formulare im Gemeindeamt
Gaimberg auf oder können
von der Homepage (
www.
sonnendoerfer.at )herunterge-
laden werden.
Für die Antragstellung gelten
die folgenden Netto-Einkom-
mensgrenzen:
€ 860,-- pro Monat für allein
stehende Personen
€ 1.300,-- pro Monat für Ehe-
paare und Lebensgemein-
schaften
€ 210,-- pro Monat zusätzlich
für jedes im gemeinsamen
Haushalt lebende, unterhalts-
berechtigte Kind mit An-
spruch auf Familienbeihilfe
€ 475,-- pro Monat für die
erste weitere erwachsene Per-
son im Haushalt
€ 315,-- pro Monat für jede
weitere erwachsene Person
im Haushalt
Das monatliche Einkommen
ist ohne Anrechung der Son-
derzahlungen (13. u. 14. Ge-
halt) zu ermitteln. Einkom-
men, die nur 12 x jährlich
bezogen werden (Unterhalt,
AMS-Bezüge, Pensionsvor-
schuss, Kinderbetreuungs-
geld), sind auf 14 Bezüge
umzurechnen.
Bei der Ermittlung des mo-
natlichen Einkommens sind
anzurechnen:
- Eigen/Witwen/Waisenpen-
sionen
- Unfallrenten
- Pensionen aus dem Ausland
- Einkünfte aus selbststän-
diger und nicht selbststän-
diger Arbeit (Lohn, Gehalt)
- Leistungen aus der Arbeits-
losen- und Krankenversiche-
rung
- Studienbeihilfen, Stipendien
- Einkommen aus Vermietung
und Verpachtung
- Wochen-, Kinderbetreu-
ungsgeld und Zuschüsse zum
Kinderbetreuungsgeld
- Erhaltene Unterhaltszah-
lungen und -vorschüsse/Ali-
mente
- Nebenzulagen
- Pflegekarenzgeld
- Rehabilitationsgeld
Um die Gewährung des Heiz-
kostenzuschusses kann ab 1.
Juli 2016 bis 30. November
2016 im Gemeindeamt Gaim-
berg angesucht werden. Die
Antragvoraussetzungen müs-
sen jeweils zum Zeitpunkt der
Antragstellung vorliegen.
D
er
B
ürgermeister
Heizkostenzuschuss 2016/2017
Müllabfuhrtermine
2016
Dienstag, 12.07.2016
Dienstag, 26.07.2016
Dienstag, 09.08.2016
Dienstag, 23.08.2016
Dienstag, 06.09.2016
Dienstag, 20.09.2016
Dienstag, 04.10.2016
Dienstag, 18.10.2016
Mittwoch, 02.11.2016
Dienstag, 15.11.2016