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FODN - 62/01/2016
PFARRGEMEINDE KALS AM GROSSGLOCKNER
Von Gerhard Gratz
V
iele Wege, Telefonate, Schreibe-
reien, Besorgungen und Bespre-
chungen müssen erledigt werden.
Schließlich hofft man, nichts vergessen
zu haben. Die Gemeinde Kals hat diesen
Ratgeber erstellt und möchte damit alle
Betroffenen in der Gemeinde Kals bei
der Erledigung der organisatorischen
Aufgaben bei einem Trauerfall behilflich
sein.
Ein Todesfall – Was ist zu tun?
Bei Sterbefällen in der Gemeinde ist
unverzüglich der zuständige Spren-
gelarzt (zur Zeit Dr. Oblasser
Tel.Nr.04872/5206) zu verständigen. Dieser
führt die Totenbeschau durch.
Stirbt ein Gemeindebürger außerhalb
der Gemeinde (zB. Bezirkskrankenhaus,
Wohn-/Pflegeheim) wird die Totenbe-
schau dort durchgeführt, der Spren-
gelarzt muss nicht verständigt werden.
Sodann ist mit dem Bestattungsun-
ternehmen Bergmeister, Lienz, Ruefen-
feldweg 2, Tel: 04852/62090 Kontakt
aufzunehmen, um die Sargauswahl, Ab-
holung bzw. Überführungstermin zur
Leichenhalle abzuklären. (24 Stunden
erreichbar)
Absprache mit dem zuständigen Pfar-
rer oder der Pfarrkoordinatorin Huter
Christine (0664/8655531) betreffend
Beerdigungstermin und der Begräbnisli-
turgie bzw. Veranlassung aller weiteren
anfallenden Aufgaben (Läuten der To-
tenglocke, etc.).
Mit der Gemeinde (04876/8210) ist
betreffend Einteilung der Grabstätte
Kontakt aufzunehmen. Die Öffnung
und Schließung des Grabes wird von der
Gemeinde Kals in die Wege geleitet. Im
Gemeindeamt erhalten sie weiters Rat
und Hilfe.
Für das Aufsperren der Aufbahrungs-
halle und für bestimmte Vorbereitungs-
arbeiten ist Messnerin Frau Monika
Schnell (Tel. 0664/1121444) zuständig.
Blumen, Kränze und eventuell ein
Bild der/des Verstorbenen für die Auf-
bahrung besorgen. Sie läutet auch die
Sterbeglocke.
Vorbeter in der Aufbewahrungshalle
organisieren.
Organisation der musikalischen Um-
rahmung der Trauerfeier.
Ort für Totenmal festlegen.
Parte und Sterbebilder bei Grafiker,
Druckerei oder Bestattungsunter-
nehmen drucken lassen; evtl. Anzei-
ge in den Medien.
Die Beerdigung
Die Sargbegleiter (Nachbarschafts-
hilfe) sollen den Sarg rechtzeitig vor
der Aufbahrungshalle aufstellen (ca. 5
Minuten vor Beginn der Beerdigung).
In der Kirche sind die Angehörigen und
Sargbegleiter ganz vorne. Vor der Kom-
munion schieben die Sargbegleiter den
Sarg in die Taufkapelle. Nach der Kom-
munion wird er wieder vor dem Altar
gestellt. (Nicht vergessen den Sarg um-
zudrehen, dass die lenkbaren Räder in
Richtung Ausgang stehen). Beim Aus-
zug aus der Kirche auf den Friedhof ist
folgende Reihenfolge einzuhalten: Ab-
ordnungen, Ministranten, Pfarrer, Sarg,
Angehörige, Volk.
Nach der Trauerfeier bleiben die
Sargbegleiter beim Verstorbenen bis die
Grabmacher vor Ort sind.
Was ist zum Bestatter mitzubringen?
Erforderliche Dokumente für die
Ausstellung der Sterbeurkunde:
Geburtstagsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
wenn verheiratet Heiratsurkunde
wenn geschieden Scheidungsurteil
Nachweis des Hauptwohnsitzes
(Meldezettel)
wenn Akademiker/in urkundlicher
Nachweis des akademischen Grades.
Für die/den Verstorbenen
wird Bekleidung benötigt
Ein Foto für Parte und Sterbebilder
Nach der Beerdigung
Dankanzeigen und Nachruf in den
Medien.
Witwen-, Witwer-, Waisen- oder
Halbwaisenpension beantragen.
Ratgeber im Trauerfall
In jeder Familie kommt – irgendwann auch der Tod. Das bedeutet neben dem Leid dann auch
noch die Belastung durch die organisatorischen Aufgaben, die nun einmal mit einer Beerdigung
verbunden sind.