Previous Page  38 / 76 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 38 / 76 Next Page
Page Background

38

FODN - 62/01/2016

PFARRGEMEINDE KALS AM GROSSGLOCKNER

Von Gerhard Gratz

V

iele Wege, Telefonate, Schreibe-

reien, Besorgungen und Bespre-

chungen müssen erledigt werden.

Schließlich hofft man, nichts vergessen

zu haben. Die Gemeinde Kals hat diesen

Ratgeber erstellt und möchte damit alle

Betroffenen in der Gemeinde Kals bei

der Erledigung der organisatorischen

Aufgaben bei einem Trauerfall behilflich

sein.

Ein Todesfall – Was ist zu tun?

Bei Sterbefällen in der Gemeinde ist

unverzüglich der zuständige Spren-

gelarzt (zur Zeit Dr. Oblasser

Tel.Nr.

04872/5206) zu verständigen. Dieser

führt die Totenbeschau durch.

Stirbt ein Gemeindebürger außerhalb

der Gemeinde (zB. Bezirkskrankenhaus,

Wohn-/Pflegeheim) wird die Totenbe-

schau dort durchgeführt, der Spren-

gelarzt muss nicht verständigt werden.

Sodann ist mit dem Bestattungsun-

ternehmen Bergmeister, Lienz, Ruefen-

feldweg 2, Tel: 04852/62090 Kontakt

aufzunehmen, um die Sargauswahl, Ab-

holung bzw. Überführungstermin zur

Leichenhalle abzuklären. (24 Stunden

erreichbar)

Absprache mit dem zuständigen Pfar-

rer oder der Pfarrkoordinatorin Huter

Christine (0664/8655531) betreffend

Beerdigungstermin und der Begräbnisli-

turgie bzw. Veranlassung aller weiteren

anfallenden Aufgaben (Läuten der To-

tenglocke, etc.).

Mit der Gemeinde (04876/8210) ist

betreffend Einteilung der Grabstätte

Kontakt aufzunehmen. Die Öffnung

und Schließung des Grabes wird von der

Gemeinde Kals in die Wege geleitet. Im

Gemeindeamt erhalten sie weiters Rat

und Hilfe.

Für das Aufsperren der Aufbahrungs-

halle und für bestimmte Vorbereitungs-

arbeiten ist Messnerin Frau Monika

Schnell (Tel. 0664/1121444) zuständig.

Blumen, Kränze und eventuell ein

Bild der/des Verstorbenen für die Auf-

bahrung besorgen. Sie läutet auch die

Sterbeglocke.

Vorbeter in der Aufbewahrungshalle

organisieren.

Organisation der musikalischen Um-

rahmung der Trauerfeier.

Ort für Totenmal festlegen.

Parte und Sterbebilder bei Grafiker,

Druckerei oder Bestattungsunter-

nehmen drucken lassen; evtl. Anzei-

ge in den Medien.

Die Beerdigung

Die Sargbegleiter (Nachbarschafts-

hilfe) sollen den Sarg rechtzeitig vor

der Aufbahrungshalle aufstellen (ca. 5

Minuten vor Beginn der Beerdigung).

In der Kirche sind die Angehörigen und

Sargbegleiter ganz vorne. Vor der Kom-

munion schieben die Sargbegleiter den

Sarg in die Taufkapelle. Nach der Kom-

munion wird er wieder vor dem Altar

gestellt. (Nicht vergessen den Sarg um-

zudrehen, dass die lenkbaren Räder in

Richtung Ausgang stehen). Beim Aus-

zug aus der Kirche auf den Friedhof ist

folgende Reihenfolge einzuhalten: Ab-

ordnungen, Ministranten, Pfarrer, Sarg,

Angehörige, Volk.

Nach der Trauerfeier bleiben die

Sargbegleiter beim Verstorbenen bis die

Grabmacher vor Ort sind.

Was ist zum Bestatter mitzubringen?

Erforderliche Dokumente für die

Ausstellung der Sterbeurkunde:

Geburtstagsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis

wenn verheiratet Heiratsurkunde

wenn geschieden Scheidungsurteil

Nachweis des Hauptwohnsitzes

(Meldezettel)

wenn Akademiker/in urkundlicher

Nachweis des akademischen Grades.

Für die/den Verstorbenen

wird Bekleidung benötigt

Ein Foto für Parte und Sterbebilder

Nach der Beerdigung

Dankanzeigen und Nachruf in den

Medien.

Witwen-, Witwer-, Waisen- oder

Halbwaisenpension beantragen.

Ratgeber im Trauerfall

In jeder Familie kommt – irgendwann auch der Tod. Das bedeutet neben dem Leid dann auch

noch die Belastung durch die organisatorischen Aufgaben, die nun einmal mit einer Beerdigung

verbunden sind.