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Förderungen
Die Ausbildungsbeihilfe ist ein Zu-
schuss zu den Lebenshaltungskos-
ten. Sie wird Arbeitnehmer/innen
gewährt, die zur beruflichen Fortbil-
dung ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst
oder karenziert haben oder die Ar-
beitszeit reduziert haben. Wieder-
einsteiger/innen können die Ausbil-
dungsbeihilfe ebenso in Anspruch
nehmen. Für beide Gruppen gilt,
dass die Bildungsmaßnahme min-
destens 15 Wochenstunden beträgt
und zwischen 2 Monaten und
drei Jahren dauert. Die Förderung
in Höhe zwischen € 150,00 und
€ 350,00 monatlich ist einkom-
mensabhängig.
Ausbildungsbeihilfe
für Lehrlinge
Durch die Vergabe von Ausbil-
dungsbeihilfen für Lehrlinge als
Zuschuss zu den Lebenshaltungs-
kosten soll ein Anreiz zur Lehr- und
damit Fachkräfteausbildung geleis-
tet werden. Die Ausbildungsbeihilfe
für Lehrlinge ist einkommensabhän-
gig und beträgt € 100,00 pro Monat.
Fördernehmer/innen sind Personen
in einem aufrechten Lehrverhältnis
bzw. Auszubildende in einer über-
betrieblichen Ausbildungseinrich-
tung oder im Rahmen der integrati-
ven Lehrausbildung.
Begabtenförderung
für Lehrlinge
Die Begabtenförderung ist eine
Prämie für besondere Leistungen
von Lehrlingen während der Be-
rufsausbildung, die sich aus einem
Basisbetrag von € 100,00 für den
Die Arbeitsmarktförderung im Überblick
„Das neue Programm für die Förderperiode 2015 – 2019 ist breit gefächert und richtet sich
an unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.“
schulischen Erfolg und einem Zu-
satzbetrag von € 50,00 bis € 240,00
zusammensetzt. Die Zusatzför-
derung kann gewährt werden für
eine positive Leistungsbeurteilung
durch den Lehrbetrieb, eine Lehrab-
schlussprüfung mit Auszeichnung
und/oder das Goldene Leistungsab-
zeichen beim Lehrlingswettbewerb.
Bildungsgeld update
Durch einen Beitrag zur Finanzie-
rung von beruflichen Aus- und Wei-
terbildungskosten soll ein Anreiz zur
Teilnahme an beruflichen Bildungs-
maßnahmen geschaffen werden.
Die Förderung beträgt für Kurse, die
ab 01.01.2015 beginnen, 30 % der
Kurskosten als Basisförderung und
20 % der Kurskosten als Bildungs-
bonus für bestimmte positiv abge-
legte Schlussprüfungen auf
gesetzlicher Basis. Der maximale
Förderbetrag beträgt für den Zeit-
raum 01.01.2015 bis 31.12.2019
pro Person € 3.000,00 und kann bei
Einhaltung der sonstigen Förder-
voraussetzungen auf einmal oder in
Teilen beantragt und gewährt wer-
den.
Sonderprogramm
Fachkräfteförderung
In Ergänzung zum Fachkräftesti-
pendium des Arbeitsmarktservice
(AMS) fördert das Land Tirol Be-
zieher/innen des Fachkräftestipen-
diums, wenn für die Ausbildung
Kurskosten zu bezahlen sind. Aus-
schlaggebend für diese Förderung
ist eine Zusage des AMS über die
Gewährung des Fachkräftestipendi-
ums. Die Förderung beträgt insge-
samt 60 % der Ausbildungskosten,
maximal € 4.800,00.
Objektförderung
Durch die Förderung von arbeits-
marktbezogenen Projekten und
Maßnahmen soll ein Beitrag zur
Integration von benachteiligten
Gruppen in den Arbeitsmarkt und
zur Unterstützung längerfristiger
Bildungsmaßnahmen geleistet wer-
den. Fördernehmer/innen können
Einzelunternehmen, eingetragene
Personen- und Kapitalgesellschaf-
ten, Genossenschaften, Vereine
und sonstige öffentlich-rechtliche
Institutionen sein.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
Heiliggeiststraße 7-9
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 3142
Fax: 0512 508 743145
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderungDAUMENKINO