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Förderungen

Die Ausbildungsbeihilfe ist ein Zu-

schuss zu den Lebenshaltungskos-

ten. Sie wird Arbeitnehmer/innen

gewährt, die zur beruflichen Fortbil-

dung ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst

oder karenziert haben oder die Ar-

beitszeit reduziert haben. Wieder-

einsteiger/innen können die Ausbil-

dungsbeihilfe ebenso in Anspruch

nehmen. Für beide Gruppen gilt,

dass die Bildungsmaßnahme min-

destens 15 Wochenstunden beträgt

und zwischen 2 Monaten und

drei Jahren dauert. Die Förderung

in Höhe zwischen € 150,00 und

€ 350,00 monatlich ist einkom-

mensabhängig.

Ausbildungsbeihilfe

für Lehrlinge

Durch die Vergabe von Ausbil-

dungsbeihilfen für Lehrlinge als

Zuschuss zu den Lebenshaltungs-

kosten soll ein Anreiz zur Lehr- und

damit Fachkräfteausbildung geleis-

tet werden. Die Ausbildungsbeihilfe

für Lehrlinge ist einkommensabhän-

gig und beträgt € 100,00 pro Monat.

Fördernehmer/innen sind Personen

in einem aufrechten Lehrverhältnis

bzw. Auszubildende in einer über-

betrieblichen Ausbildungseinrich-

tung oder im Rahmen der integrati-

ven Lehrausbildung.

Begabtenförderung

für Lehrlinge

Die Begabtenförderung ist eine

Prämie für besondere Leistungen

von Lehrlingen während der Be-

rufsausbildung, die sich aus einem

Basisbetrag von € 100,00 für den

Die Arbeitsmarktförderung im Überblick

„Das neue Programm für die Förderperiode 2015 – 2019 ist breit gefächert und richtet sich

an unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.“

schulischen Erfolg und einem Zu-

satzbetrag von € 50,00 bis € 240,00

zusammensetzt. Die Zusatzför-

derung kann gewährt werden für

eine positive Leistungsbeurteilung

durch den Lehrbetrieb, eine Lehrab-

schlussprüfung mit Auszeichnung

und/oder das Goldene Leistungsab-

zeichen beim Lehrlingswettbewerb.

Bildungsgeld update

Durch einen Beitrag zur Finanzie-

rung von beruflichen Aus- und Wei-

terbildungskosten soll ein Anreiz zur

Teilnahme an beruflichen Bildungs-

maßnahmen geschaffen werden.

Die Förderung beträgt für Kurse, die

ab 01.01.2015 beginnen, 30 % der

Kurskosten als Basisförderung und

20 % der Kurskosten als Bildungs-

bonus für bestimmte positiv abge-

legte Schlussprüfungen auf

gesetzlicher Basis. Der maximale

Förderbetrag beträgt für den Zeit-

raum 01.01.2015 bis 31.12.2019

pro Person € 3.000,00 und kann bei

Einhaltung der sonstigen Förder-

voraussetzungen auf einmal oder in

Teilen beantragt und gewährt wer-

den.

Sonderprogramm

Fachkräfteförderung

In Ergänzung zum Fachkräftesti-

pendium des Arbeitsmarktservice

(AMS) fördert das Land Tirol Be-

zieher/innen des Fachkräftestipen-

diums, wenn für die Ausbildung

Kurskosten zu bezahlen sind. Aus-

schlaggebend für diese Förderung

ist eine Zusage des AMS über die

Gewährung des Fachkräftestipendi-

ums. Die Förderung beträgt insge-

samt 60 % der Ausbildungskosten,

maximal € 4.800,00.

Objektförderung

Durch die Förderung von arbeits-

marktbezogenen Projekten und

Maßnahmen soll ein Beitrag zur

Integration von benachteiligten

Gruppen in den Arbeitsmarkt und

zur Unterstützung längerfristiger

Bildungsmaßnahmen geleistet wer-

den. Fördernehmer/innen können

Einzelunternehmen, eingetragene

Personen- und Kapitalgesellschaf-

ten, Genossenschaften, Vereine

und sonstige öffentlich-rechtliche

Institutionen sein.

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung

Heiliggeiststraße 7-9

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 508 3142

Fax: 0512 508 743145

arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

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