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Dölsacher Dorfzeitung
August 2015
stücksgrenzen anzupassen und er ersucht, ihm eine
Teilfläche von 54 m² aus der Gp. 1334/1, KG Gört-
schach-Gödnach (Öffentliches Gut), zu veräußern.
Durch die Abschreibung dieser Teilfläche wird die
Verkehrssituation in diesem Bereich nicht ver-
schlechtert. Der Vorstand der Gemeinde Dölsach hat
diesbezüglich eine Besichtigung vor Ort vorgenom-
men.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 15. April
2015, GZ. 5626/2015, wird die Teilfläche „2“ im Aus-
maß von 54 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 1334/1,
KG Görtschach-Gödnach (EZ 1017), ausgeschieden.
Sämtliche mit der Durchführung der Grenzänderung
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstel-
lers. Als Verkaufspreis wird 22,00 € je m² festgelegt.
Einstimmiger Beschluss!
Wie schon in den GR-Sitzungen am 15. Dezember
2014 und 23. März 2015 besprochen, beabsichtigt die
Gemeinde Dölsach von Herrn Roland Zojer rd. 3 ha
Grund im Bereich des Vöstl-Anger (Fußballplatz) zu
erwerben. Nun wurde vom Notariat Dr. Falkner ein
Vertragsentwurf ausgearbeitet, den der Bürgermeister
dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis bringt.
Demnach übernimmt die Gemeinde Dölsach rund
3 ha Grund aus den Gpn. 465/1, .69/2, 462, 464, 471/6,
458, 460 und 463, alle KG Dölsach. Der Gemeinderat
stimmt dem vorliegenden Vertragsentwurf und dem
damit verbundenen
Grundkauf
einstimmig zu.
Auf dem Grundstück Gp. 942/2, KG Görtschach-
Gödnach – Eigentümer Isabella Moser und Ronald
Wallensteiner – sowie der neu zu bildenden Gp.
944/2, KG Görtschach-Gödnach – Eigentümer
Franz und Christian Plankensteiner – lastet zu Guns-
ten der Gemeinde Görtschach mit Gödnach die
Dienstbarkeit der „Weide“. Zudem lastet auf den
Grundstücken 938 und 944/2, KG Görtschach-Göd-
nach, ein Durchfahrtsrecht. Die Grundeigentümer sind
an die Gemeinde Dölsach als Rechtsnachfolger der
Gemeinde Görtschach mit Gödnach herangetreten
und ersuchen, auf diese Dienstbarkeiten zu verzichten.
Nach Beratung und einigen Wortmeldungen be-
schließt der Gemeinderat, auf diese
Dienstbarkeiten
auf der Gp. 942/2 und der neu zu bildenden Gp.
944/2, beide KG Görtschach-Gödnach, zu verzichten.
Einstimmiger Beschluss!
In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis-
ter, dass Frau Isabella Moser und Herr Ronald Wal-
lensteiner ersucht haben, eine Teilfläche der Wegpar-
zelle Nr. 1334/2, KG Görtschach-Gödnach, von der
gehrt wurden. Derzeit werden noch Verhandlungen
geführt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
gegenständlichen Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.
f)
Aufhebung allgemeiner und ergänzender Be-
bauungsplan im Bereich der Gp. 38/2 (ehem.
Teilflächen der Gp. 52/2 und 38), KG Dölsach
(Walter und Erika Unterkircher).
Für diesen Bereich gilt ein allgemeiner und ergän-
zender Bebauungsplan mit Plandatum vom 27. No-
vember 2000 in denen u. a. die offene Bauweise 0,6
festgelegt ist. Da der ergänzende Bebauungsplan aus
dem Jahr 2000 die Mindestfestlegungen nach dem
TROG 2011 nicht enthält, wäre dieser seitens des Ge-
meinderates abzuändern oder der allgemeine und er-
gänzende Bebauungsplan für den aus Teilflächen den
Gpn. 52/2 und 38 entstandenen Bauplatz Gp. 38/2,
KG Dölsach, aufzuheben. Da keine besondere Bau-
weise vorliegt und der Gebäudebestand nach den Be-
stimmungen der TBO 2011 genehmigungsfähig ist,
empfiehlt sich die Aufhebung der bestehenden Be-
bauungspläne.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
die ersatzlose Aufhebung des allgemeinen und er-
gänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund-
stücke 52/2 und 38 (neu entstandenes Grundstück Gp.
38/2), KG Dölsach, mit Plandatum vom 27. Novem-
ber 2000.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Esther Salcher, Dölsach 195
Johannes Brandstätter, Dölsach 266 a
Anna-Maria Schreier, Gödnach 42
Susanne Mühlmann, Gödnach 34
Michael Lukasser, Stribach 74
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs-
werbern eine Förderung zu gewähren.
Behandlung Zuschreibung/Abschreibung
Öffentliches Gut
a)
Abschreibung der Teilfläche „2“ aus dem Öffent-
lichen Gut Gp. 1334/1, KG Görtschach-Gödnach
(DI Hermann Kuenz).
Herr DI Hermann Kuenz beabsichtigt bei seinem Be-
trieb in Gödnach 2 einige bauliche Maßnahmen um-
zusetzen. Dadurch wird es erforderlich, die Grund-