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Dölsacher Dorfzeitung
August 2015
Das Protokoll der Sitzung vom 23. März 2015 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Das
schwimmbad
wird heuer am 23. Mai 2015
(Pfingstsamstag) geöffnet. Aufgrund des Umbaues
des Lienzer Schwimmbades wird mit einem erhöh-
ten Besucherandrang gerechnet.
– Die Klage von Herrn Michael Theurl wegen Durch-
leitungsrecht bezüglich
Kraftwerk Debanttal
wurde zu Gunsten der Weggemeinschaft entschie-
den.
– Bezüglich Veranstaltungen im
Tirolerhof
gibt es
immer wieder Probleme mit der Nachbarin wegen
Lärm. Problematisch sind die tiefen Basstöne
(Schallübertragung auch über Mauern). Diesbezüg-
lich muss sich der Gemeinderat in einer der nächsten
Sitzungen damit auseinander setzen.
– Die Schlüsselübergabe bei der
Wohnanlage pfar-
rerfeld
(WE) findet am 6. August 2015 statt.
– Zum
Landesgedenken
wurde den Gemeinderäten
Einladungen verteilt. Der Bürgermeister informiert,
dass am 23. Mai in Dölsach am Ederplan eine dies-
bezügliche Gedenkfeier geplant ist.
raumordnung Dölsach
a)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gpn. 103/1 und 886, KG Görtschach-Göd-
nach (Andreas Trojer und Johann Fuchs).
Für diesen Bereich wurde kürzlich der Flächenwid-
mungsplan geändert. Die Bauwerber wollen auf einen
der entstehenden Bauplätze ein Einfamilienwohnhaus
errichten. Aufgrund der Hanglage wird die Errichtung
von Nebengebäuden in den Abstandsflächen er-
schwert. Nachstehende Erlassung eines Bebauungs-
planes für diesen Bereich ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 103/1 und
886, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom
16. April 2015, Zahl 707s103-1BBP.dwg, durch vier
Wochen hindurch, und zwar vom 8. Mai bis ein-
schließlich 8. Juni 2015, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Erlassung eines Bebauungsplanes und eines er-
gänzenden Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 222/4 und 222/5, KG Dölsach (Johann und
Markus Mair).
Herr Markus Mair plant die Errichtung eines Lager-
gebäudes in den Abstandsflächen auf seiner Gp.
222/5, KG Dölsach. Da er durch diese Maßnahme
mehr als 15 % in den Abstandsflächen verbaut, wird
nachstehende Erlassung eines Bebauungsplanes für
diesen Bereich erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und er-
gänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund-
stücke Nr. 222/4 und 222/5, KG Dölsach, laut
planlicher und schriftlicher Darstellung der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr vom 27. April 2015, Zahl 707s222-4EBP.dwg,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 6. Mai bis
einschließlich 5. Juni 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden
Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MONTAG, 4. MAI 2015