August 2015
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 17
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Dieser Beschluss wurde unter Vorsitz von Vize-Bgm.
Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair
beraten und gefasst.
c)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 1011/2, KG Görtschach-Gödnach (peter
Mair).
Herr Peter Mair plant seine Gp. 1011/2, KG Gört-
schach-Gödnach, zu teilen und den entstehenden Bau-
platz seiner Tochter zu überschreiben. Diese plant die
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Aufgrund
der schmalen Form des Bauplatzes ist nachstehende
Erlassung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich
erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-
ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr.
1011/2, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom
28. April 2015, Zahl 707s1011-2BBP.dwg, durch vier
Wochen hindurch, und zwar vom 6. Mai bis ein-
schließlich 5. Juni 2015, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 61/1, KG stribach (Josef Gasser).
Herr Josef Gasser plant sein Grundstück 61/1, KG
Stribach, zu parzellieren und die Grundstücke zu ver-
äußern. Dieser Bereich ist bereits als Wohngebiet ge-
widmet. Aufgrund der Größe des Grundstückes ist
nachstehende Erlassung eines Bebauungsplanes er-
forderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-
ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 61/1,
KG Stribach, laut planlicher und schriftlicher Dar-
stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 27. April 2015, Zahl
707s61-1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und
zwar vom 6. Mai bis einschließlich 5. Juni 2015, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e)
Beratung über Flächenwidmungsplan im Be-
reich der Gp. 269/1, KG Göriach und Bebau-
ungsplan im Bereich der Gpn. 321/3, 321/2 und
269/1, KG Göriach (Mayerl und Nußbaumer).
Für diesen Bereich wurde bei der letzten GR-Sitzung
die Änderung des Flächenwidmungsplanes und die
Erlassung eines Bebauungsplanes beschlossen. Inner-
halb der Stellungnahmefrist hat Herr Alois Nußbau-
mer schriftlich „Widerspruch“ erhoben und sich gegen
die Beschlussfassung ausgesprochen.
Vize-Bgm. Martin Mayerl erklärt, dass im Vorfeld po-
sitive Gespräche mit Herrn Alois Nußbaumer geführt
wurden und deshalb gegenständliche Änderungen be-
SPRECHTAGE
DES BÜRGERMEISTERS:
Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 17.00 bis 17.15 Uhr,
Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr.
In dringenden Fällen kann im Gemeindeamt
ein Termin vereinbart werden.
• Information • Information •
Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe der
Dölsacher Dorfzeitung – Ende November 2015.
Redaktionsschluss – 31. Oktober 2015.
Berichte, Beiträge, Leserbriefe usw., die in der
nächsten Ausgabe Aufnahme finden sollen,
können bis Redaktionsschluss im Gemeindeamt
Dölsach abgegeben werden.