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Tourismus
gezogen werden. Ganz besonders
der Villgrater Dammweg soll für
Fußgänger und Radfahrer Erholung
und Sicherheit bieten. Dabei steht
vor allem die Sicherheit der Kinder
im Vordergrund.
Wanderweg nach Kalkstein
Der Wanderweg nach Kalkstein
wurde im Bereich oberhalb des
Pranterhofes nach langer geplan-
ter Umsetzung heuer im Frühjahr
verlegt. Die Tourismusinformation
Innervillgraten bedankt sich ganz
herzlichst bei allen Grundeigentü-
mern für die Zustimmung zur Be-
nützung des Weges.
Wanderwegbrücke Grafer
Wasserfall
Vor ca. 3 Jahrenwurde der Steg beim
Grafer Wasserfall bei einem großen
Unwetter weggerissen und seitdem
nicht mehr begehbar gemacht. In-
dem wir jetzt in Zusammenarbeit mit
der Wildbach-und Lawinenverbau-
ung die naturschutzrechtliche und
wasserrechtliche Bewilligung erhal-
ten haben, wird diese Brücke vor-
aussichtlich noch vor der Sommer-
saison errichtet. Zudem muss der
Wildbach-und Lawinenverbauung
ein großes Dankeschön ausgespro-
chen werden, da sie die Brückenla-
ger kostenlos errichten, sowie auch
den Grundbesitzern der Graferhöfe
und dem Ober-Bichelerhof für die
Benützung des Grundes.
Gästeinformationsmaterial
Gästeinformationen
(Prospekte,
Gastgeberverzeichnis, Gäste-In-
fo mit Veranstaltungsprogramm,
Preisanschlag für Zimmer, usw.)
liegen im Tourismusbüro auf. Wir
möchten Sie daher bitten, dieses
Material im Büro abzuholen und in
den Gästezimmern, Aufenthaltsräu-
men, Almhütten, Ferienwohnungen
und Ferienhäusern aufzulegen, da-
mit der Gast schon bei seiner An-
kunft die bestmöglichsten Informa-
tionen erhält.
Meldekontrollen
Der Tourismusverband Osttirol hat
einen Meldekontrolleur für ganz
Osttirol angestellt, der mit allen ge-
setzlichen Vollmachten zum Kon-
trollieren ausgestattet ist. Eine
Nichtmeldung oder zu späte Abga-
be eines Meldezettels kann eine
Strafe bis zu € 750.-- nach sich zie-
hen. Eine Nichtmeldung kann auch
andere schwerwiegende Folgen ha-
ben: Einen Gast, der aus irgendwel-
chen Gründen gesucht wird oder
sich verirrt hat, können wir aufgrund
einer Nichtmeldung nicht ausfindig
machen. Weiters sollten alle beden-
ken, dass das Tourismusbüro eine
Serviceeinrichtung für den Vermie-
ter ist und bei Nichtmeldung dem
Verband einiges an Geldmittel ent-
geht. Die Anmeldung sollte daher,
sobald als möglich nach der Ankunft
des Gastes, (24 Stunden lt. Gesetz)
abgegeben werden. Die Meldezet-
tel kann man auch außerhalb der
Öffnungszeiten beim Eingang des
Tourismusbüros in den Briefkasten
einwerfen.
Nächtigungsabgabe
Die Nächtigungsabgabe beträgt ab
1.1.2015 pro Nächtigung und Per-
son € 2,00. Kinder bis 15 Jahre sind
abgabenfrei.
Statistik Tourismusjahr 2014
Die Gesamtnächtigungen im Jahr
2014 betrugen im Winter 21.955
und im Sommer 29.359, das wa-
ren gesamt 51.314 Nächtigungen.
Gegenüber dem Jahr 2013 wur-
de ein Nächtigungsplus von 465
Nächtigungen verzeichnet. Im Win-
ter 2014 konnte man ein Nächti-
gungsplus von 3.230 Nächtigungen
erzielen und im Sommer leider ein
Minus von 2.765 Nächtigungen.
In der Wintersaison 2014/15 (vom
01.12.2014 bis 30.04.2015) wurden
insgesamt 17.901 Nächtigungen
erzielt, dies macht gegenüber dem
Vorjahr ein MINUS von 4.076 Näch-
tigungen aus.
Die Tourismusinformation Villgra-
tental wünscht allen eine gute Som-
mersaison 2015.
Oswald Fürhapter
Die Sanierungsarbeiten der Wanderwegbrücke Grafer Wasserfall