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Tourismus

gezogen werden. Ganz besonders

der Villgrater Dammweg soll für

Fußgänger und Radfahrer Erholung

und Sicherheit bieten. Dabei steht

vor allem die Sicherheit der Kinder

im Vordergrund.

Wanderweg nach Kalkstein

Der Wanderweg nach Kalkstein

wurde im Bereich oberhalb des

Pranterhofes nach langer geplan-

ter Umsetzung heuer im Frühjahr

verlegt. Die Tourismusinformation

Innervillgraten bedankt sich ganz

herzlichst bei allen Grundeigentü-

mern für die Zustimmung zur Be-

nützung des Weges.

Wanderwegbrücke Grafer

Wasserfall

Vor ca. 3 Jahrenwurde der Steg beim

Grafer Wasserfall bei einem großen

Unwetter weggerissen und seitdem

nicht mehr begehbar gemacht. In-

dem wir jetzt in Zusammenarbeit mit

der Wildbach-und Lawinenverbau-

ung die naturschutzrechtliche und

wasserrechtliche Bewilligung erhal-

ten haben, wird diese Brücke vor-

aussichtlich noch vor der Sommer-

saison errichtet. Zudem muss der

Wildbach-und Lawinenverbauung

ein großes Dankeschön ausgespro-

chen werden, da sie die Brückenla-

ger kostenlos errichten, sowie auch

den Grundbesitzern der Graferhöfe

und dem Ober-Bichelerhof für die

Benützung des Grundes.

Gästeinformationsmaterial

Gästeinformationen

(Prospekte,

Gastgeberverzeichnis, Gäste-In-

fo mit Veranstaltungsprogramm,

Preisanschlag für Zimmer, usw.)

liegen im Tourismusbüro auf. Wir

möchten Sie daher bitten, dieses

Material im Büro abzuholen und in

den Gästezimmern, Aufenthaltsräu-

men, Almhütten, Ferienwohnungen

und Ferienhäusern aufzulegen, da-

mit der Gast schon bei seiner An-

kunft die bestmöglichsten Informa-

tionen erhält.

Meldekontrollen

Der Tourismusverband Osttirol hat

einen Meldekontrolleur für ganz

Osttirol angestellt, der mit allen ge-

setzlichen Vollmachten zum Kon-

trollieren ausgestattet ist. Eine

Nichtmeldung oder zu späte Abga-

be eines Meldezettels kann eine

Strafe bis zu € 750.-- nach sich zie-

hen. Eine Nichtmeldung kann auch

andere schwerwiegende Folgen ha-

ben: Einen Gast, der aus irgendwel-

chen Gründen gesucht wird oder

sich verirrt hat, können wir aufgrund

einer Nichtmeldung nicht ausfindig

machen. Weiters sollten alle beden-

ken, dass das Tourismusbüro eine

Serviceeinrichtung für den Vermie-

ter ist und bei Nichtmeldung dem

Verband einiges an Geldmittel ent-

geht. Die Anmeldung sollte daher,

sobald als möglich nach der Ankunft

des Gastes, (24 Stunden lt. Gesetz)

abgegeben werden. Die Meldezet-

tel kann man auch außerhalb der

Öffnungszeiten beim Eingang des

Tourismusbüros in den Briefkasten

einwerfen.

Nächtigungsabgabe

Die Nächtigungsabgabe beträgt ab

1.1.2015 pro Nächtigung und Per-

son € 2,00. Kinder bis 15 Jahre sind

abgabenfrei.

Statistik Tourismusjahr 2014

Die Gesamtnächtigungen im Jahr

2014 betrugen im Winter 21.955

und im Sommer 29.359, das wa-

ren gesamt 51.314 Nächtigungen.

Gegenüber dem Jahr 2013 wur-

de ein Nächtigungsplus von 465

Nächtigungen verzeichnet. Im Win-

ter 2014 konnte man ein Nächti-

gungsplus von 3.230 Nächtigungen

erzielen und im Sommer leider ein

Minus von 2.765 Nächtigungen.

In der Wintersaison 2014/15 (vom

01.12.2014 bis 30.04.2015) wurden

insgesamt 17.901 Nächtigungen

erzielt, dies macht gegenüber dem

Vorjahr ein MINUS von 4.076 Näch-

tigungen aus.

Die Tourismusinformation Villgra-

tental wünscht allen eine gute Som-

mersaison 2015.

Oswald Fürhapter

Die Sanierungsarbeiten der Wanderwegbrücke Grafer Wasserfall