Gemeindezeitung - page 13

Mai 2015
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 13
bis einschließlich 23. April 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes 269/1, KG
Göriach, von derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“
gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Be-
bauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 321/3,
321/2 und 269/1, KG Göriach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom
4. Februar 2015, Zahl 707s269-1BBP2.dwg, durch
vier Wochen hindurch, und zwar vom 25. März bis
einschließlich 23. April 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Bei dieser Beschlussfassung war Vize-Bgm. Martin
Mayerl wegen Befangenheit abwesend.
In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis-
ter, dass die Verlängerung der Fortschreibung des
ÖRK der Gemeinde Dölsach im Land beschlossen
wurde.
MONTAG, 23. MÄRZ 2015
Das Protokoll der Sitzung vom 5. Februar 2015 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Die
Splittkehrung
wurde heuer bereits frühzeitig
durchgeführt.
– Der Baufortschritt beim
Gemeindezentrum
geht
zügig voran.
– Am Görtschacher-Land im Bereich Auernig gibt es
immer wieder Probleme mit
Oberflächenwässer
.
Dies soll mit geringem Aufwand durch einen Wall
einer Verbesserung zugeführt werden.
– Die
Grippewelle
hat auch die Gemeinde Dölsach
nicht verschont. In der vergangenen Woche waren
sechs Mitarbeiter erkrankt.
– Die GEM NOVA hat für die Gemeinden Tirols
Strompreisverhandlungen
durchgeführt. Für die
Gemeinde Dölsach bringt der neue Strompreis eine
jährliche Ersparnis von rd. 4.300,00 €.
– Die Aufstellung einer durch Werbung finanzierte
Chroniktafel
durch die Fa. GWTi – Brixlegg findet
im Gemeinderat keine Zustimmung.
Raumordnung Dölsach
a.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 269/1, KG Göriach, und Erlassung
eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.
321/3, 321/2 und 269/1, KG Göriach (Mayerl
und Nußbaumer).
Herr Martin Mayerl plant das landwirtschaftliche Ne-
bengebäude im Bereich der Gp. 321/3, KG Göriach,
zu erhalten und baulich unter Beibehaltung der Cha-
rakteristik des Bestandes umzugestalten. Dazu ist die
Bildung eines Bauplatzes notwenig und macht nach-
stehende Änderung des Flächenwidmungsplanes und
Erlassung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006
– TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 5. Februar 2015,
Zahl 707s269-1FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich des Grundstückes Nr. 269/1, KG Göriach,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 25. März
an die Dölsacher Firmlinge mit ihren
Begleitpersonen!
Familie Bernd und Waltraud Petutschnig
Herzlichen Dank
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