Gemeindezeitung - page 11

Mai 2015
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 11
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 914, KG Dölsach (Aurelia Müller).
Frau Aurelia Müller plant in ihrem Objekt Dölsach 73 a
die Errichtung eines kleinen Friseursalons. Dies ist auf
der derzeitigen Bauplatzwidmung als „Wohngebiet“
nicht möglich und macht gegenständliche Änderung
des Flächenwidmungsplanes in „gemischtes Wohn-
gebiet“ erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006
– TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 10. Dezember
2014, Zahl 707r914FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich des Grundstückes Nr. 914, KG Dölsach,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 6. Fe-
bruar bis einschließlich 9. März 2015, zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich des Grundstückes Nr. 914, KG Dölsach, von
derzeit Wohngebiet in künftig „gemischtes Wohnge-
biet“ nach § 38 Abs. 2, beide TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.
832/3, 832/4, 832/5 und 1337/2, alle KG Gört-
schach-Gödnach (Plankensteiner, Mitterer,
Plankensteiner, Gemeinde Dölsach).
Herr Daniel Plankensteiner plant auf seiner Gp. 832/3
die Aufstockung des Nebengebäudes und darin die
Errichtung einer abgeschlossenen Wohneinheit. Um
dieses Vorhaben umsetzen zu können ist es notwen-
dig, nachstehenden Bebauungsplan sowie ergänzen-
den Bebauungsplan zu erlassen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Be-
bauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungs-
planes im Bereich der Grundstücke Nr. 832/3, 832/4,
832/5 und 1337/2, alle KG Görtschach-Gödnach, laut
planlicher und schriftlicher Darstellung der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr vom 4. Februar 2015, Zahl 707s832-3BBP.dwg,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 6. Februar
bis einschließlich 9. März 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden
Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachfolgen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und zu
behandeln.
e)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 990/1, 1002, 1005, 1334/1 und
1335/1, KG Görtschach-Gödnach (DI Hermann
Kuenz, Gemeinde Dölsach).
Herr DI Hermann Kuenz plant auf seinem landwirt-
schaftlichen Anwesen den Zu- und Umbau des land-
wirtschaftlichen Nebengebäudes. Dies erfordert die
Änderung der Grundstücksgrenzen. Um im Anschluss
eine einheitliche Bauplatzwidmung aufweisen zu kön-
nen, ist nachstehende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006
– TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 5. Februar 2014,
Zahl 707s990-1FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich der Grundstücke Nr. 990/1, 1002, 1005,
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