Gemeindezeitung - page 10

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Dölsacher Dorfzeitung
Mai 2015
Das Protokoll der Sitzung vom 15. Dezember 2014
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– In der vergangenen Woche gab es im Bereich Lut-
zenberger Probleme mit dem
Abwasserkanal
. Die-
ser war im Zulaufbereich gänzlich zerstört. Die Be-
hebung erfolgte durch den Gemeindebauhof, Kosten
werden verrechnet.
– Der Bürgermeister erinnert an die sonntägige Ge-
denkfeier an
Pater Pontiller
und ersucht die Ge-
meinderäte um Teilnahme.
– Das Kontingent an
Flüchtlingsplätzen
in Tirol wird
mehr als erfüllt. Derzeit scheint kein Bedarf an
einem weiteren Heim in Dölsach zu sein, außerdem
sind beim Haus Tschapeller noch baurechtliche Be-
lange abzuarbeiten.
– Auf Anfrage informiert der Bürgermeister, dass die
Gemeinde Dölsach bei der Installation des
Night-
liners
nicht involviert war.
– Abschließend berichtet der Bürgermeister, dass der
Winterdienst
bis dato eher ruhig verlaufen ist.
Raumordnung Dölsach
a)
Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.
241/1 und 241/3, KG Göriach (Broere und
Brandstätter).
Geplant ist die Errichtung eines Zubaues beim Wohn-
haus Göriach 50 a auf der Gp. 241/3, KG Göriach.
Um dieses Projekt umsetzen zu können ist es not-
wendig, für diesen Bereich nachstehenden Bebau-
ungsplan sowie ergänzenden Bebauungsplan zu er-
lassen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausge-
arbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes
im Bereich der Grundstücke Nr. 241/1 und 241/3, bei-
de KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Dar-
stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 12. November 2014,
Zahl 707r241-1EBP2.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 6. Februar bis einschließlich 9.
März 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden
Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 246/1, KG Görtschach-Gödnach
(Chrisella Winkler).
Frau Chrisella Winkler plant auf ihrer Gp. 246/1, KG
Görtschach-Gödnach, die Errichtung eines Geräte-
schuppens. Der Bauplatz weist derzeit keine einheitliche
Flächenwidmung auf und macht daher nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006
– TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 10. Dezember
2014, Zahl 707r246-1FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich des Grundstückes Nr. 246/1, KG Görtschach-
Gödnach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
6. Februar bis einschließlich 9. März 2015, zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 246/1, KG
Görtschach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig
„Wohngebiet“ nach § 38 Abs. 1, beide TROG 2011,
vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
GEMEINDERATSSITZUNGEN
DONNERSTAG, 5. FEBRUAR 2015
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