Gemeindezeitung - page 12

Seite 12
Dölsacher Dorfzeitung
Mai 2015
stehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde Döl-
sach.
Herr Werner Brunner plant aus dem Pachtvertrag für
das
Schwimmbadbuffet
auszusteigen bzw. schlägt
seine Lebensgefährtin, Frau Brigitte Russ, als Nach-
pächterin ab 1. März 2015 vor. Die Restdauer des
Pachtvertrages läuft noch bis 22. Februar 2022. Der
Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den von RA
Dr. Hibler ausgearbeiteten Nachtrag zum Pachtvertrag
vollinhaltlich zur Kenntnis. Nach einigen Wortmel-
dungen stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden
Nachtrag zum Pachtvertrag, ergänzt mit dem Verzicht
auf Ablöse der Pächterinvestition, zu. Somit über-
nimmt ab 1. März 2015 Frau Brigitte Russ von Herrn
Werner Brunner das Pachtverhältnis betreffend
Schwimmbadbuffet. Einstimmiger Beschluss!
Die Waldumlage ist für 2015 neu festzusetzen.
Hierbei ist der Aufwand des Waldaufsehers (Perso-
nalaufwand) aus dem Vorjahr der Berechnung zu-
grunde gelegt.
Lohn ............................................. 37.048,41 €
SV ................. ............................... 7.673,90 €
FLAG .......... ................................. 1.665,78 €
Reisekosten .. ................................ 2.331,42 €
Gesamt ......... ................................ 48.719,51 €
Gesamtaufwand des Waldaufsehers 2014 ohne Sach-
aufwand betrug 48.719,51 €
Berechnungsgrundlage
Waldfläche ....................................... 906,80 ha
Wirtschaftswald ............................... 465,00 ha
Schutzwald im Ertrag....................... 441,80 ha
Berechnung der Umlage:
48.719,51 : 906,80 = 53,73
Wirtschaftswald....... 50 % von 53,73 = 26,87 €
Schutzwald
im Ertrag ................. 15 % von 53,73 = 8,06 €
465,00 x 26,87 ............................. 12.494,55 €
441,80 x 8,06 ............................... 3.560,91 €
Gesamtumlage ............................. 16.055,46 €
Der Gemeinderat setzt die Umlage für 2015, wie oben
angeführt, einstimmig fest.
IMPRESSUM:
Herausgeber, Gestaltung und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Dölsach – vertreten durch
Bgm. Josef MAIR. Erscheint viermal jährlich. Satz und Druck: Oberdruck Digital Medienproduktion GmbH. Dölsach. Gedruckt
auf chlorfrei gebleichtem Papier – Biotop 3. Erscheinungsort Dölsach. Verlagspostamt 9900 Lienz.
1334/1 und 1335/1, KG Görtschach-Gödnach, durch
vier Wochen hindurch, und zwar vom 6. Februar bis
einschließlich 9. März 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 990/1,
1002 und 1005, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit
Freiland sowie im Bereich einer Teilfläche des Grund-
stückes Nr. 990/1, KG Görtschach-Gödnach, von der-
zeit Kenntlichmachung als öffentliche Verkehrsfläche
und weiters im Bereich je einer Teilfläche der Grund-
stücke Nr. 990/1, 1002, 1334/1 und 1335/1, KG Gört-
schach-Gödnach, von derzeit Sonderfläche landwirt-
schaftliche Hofstelle in künftig „Sonderfläche Hof-
stelle mit Schnapsbrennerei samt Verkauf“ nach § 44
Abs. 6, alle TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Übernahme der Teilfläche „2“ aus der Gp. .144 in
das Öffentliche Gut Gp. 134/1 sowie Abschreibung
der Teilfläche „1“ aus dem Öffentlichen Gut Gp.
134/1, beide KG Dölsach (Johann Bayrl).
Im Bereich der Gp. 134/1, KG Dölsach, wurde der
Gemeindeweg verlegt. Nun empfiehlt es sich auch die
Grundgrenze zur Gp. .144, KG Dölsach, anzupassen.
Durch die Wegverlegung und die Grenzänderung wird
die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich ver-
bessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 13. Jänner
2015, GZ. 4472A/2013 wird die Teilfläche „1“ im
Ausmaß von 9 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 134/1,
KG Dölsach (EZ 17), zugeschrieben, die Teilfläche
„2“ im Ausmaß von 2 m² wird vom Öffentlichen Gut
Gp. 134/1, KG Dölsach (EZ 17) abgeschrieben. Sämt-
liche mit der Durchführung der Grenzänderung ent-
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11 13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,...32
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