Gemeindezeitung - page 11

FODN - 59/01/2015
11
AUS DEM GEMEINDERAT
Planentwurf der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griess-
mann – Scherzer – Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15, ab dem
Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch während
der Amtsstunden am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht-
nahme:
Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Be-
schluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird
nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stel-
lungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hie-
zu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen,
die in der Gemeinde Kals am Gr. ihren Hauptwohnsitz ha-
ben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Kals am Gr. eine
Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu,
bis spätestens einer Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine
schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Im Übri-
gen siehe Stellungnahme und Plan des Raumplaners.
Sportstube
Teile der Einrichtung in der Sportstube sind zu erneuern und
wird von der Tischlerei Matters-berger ein Angebot erstellt.
Polsterung der Bänke mit Material aus Kunstleder, die Bar-
hocker sollen als Ganzes zur Theke passend erneuert werden
und die Tischplatten repariert, da die Kanten teilweise stark
beschädigt sind.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffungen
bzw. Reparaturen der Einrichtung in der Sportstube in Höhe
von € 3.135,00 netto.
Beratung und Beschlussfassung
Errichtung Unterstand für Container bei Schule
Ursprünglich geplant war die Einfriedung der Container,
Schnell Christian hat gebeten hier eine Möglichkeit zu schaf-
fen, dass Container und ev. Gartengeräte, welche in der war-
men Jahreszeit in kurzen Abständen für die Pflege der Au-
ßenanlage benötigt werden, eingehaust unterge-bracht werden
können. Modul 2 hat dafür eine Planung vorgelegt, welche
optisch dem neuen Zubau angepasst ist. Der Gemeinderat be-
schließt die Errichtung des Unterstandes.
Stromliefervertrag
Durch Verhandlungen des Tiroler Gemeindebundes (Gem-
Nova) mit der TIWAG wurden ab 1.1.2016 neue Stromliefer-
verträge ausgehandelt und bringen diese eine Reduktion für
die Gemeinde von € 2.866,70 jährlich. Es wird vom Tiroler
Gemeindeverband empfohlen einen neuen Vertrag abzuschlie-
ßen. Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
EDV Anschaffungen im Gemeindeamt
Server, Anschaffung Notebook und Drucker Waldaufseher,
sichere Datenleitung Land Tirol und Beratung über Errichtung
WLAN Hot-spot im Ortskern.
Die Anschaffung eines Server samt Software und Program-
mier- und Installationsarbeit wird nötig, um ein zeitgemäßes
Arbeiten zu ermöglichen und wird dafür die Firma EDV Ser-
vice-Center, Wolfgang Ruggenthaler beauftragt. Ebenso die
Anschaffung von Notebook und Drucker für Gemeindewald-
aufseher, derzeitige PC war ein altes Gerät aus der Gemein-
deverwaltung und entspricht nicht mehr den Anforderungen.
Für Aufbau einer sicheren Datenleitung mit der EDV des
Landes Tirol, Portal Tirol, ist eine erhöhte Sicherheitsstufe
nötig. Diese wird z. B. für PasserstellUng, ZPR/ZPS benötigt.
Dafür wird die Installation einer Firewall verlangt, Kosten da-
für einmal € 604,00 samt Installation und Ein-richtung.
Für einen Hotspot, freies WLAN am Gemeindeplatz, wären
Anschaffungen in Höhe von ca. € 1.000 erforderlich, genau-
es Angebot nach Besichtigung der Fa. Flynet. Zu klären wäre
noch die rechtliche Stellung als Provider. Zu überlegen gilt
noch, ob der Platz richtig ist und die Notwendigkeit gegeben
ist. Der Gemeinderat beschließt weitere Auskünfte einzuholen
und erst dann zu entscheiden.
Beschlussfassung Waldumlage 2015:
Im § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005, zu-
letzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, werden
die Gemeinden ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Per-
sonalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher eine jährliche
Umlage durch Beschluss des Gemeinderates zu erheben und
den Gesamtbetrag der Umlage durch Verordnung festzusetzen.
Der Gemeinderat erlässt daher einstimmig folgende Verord-
nung:
Gemäß § 10 der Tiroler Waldordnung, LGBl. Nr. 55/2005,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird
die Waldumlage für das Jahr 2015 mit 12.064,45 festgesetzt.
Der Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage ist der Per-
sonalaufwand des Gemeindewaldaufsehers im abgelaufenen
Jahr (Jahresaufwand) zugrunde gelegt:
Dieser beträgt im Jahre 2014
€ 53.612,74
Gesamtertragswaldfläche
ha 1.729,91
Ergibt pro ha
30,99
Umlage Wirtsch.-Wald 50 % d. ha-Satzes € 15,49/ha
Umlage Schutzwald im Ertrag 15% des ha-Satzes € 4,65/ha
Wirtschaftswaldfläche 370,8496 ha x € 15,49 = € 5.746,63
Schutzwald im Ertrag 1.3590565 ha x € 4,65 = € 6.317,92
Ergibt eine Gesamtumlage für das Jahr 2015 von
€ 12.064,45
Abwasserverband Hohe Tauern Süd
Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Ver-
bandssatzung Abwasserverband Hohe Tauern Süd – Sat-
zungsschlüsse „ARA-Betrieb“
Bei der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2014 wurde
eine Satzungsänderung vorgelegt, welche beim Mischschlüs-
sel und beim ARA Betriebsschlüssel vorsah, dass Camping-
plätze erst-mals in die Berechnung mit einbezogen werden.
Dadurch und mit dem Gradonna Mountain Resort haben sich
die Anzahl der Betten in Kals am Großglockner deutlich er-
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10 12,13,14,15,16,17,18,19,20,21,...68
Powered by FlippingBook