Gemeindezeitung - page 17

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gründung beizutragen, respektive als Gesellschaftskapital einzubringen.
Mit diesem Beschluss unterstützt die Gemeinde Leisach die Gründung eines Rechts-
trägers, dessen Zielsetzung der Um-, Ausbau und Betrieb eines kleinen Regionalflug-
platzes für osttirol ist (Flugplatz Lienz/Nikolsdorf, Betriebs-GmbH.). Aus dieser
Initiative erwarten sich die 15 Gemeinden des Planungsverbandes 36 bei Betriebsan-
siedelungen und der Schaffung von Arbeitsplätzen eine vorteilhafte Situation hinsicht-
lich der Standorterreichbarkeit. Die Gemeinde Leisach beteiligt sich auf Basis des
Gesellschaftsvertrages mit 800 € an der Flugplatz Lienz/Nikolsdorf, Betriebs-GmbH,
als Gesellschafter. Festgehalten wird, dass für die Gemeinde Leisach aus dieser Betei-
ligung keine Nachschussverpflichtung entsteht. Der Gesellschaftsvertrag wird zustim-
mend zur Kenntnis genommen und der Abschluss dieses Vertrages wird genehmigt.
Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig der Stimmbindungsvertrag zwischen den 15
Gemeinden des Planungsverbandes 36 Lienz und Umgebung durch den Gemeinde-
rat im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Gesellschaftsrechte genehmigt.
Beratung und Beschlussfassung zur mitgliedschaft im verein regions-
management osttirol für die Eu-förderperiode 2014 – 2020 (Ausfinan-
zierung bis 2023) im rahmen der lEADEr/cllD-Bewerbung:
Nach Beratungen beschließt der Gemeinderat die Mitgliedschaft der Gemeinde
Leisach beim Verein Regionsmanagement osttirol für die EU-Förderperiode 2014 –
2020 (Ausfinanzierung bis 2023), vorbehaltlich einer positiven Bewerbung um den
LEADER/CLLD-Status im Rahmen der Ausschreibung.
Die Gemeinde Leisach verpflichtet sich zur Aufbringung des festgesetzten Eigenmittelanteils
für das LAG-Management entsprechend dem Finanzplan der lokalen Entwicklungsstrategie
für die gesamte Förderperiode, das ist bis zum 31. Dezember 2023. Der jährliche Mitglieds-
beitrag der Gemeinde beträgt ab dem Jahr 2015 1,75 € je Einwohner. Jährliche Indexierun-
gen bzw. Anpassungen des Mitgliedsbeitrags sind vorgesehen. Die diesbezüglichen
Beschlüsse fasst die Vollversammlung des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Südtirol und Belluno im Rahmen von CLLD.
Der Gemeinderat überträgt den Vereinsorganen die Entscheidung zur inhaltlichen Zu-
stimmung der bis Herbst 2014 zu erarbeitenden Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
und deren allfällige Adaptierung für die finale Einreichung im Zuge des Auswahl-
prozesses und für die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der LES bis zum
Abschluss der EU-Förderperiode bis zum 31. Dezember 2023.
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Osttirol privat/interaktiv
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