Gemeindezeitung - page 15

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schriftlich mitzuteilen, dass auf Einhaltung des bestehenden Vertrages gepocht wird.
Bei Nichtpräparierung der Schipiste im Bereich Moosetal – trotz entsprechender
Schneelage – wird die Gemeinde Leisach eine Präparierung veranlassen, wobei diese
Kosten den Bergbahnen sodann als Ersatzvornahme in Rechnung gestellt werden.
Folgende Betriebstage und Zeiten sollen dabei für die kommende Win-
tersaison fixiert werden:
Der 6., 7. und 8. Dezember 2014, der 13. und 14. Dezember 2014, der 20. und
der 21. Dezember 2014, sodann während der Weihnachtsferien, also vom 24. De-
zember 2014 bis zum 6. Jänner 2015, (täglich von 10.00 bis 12.00 und von 13.00
bis 16.00 Uhr). An den Werktagen, außerhalb der Ferien, von 13.00 bis 16.00 Uhr,
an den Wochenenden (Samstage und Sonntage) von 10.00 bis 12.00 Uhr und von
13.00 bis 16.00 Uhr sowie während der Semesterferien.
Projekt Dorfkern: Beratung und Beschluss über die weitere
vorgehensweise; fixierung der weiteren Planungsleistungen –
Auswahl des Planers:
Nach einer längeren Beratung beschließt der Gemeinderat hierzu einhellig, dem
Bauausschuss das Projekt „Dorfkern Leisach“ zur weiteren Bearbeitung zuzuweisen.
über Antrag des Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon findet die Abstimmung, welcher
Architekt nunmehr für die weitere Bearbeitung und Projektierung des Projektes „Dorf-
kern Leisach“ ausgewählt wird, in einer geheimen, schriftlichen Abstimmung statt.
Sodann beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, aufgrund des Ergebnisses der aus-
gezählten Stimmzetteln, den Architekten Mag. Peter Schneider, Architektenbüro
Schneider & Lengauer ZT GmbH, mit der weiteren Bearbeitung bzw. Projektierung
des Leisacher Dorfkerns zu betrauen.
Wildbachverbauungsprojekt leisach Dorf – grundsatzbeschluss:
Da bekanntlich seit Jahren versucht wird, für das Leisacher Dorf eine Wildbachver-
bauung des Dorfbaches zu erwirken, konnte nach positiven Gesprächen mit Vertre-
tern der Wildbach- und Lawinenverbauung osttirol und den betroffenen
Grundbesitzern nunmehr eine Projektierung angegangen werden. Dazu ist jedoch
noch ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich.
Nach Beratungen legt der Gemeinderat grundsätzlich fest, die Wildbachverbauung
des Leisacher Dorfbaches projektieren und ausführen zu lassen. Sohin ergeht ein
offizielles Ersuchen an die Wildbach- und Lawinenverbauung zur Erstellung eines
entsprechenden Projektes.
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