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KURZ NOTIERT

PUSTERTALER VOLLTREFFER

JÄNNER/FEBER 2019

41

„Es heißt, wer sich nach

dem Fünferläuten noch im

Wald herumtreibt, der wird

über den Bergkamm in den

Tod getrieben. Dann wird das

dreckige Revier wieder mit

Blut getränkt.“

Jakob hält nichts von solchem

Aberglauben. Und doch: Alles

wirkt düster und bedrohlich,

das Dorf, die Menschen, der

gesamte Talboden. Martin

Salcher, der Autor der Erzäh-

lung „Das klamme Tal“, wuchs

im Osttiroler Teil des Puster-

tals auf. In seiner Kindheit

bekam er viele Mythen und

Sagen erzählt, aus denen nun

diese Erzählung entstand.

Seiner Heimat Osttirol ist Sal-

cher nach wie vor sehr ver-

bunden, obwohl er seit vielen

Jahren in Kufstein lebt und

auch Autor und Mitautor

mehrerer juristischer Sach-

bücher ist. Nun wagte er sich

in ein anderes Genre und es

gelang ihm, Erinnerungen in

einer Form zu erzählen, die

das Mystische der Bergwelt

seiner Heimat in Erscheinung

treten lassen.

Das Buch erschien im Verlag

„Sterndruck“ und

ist um

14,90 € erhältlich.

Nach dem großen Premierenerfolg des „Süd-Osttiroler Blasor-

chesters 40+“ vor vier Jahren wurde die Zusammenarbeit der

drei Osttiroler Musikbezirke mit dem Bezirk Bruneckweiter in-

tensiviert und so die zweite Auflage des grenzüberschreitenden

Blasorchesterprojektes realisiert. Das zahlreiche Süd- und Ost-

tiroler Publikum bei den Konzerten am 26. Dezember in Toblach

(Bild) und am 29. Dezember in Matrei in Osttirol war begeistert.

An die 75 Musikanten im Alter ab 40 Jahren aus dem Südtiroler

Musikbezirk Bruneck und den Osttiroler Musikbezirken Lienzer

Talboden, Iseltal und Pustertal-Oberland probten seit Ende

Oktober mit den Dirigenten Sigisbert Mutschlechner (Olang) und

Martin Gratz (Kals a. G.).

Foto: Ulrike Rehmann

Musik über

die Grenzen

„Das klamme Tal“

Auto mit ausländischem

Kennzeichen

In Italien wohnhafte Personen dürfen ab sofort

nicht mehr Fahrzeuge mit ausländischen Kfz-

Kennzeichen lenken.

Aufgrund der vielen Perso-

nen, die obwohl in Italien an-

sässig, ihre Fahrzeuge imAus-

land registrierten oder auf den

Namen eines dort wohnhaften

Verwandten anmeldeten, greift

der Staat nun zu drastischen

Maßnahmen: Am 4. Dezember

wurde der Artikel 93 der Stra-

ßenverkehrsordnung (St.V.O.)

geändert. Er verbietet es Per-

sonen, die seit mehr als 60

Tagen in Italien ansässig sind,

Fahrzeuge mit ausländischem

Kfz-Kennzeichen zu lenken.

Die Strafen sind drastisch.

Neben einer Geldstrafe von

498,40 € bis 2.848,00 € ist

auch die Beschlagnahmung

des Fahrzeuges vorgesehen.

Wer dann nicht innerhalb von

180 Tagen das Fahrzeug in Ita-

lien registrieren lässt oder die

Ausfuhr ins Ausland beantragt,

verliert das Eigentum am Fahr-

zeug endgültig. Wer trotzdem

mit dem beschlagnahmten

Fahrzeug fährt, zahlt eine wei-

tere Strafe von 1.988 € bis

7.953 €, sein Führerschein

wird widerrufen und das Fahr-

zeug wird sofort enteignet.

Wenige Ausnahmen

• Die Nutzung von Firmen-

fahrzeugen von in Italien

wohnhaften Angestellten oder

Mitarbeiter einer Firma, die

den Firmensitz ausschließlich

im Ausland hat, ohne Zweig-

stelle in Italien. Zudem muss

der Lenker immer ein Doku-

ment mitführen, welches das

Arbeitsverhältnis und die Zur-

Verfügung-Stellung des Fahr-

zeuges bestätigt.

• Fahrzeugleasing und Fahr-

zeugmiete im Ausland sind

weiterhin erlaubt, sofern der

Lenker den Vertrag mitführt

oder ein anderes Dokument,

aus dem das Leasing- bzw.

Mietverhältnis sowie die Dauer

des Vertrages hervorgeht. Dies

gilt allerdings nur dann, wenn

die Leasing- oder Vermie-

tungsfirma den Firmensitz aus-

schließlich im Ausland hat,

ohne Zweigstelle in Italien.

Somit ist es durch dieses

neue Gesetz auch verboten,

Fahrzeuge von ausländischen

Verwandten und Freunden zu

lenken, wenn man selbst den

Wohnsitz seit über 60 Tagen in

Italien hat.