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Die Sonnseiten
Nummer 60 - August 2018
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Nummer 62 - April 2019
Ein Garten gegen das Insektensterben
Ein
Thema
dominiert
derzeit die Nachrichten:
Insekten
verschwinden
zusehends aus unserer
Landschaft! Aber was kann
man als Einzelner dagegen
machen?
Insekten sind die Basis unse-
rer Natur. Für uns Menschen
sind vor allem bestäubende
Insekten wichtig, damit un-
sere Obstbäume und Gemü-
sepflanzen Früchte tragen.
Neben der Honigbiene sind
viele andere Insekten, vor
allem Wildbienen, wichtige
Bestäuber.
Wie kann man diese Insekten
nun fördern? Durch blühende
Pflanzen im Garten und auf
dem Balkon! Exotische Pflan-
zen wie Echinacea, Bartblu-
me, Zinnien oder Duftnessel
stammen zwar nicht aus Ti-
rol, bieten aber Honigbienen
und anderen nicht speziali-
sierten Insekten Nektar und
Pollen.
Aber Vorsicht: Zuchtsorten
haben oft gefüllte Blüten.
Die Blüte wirkt zwar größer
aber bietet keine Pollen und
Nektar für Insekten. Die For-
sythie ist ebenso eine Pflanze,
die keinen Pollen oder Nek-
tar produziert – die Blüten
sind trocken. Als Ersatz wäre
hier die Kornelkirsche und
der Dirndlstrauch geeignet,
der ebenso im Frühling gelb
blüht.
Wer der heimischen Tier-
welt etwas Gutes tun möch-
te, sollte im Garten vermehrt
auf heimische Blütenstauden
und Sträucher zurückgrei-
fen. Über 50 % der Insekten
sind auf heimische Pflanzen
spezialisiert. Gewöhnlicher
Natternkopf und heimische
Glockenblumen sind wah-
re Wildbienenmagnete. Der
Schlehdorn ist DER Schmet-
terlingsstrauch in Tirol, da
zahlreiche
Schmetterlinge
wie der Segelfalter, hier ihre
Eier ablegen.
Grundsätzlich gilt: Mehr Mut
zur Natur im Garten.
Die Initiative „
Natur im
Garten
“ des Tiroler Bil-
dungsforums berät Privatper-
sonen als auch Gemeinden
zur ökologischen Pflege und
naturnahen Gestaltung. Wer-
den auch Sie Teil von „Natur
im Garten“. Informationen
zur „Natur im Garten“-Pla-
kette erhalten Sie im Tiroler
Bildungsforum unter 0512
581465 und auf
www.tiroler-
bildungsforum.at.
Küchenabfallentsorgung
Die Bezirkshauptmannschaft
Lienz weist in Bezug auf den
Einbau von Schredderanla-
gen in Küchen auf folgende
gesetzlichen Bestimmungen
hin:
Ein Verbot des Einsatzes
von Schredderanlagen in Be-
triebsküchen im Sinne der
Gewerbeordnung
(GewO)
bzw. eines Nebengesetzes
zur GewO existiert nicht.
Sehr wohl ist jedoch der Ein-
satz solcher Schredder nach
dem Abfallwirtschaftsgesetz
(AWG 2002) bewilligungs-
pflichtig bzw. nach dem Was-
serrechtsgesetz (WRG 1959)
verboten.
Küchenabfallzerkleinerer
sind
gemäß Abfallwirt-
schaftsgesetz (AWG 2002)
als Abfallbehandlungsanlage
zu sehen. Der unbewilligte
Einsatz von Küchenabfall-
zerkleinerern ist daher aus
abfallrechtlicher Sicht als
un-
zulässig
zu werten.
Einrichtungen zur Zerklei-
nerung von Küchenabfäl-
len mit dem Ziel, diese über
den Kanal zu entsorgen,
widersprechen aber auch
den wasserwirtschaftlichen
Grundsätzen, wie sie in
der „Allgemeinen Abwas-
seremissionsverordnung“
(AAEV, BGBl. Nr. 186/1996
idF BGBl. II Nr. 63/2018)
festgelegt sind. Die
Einlei-
tung vonAbfällen in die Ka-
nalisation ist gemäß WRG
grundsätzlich verboten
. Die
Zerkleinerung von biogenen
Abfällen und die anschlie-
ßende Einleitung in die öf-
fentliche Kanalisation stellt
also eine nach wasserrecht-
lichen Kriterien
unzulässige
Abfallentsorgung
dar.
Diese Stoffe gehören nicht ins WC:
Hygieneartikel:
• Binden/Tampons/Windeln
• Wattestäbchen
• Slipeinlagen
• Präservative
• Pflaster
Stör-undZehrstoffe:
• Farben/Lacke
• Zement/Mörtel/Bauschutt
• Mineralöle
• Säuren und Laugen
• Chemikalien
• Akkus/Batterien
• Lösungsmittel
• Wasch-&Reinigungsmittel
Speisereste:
• Essensreste
• Speiseöle, Frittierfett
• Verdorbene Lebensmittel
Scharfe Gegenstände:
• Rasierklingen
• Spritzen
Kosmetikartikel:w
• Kosmetik-, Feuchttücher
Textilien:
• Strumpfhosen
• Unterwäsche
• Schuhe etc.
Giftstoffe:
• Medikamente
• Pflanzenschutzmittel
• Pestizide
• Desinfektionsmittel
• Abflussreiniger
Sonstiges:
• Katzenstreu
• Zigarettenkippen
• Flaschenverschlüsse
• Kleintiermist
• Tierkadaver
NICHT-
SCHWIMMER!
DieseStoffegehörennicht insWC:
Hygieneartikel:
• Binden/Tampons/Windeln
• Wattestäbchen
• Slipeinlagen
• Präservative
Stör-undZehrstoffe:
• Farben/Lacke
• Zement/Mörtel/Bauschutt
• Mineralöle
• SäurenundLaugen
Speisereste:
• Essensreste
• Speiseöle,Frittierfett
• VerdorbeneLebensmittel
NICHT-
SCHWIMMER!