Previous Page  20 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 20 / 60 Next Page
Page Background

20

20

Die Sonnseiten

Nummer 60 - August 2018

Informationen

i

i

Nummer 62 - April 2019

Ein Garten gegen das Insektensterben

Ein

Thema

dominiert

derzeit die Nachrichten:

Insekten

verschwinden

zusehends aus unserer

Landschaft! Aber was kann

man als Einzelner dagegen

machen?

Insekten sind die Basis unse-

rer Natur. Für uns Menschen

sind vor allem bestäubende

Insekten wichtig, damit un-

sere Obstbäume und Gemü-

sepflanzen Früchte tragen.

Neben der Honigbiene sind

viele andere Insekten, vor

allem Wildbienen, wichtige

Bestäuber.

Wie kann man diese Insekten

nun fördern? Durch blühende

Pflanzen im Garten und auf

dem Balkon! Exotische Pflan-

zen wie Echinacea, Bartblu-

me, Zinnien oder Duftnessel

stammen zwar nicht aus Ti-

rol, bieten aber Honigbienen

und anderen nicht speziali-

sierten Insekten Nektar und

Pollen.

Aber Vorsicht: Zuchtsorten

haben oft gefüllte Blüten.

Die Blüte wirkt zwar größer

aber bietet keine Pollen und

Nektar für Insekten. Die For-

sythie ist ebenso eine Pflanze,

die keinen Pollen oder Nek-

tar produziert – die Blüten

sind trocken. Als Ersatz wäre

hier die Kornelkirsche und

der Dirndlstrauch geeignet,

der ebenso im Frühling gelb

blüht.

Wer der heimischen Tier-

welt etwas Gutes tun möch-

te, sollte im Garten vermehrt

auf heimische Blütenstauden

und Sträucher zurückgrei-

fen. Über 50 % der Insekten

sind auf heimische Pflanzen

spezialisiert. Gewöhnlicher

Natternkopf und heimische

Glockenblumen sind wah-

re Wildbienenmagnete. Der

Schlehdorn ist DER Schmet-

terlingsstrauch in Tirol, da

zahlreiche

Schmetterlinge

wie der Segelfalter, hier ihre

Eier ablegen.

Grundsätzlich gilt: Mehr Mut

zur Natur im Garten.

Die Initiative „

Natur im

Garten

“ des Tiroler Bil-

dungsforums berät Privatper-

sonen als auch Gemeinden

zur ökologischen Pflege und

naturnahen Gestaltung. Wer-

den auch Sie Teil von „Natur

im Garten“. Informationen

zur „Natur im Garten“-Pla-

kette erhalten Sie im Tiroler

Bildungsforum unter 0512

581465 und auf

www.tiroler-

bildungsforum.at

.

Küchenabfallentsorgung

Die Bezirkshauptmannschaft

Lienz weist in Bezug auf den

Einbau von Schredderanla-

gen in Küchen auf folgende

gesetzlichen Bestimmungen

hin:

Ein Verbot des Einsatzes

von Schredderanlagen in Be-

triebsküchen im Sinne der

Gewerbeordnung

(GewO)

bzw. eines Nebengesetzes

zur GewO existiert nicht.

Sehr wohl ist jedoch der Ein-

satz solcher Schredder nach

dem Abfallwirtschaftsgesetz

(AWG 2002) bewilligungs-

pflichtig bzw. nach dem Was-

serrechtsgesetz (WRG 1959)

verboten.

Küchenabfallzerkleinerer

sind

gemäß Abfallwirt-

schaftsgesetz (AWG 2002)

als Abfallbehandlungsanlage

zu sehen. Der unbewilligte

Einsatz von Küchenabfall-

zerkleinerern ist daher aus

abfallrechtlicher Sicht als

un-

zulässig

zu werten.

Einrichtungen zur Zerklei-

nerung von Küchenabfäl-

len mit dem Ziel, diese über

den Kanal zu entsorgen,

widersprechen aber auch

den wasserwirtschaftlichen

Grundsätzen, wie sie in

der „Allgemeinen Abwas-

seremissionsverordnung“

(AAEV, BGBl. Nr. 186/1996

idF BGBl. II Nr. 63/2018)

festgelegt sind. Die

Einlei-

tung vonAbfällen in die Ka-

nalisation ist gemäß WRG

grundsätzlich verboten

. Die

Zerkleinerung von biogenen

Abfällen und die anschlie-

ßende Einleitung in die öf-

fentliche Kanalisation stellt

also eine nach wasserrecht-

lichen Kriterien

unzulässige

Abfallentsorgung

dar.

Diese Stoffe gehören nicht ins WC:

Hygieneartikel:

• Binden/Tampons/Windeln

• Wattestäbchen

• Slipeinlagen

• Präservative

• Pflaster

Stör-undZehrstoffe:

• Farben/Lacke

• Zement/Mörtel/Bauschutt

• Mineralöle

• Säuren und Laugen

• Chemikalien

• Akkus/Batterien

• Lösungsmittel

• Wasch-&Reinigungsmittel

Speisereste:

• Essensreste

• Speiseöle, Frittierfett

• Verdorbene Lebensmittel

Scharfe Gegenstände:

• Rasierklingen

• Spritzen

Kosmetikartikel:w

• Kosmetik-, Feuchttücher

Textilien:

• Strumpfhosen

• Unterwäsche

• Schuhe etc.

Giftstoffe:

• Medikamente

• Pflanzenschutzmittel

• Pestizide

• Desinfektionsmittel

• Abflussreiniger

Sonstiges:

• Katzenstreu

• Zigarettenkippen

• Flaschenverschlüsse

• Kleintiermist

• Tierkadaver

NICHT-

SCHWIMMER!

DieseStoffegehörennicht insWC:

Hygieneartikel:

• Binden/Tampons/Windeln

• Wattestäbchen

• Slipeinlagen

• Präservative

Stör-undZehrstoffe:

• Farben/Lacke

• Zement/Mörtel/Bauschutt

• Mineralöle

• SäurenundLaugen

Speisereste:

• Essensreste

• Speiseöle,Frittierfett

• VerdorbeneLebensmittel

NICHT-

SCHWIMMER!