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Die Sonnseiten

Nummer 60 - August 2018

Informationen

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Nummer 61 - Dezember

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Heizkostenzuschuss 2018/2019

Das Land Tirol gewährt für

die Heizperiode 2018/2019

wieder einen

einmaligen

Heizkostenzuschuss inHöhe

von € 225,--

pro Haushalt.

Es wird darauf hingewiesen,

dass der antrags- bzw. zu-

schussberechtigte Personen-

kreis gegenüber dem Vorjahr

ausgeweitet wurde.

Antrags- bzw. zuschussbe-

rechtigt

sind alle Personen

mit aufrechtem

Hauptwohn-

sitz im Bundesland Tirol

gem. § 3 TMSG.

Nicht antrags- bzw. zuschuss-

berechtigt sind:

- Personen, die zum Zeit-

punkt der Antragstellung eine

laufende Mindestsicherungs/

Grundversorungsleistung be-

ziehen

- BewohnerInnen von Wohn-

und Pflegeheimen, Behinder-

teneinrichtung, Schüler- und

Studentenheimen

Für PensionistInnen mit Be-

zug der Ausgleichszulage,

denen im vergangenen Jahr

der Heizkostenzuschuss des

Landes bewilligt wurde, ist

auf Grund der Datenschutz-

grundverordnung keine ge-

sonderte

Antragstellung

mittels Personenliste über

das Gemeindeamt Gaimberg

mehr möglich.

Diesem Per-

sonenkreis übermittelt das

Land Tirol persönlich ein

Antragsformular.

Für Neu- und Folgeantrag-

stellungen liegen die Antrags-

formulare im Gemeindeamt

Gaimberg auf oder können

von der Homepage (

www.

sonnendoerfer.at )

herunterge-

laden werden.

Aufgrund des Inkrafttretens

der

Datenschutzgrundver-

ordnung ist es unbedingt

erforderlich, die im Antrags-

formular enthaltene Einwil-

ligungserklärung zu unter-

schreiben.

Für die Antragstellung gelten

die folgenden Netto-Einkom-

mensgrenzen:

€ 890,-- pro Monat für allein

stehende Personen

€ 1.360,-- pro Monat für Ehe-

paare und Lebensgemein-

schaften

€ 220,-- pro Monat zusätzlich

für das 1. und 2. und

€ 140,-- für jedes weitere im

gemeinsamen Haushalt le-

bende unterhaltsberechtigte

Kind mit Anspruch auf Fami-

lienbeihilfe

€ 490,-- pro Monat für die

erste weitere erwachsene Per-

son im Haushalt

€ 330,-- pro Monat für jede

weitere erwachsene Person

im Haushalt

Das monatliche Einkommen

ist ohne Anrechung der Son-

derzahlungen (13. u. 14. Ge-

halt) zu ermitteln. Einkom-

men, die nur 12 x jährlich

bezogen werden (Unterhalt,

AMS-Bezüge, Pensionsvor-

schuss, Kinderbetreuungs-

geld), sind auf 14 Bezüge

umzurechnen.

Bei der Ermittlung des mo-

natlichen Einkommens sind

anzurechnen:

- Eigen/Witwen/Waisenpen-

sionen/Unfallrenten/Pensi-

onen aus dem Ausland

- Einkünfte aus selbststän-

diger und nicht selbststän-

diger Arbeit (Lohn, Gehalt)

- Leistungen aus der Arbeits-

losen- und Krankenversiche-

rung

- Studienbeihilfen, Stipendien

- Einkommen aus Vermietung

und Verpachtung

- Wochen-, Kinderbetreuungs-

geld und Zuschüsse zum Kin-

derbetreuungsgeld

- Erhaltene Unterhaltszah-

lungen und -vorschüsse/Ali-

mente

- Nebenzulagen

- Pflegekarenzgeld

- Rehabilitationsgeld

Um die Gewährung des

Heizkostenzuschusses kann

zwischen dem

1. Juli 2018

bis 31. Dezember 2018

im

Gemeindeamt

Gaimberg

angesucht werden. Die An-

tragvoraussetzungen müssen

jeweils zum Zeitpunkt der

Antragstellung vorliegen.

Der Bürgermeister