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Die Sonnseiten
Nummer 60 - August 2018
Informationen
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Nummer 61 - Dezember
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Heizkostenzuschuss 2018/2019
Das Land Tirol gewährt für
die Heizperiode 2018/2019
wieder einen
einmaligen
Heizkostenzuschuss inHöhe
von € 225,--
pro Haushalt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass der antrags- bzw. zu-
schussberechtigte Personen-
kreis gegenüber dem Vorjahr
ausgeweitet wurde.
Antrags- bzw. zuschussbe-
rechtigt
sind alle Personen
mit aufrechtem
Hauptwohn-
sitz im Bundesland Tirol
gem. § 3 TMSG.
Nicht antrags- bzw. zuschuss-
berechtigt sind:
- Personen, die zum Zeit-
punkt der Antragstellung eine
laufende Mindestsicherungs/
Grundversorungsleistung be-
ziehen
- BewohnerInnen von Wohn-
und Pflegeheimen, Behinder-
teneinrichtung, Schüler- und
Studentenheimen
Für PensionistInnen mit Be-
zug der Ausgleichszulage,
denen im vergangenen Jahr
der Heizkostenzuschuss des
Landes bewilligt wurde, ist
auf Grund der Datenschutz-
grundverordnung keine ge-
sonderte
Antragstellung
mittels Personenliste über
das Gemeindeamt Gaimberg
mehr möglich.
Diesem Per-
sonenkreis übermittelt das
Land Tirol persönlich ein
Antragsformular.
Für Neu- und Folgeantrag-
stellungen liegen die Antrags-
formulare im Gemeindeamt
Gaimberg auf oder können
von der Homepage (
www.
sonnendoerfer.at )herunterge-
laden werden.
Aufgrund des Inkrafttretens
der
Datenschutzgrundver-
ordnung ist es unbedingt
erforderlich, die im Antrags-
formular enthaltene Einwil-
ligungserklärung zu unter-
schreiben.
Für die Antragstellung gelten
die folgenden Netto-Einkom-
mensgrenzen:
€ 890,-- pro Monat für allein
stehende Personen
€ 1.360,-- pro Monat für Ehe-
paare und Lebensgemein-
schaften
€ 220,-- pro Monat zusätzlich
für das 1. und 2. und
€ 140,-- für jedes weitere im
gemeinsamen Haushalt le-
bende unterhaltsberechtigte
Kind mit Anspruch auf Fami-
lienbeihilfe
€ 490,-- pro Monat für die
erste weitere erwachsene Per-
son im Haushalt
€ 330,-- pro Monat für jede
weitere erwachsene Person
im Haushalt
Das monatliche Einkommen
ist ohne Anrechung der Son-
derzahlungen (13. u. 14. Ge-
halt) zu ermitteln. Einkom-
men, die nur 12 x jährlich
bezogen werden (Unterhalt,
AMS-Bezüge, Pensionsvor-
schuss, Kinderbetreuungs-
geld), sind auf 14 Bezüge
umzurechnen.
Bei der Ermittlung des mo-
natlichen Einkommens sind
anzurechnen:
- Eigen/Witwen/Waisenpen-
sionen/Unfallrenten/Pensi-
onen aus dem Ausland
- Einkünfte aus selbststän-
diger und nicht selbststän-
diger Arbeit (Lohn, Gehalt)
- Leistungen aus der Arbeits-
losen- und Krankenversiche-
rung
- Studienbeihilfen, Stipendien
- Einkommen aus Vermietung
und Verpachtung
- Wochen-, Kinderbetreuungs-
geld und Zuschüsse zum Kin-
derbetreuungsgeld
- Erhaltene Unterhaltszah-
lungen und -vorschüsse/Ali-
mente
- Nebenzulagen
- Pflegekarenzgeld
- Rehabilitationsgeld
Um die Gewährung des
Heizkostenzuschusses kann
zwischen dem
1. Juli 2018
bis 31. Dezember 2018
im
Gemeindeamt
Gaimberg
angesucht werden. Die An-
tragvoraussetzungen müssen
jeweils zum Zeitpunkt der
Antragstellung vorliegen.
Der Bürgermeister