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Die Datenschutz-Grundverord-
nung ist seit 25. Mai 2018 in
Kraft und wird vielerorts disku-
tiert. Was bedeutet dies auf Ge-
meindeebene und wie gehen wir
damit um?
Datenschutz ist ein Grundrecht
-
in der Gemeinde ist dieser ein
wichtiger Teil der täglichen Arbeit,
weil in vielen Bereichen personen-
bezogene Daten wie z. B. Namen,
Geburtsdaten, Adressen etc. verar-
beitet werden (Bsp. Buchhaltung,
Bauamt oder Meldeamt etc.).
Den Schutz dieser personenbezoge-
nen Daten regelt die Datenschutz-
grundverordnung DSGVO. Als EU-
Verordnung ist diese unmittelbar in
Österreich anwendbar und verbietet
grundsätzlich eigene innerstaatliche
(österreichische) Regelungen. Die
DSGVO enthält allerdings einige so-
genannte Öffnungsklauseln. Diese
enthalten Regelungsbereiche, in de-
nen der nationale Gesetzgeber ergän-
zende Bestimmungen erlassen kann.
Von diesen Öffnungsklauseln hat der
österreichische Gesetzgeber mit dem
neuen (seit 25.5.18 in Kraft) Daten-
schutzgesetz (DSG) Gebrauch ge-
macht (darin sind bspw. geregelt:
„Bildverarbeitung“ [Videoüberwa-
chung]; Organe [Behördenaufbau
und Organisation]; Sicherheitspoli-
zei, Verfolgung Straftaten, militäri-
scher Eigenschutz; und eigene Straf-
bestimmungen [Datenschutzverlet-
zung als Verwaltungsstraftat]).
Grundsätzlich gilt, dass jede Verar-
beitung (erfassen, speichern, ablegen,
löschen, vernichten etc.) von perso-
nenbezogenen Daten einer Rechts-
grundlage bedarf. Diese kann eine
Einwilligung des/der Betroffenen, die
Vertragserfüllung, eine gesetzliche
Vorschrift oder auch ein öffentliches
oder berechtigtes Interesse der Ge-
meinde sein.
Die Gemeinde ist verpflichtet, alle er-
forderlichen Maßnahmen zum Schutz
aller in ihrem Verantwortungsbereich
verarbeiteten personenbezogen Daten
zu ergreifen. Die Gemeinde hat dies
bisher schon getan und wird dies
auch weiterhin tun.
Die Gemeinde hat die Betroffenen zu
informieren (Datenschutzerklärung),
wenn seine personenbezogenen Da-
ten verarbeitet werden. Diesem steht
generell das Recht zu, eine Auskunft,
Löschung, Berichtigung oder einen
Widerspruch etc. in Bezug auf die
Datenverarbeitungen bei der Ge-
meinde zu verlangen.
Damit auch zukünftig die Informa-
tion der Bürgerinnen und Bürger
bestens funktioniert, werden die
verschiedenen Medien wie E-Mail-
Newsletter, Gemeindezeitung oder
Homepage (Öffentlichkeitsarbeit)
auch weiterhin natürlich daten-
schutzkonform verwendet.
Bei der Verwendung der E-Mail-
Adressen zur Zusendung der
Newsletter, für die Veröffentli-
chung von Fotos auf der Homepa-
ge, in der Zeitung oder andern Me-
dien wird, wie bisher auch schon
nötig, die Einwilligung der/des Be-
troffenen eingeholt - wobei diese
auch unkompliziert mündlich erfol-
gen kann. Hier sei noch darauf hinge-
wiesen, dass sich immer der jeweilige
Verantwortliche (Verein, Gemeinde
etc.) um diese Einwilligung kümmern
muss.
Für die Verarbeitung zum Zwecke der
historischen Dokumentation (Chro-
nik) wurde über das Tiroler Archiv-
gesetz eine gesetzliche Grundlage ge-
schaffen, um die Verarbeitung von
Bildern, Namen, Geburtsdaten etc. zu
legalisieren.
Mit der GemNova haben wir einen
starken Partner, der uns in der rechtli-
chen und praktischen Umsetzung die-
ses umfangreichen und speziellen
Themas unterstützt. Lösungen sind
ausgearbeitet und liegen auf der
Hand – wir werden in gewohnter Art
und Weise mit unserem Hausverstand
diese Rechtsvorschriften umsetzen,
und wir werden auch weiterhin ein
professionelles und unkompliziertes
Bürgerservice leisten.
Griaß enk, ich bin Saskia Dalpra
Photographin mit Leib & Seele
Stolz darf ich mich nun neue Foto-
grafin der Marktgemeinde Nußdorf-
Debant nennen!
Die Welt so zeigen wie sie wirklich ist.
Genau DAS ist mein Ziel.
Jeder Mensch, jedes Tier, einfach jedes
Lebewesen ist auf seine ganz spezielle
Art & Weise wunderschön & das will
ich der Welt präsentieren.
Die ungeschminkte Wahrheit!
Ach ja, noch eine kleine Weisheit
zum Schluss. Ihr fragt euch sicher
wieso ausgerechnet VonderWiese?
Mein Nachname Dalpra ist rätoroma-
nisch & heißt übersetzt auf Deutsch:
VonderWiese
Aber genug von mir – jetzt will ich
viel lieber einen schönen Moment in
deinem Leben festhalten.
September 2018 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 91. Ausgabe
DSGVO - wirklich alles neu?
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Frau Mag. Anna Krapf ist die Datenschutzbeauftragte
unserer Marktgemeinde. Foto: GemNova
Unsere neue „Gemeindefotografin“
Saskia Dalpra