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Die Datenschutz-Grundverord-

nung ist seit 25. Mai 2018 in

Kraft und wird vielerorts disku-

tiert. Was bedeutet dies auf Ge-

meindeebene und wie gehen wir

damit um?

Datenschutz ist ein Grundrecht

-

in der Gemeinde ist dieser ein

wichtiger Teil der täglichen Arbeit,

weil in vielen Bereichen personen-

bezogene Daten wie z. B. Namen,

Geburtsdaten, Adressen etc. verar-

beitet werden (Bsp. Buchhaltung,

Bauamt oder Meldeamt etc.).

Den Schutz dieser personenbezoge-

nen Daten regelt die Datenschutz-

grundverordnung DSGVO. Als EU-

Verordnung ist diese unmittelbar in

Österreich anwendbar und verbietet

grundsätzlich eigene innerstaatliche

(österreichische) Regelungen. Die

DSGVO enthält allerdings einige so-

genannte Öffnungsklauseln. Diese

enthalten Regelungsbereiche, in de-

nen der nationale Gesetzgeber ergän-

zende Bestimmungen erlassen kann.

Von diesen Öffnungsklauseln hat der

österreichische Gesetzgeber mit dem

neuen (seit 25.5.18 in Kraft) Daten-

schutzgesetz (DSG) Gebrauch ge-

macht (darin sind bspw. geregelt:

„Bildverarbeitung“ [Videoüberwa-

chung]; Organe [Behördenaufbau

und Organisation]; Sicherheitspoli-

zei, Verfolgung Straftaten, militäri-

scher Eigenschutz; und eigene Straf-

bestimmungen [Datenschutzverlet-

zung als Verwaltungsstraftat]).

Grundsätzlich gilt, dass jede Verar-

beitung (erfassen, speichern, ablegen,

löschen, vernichten etc.) von perso-

nenbezogenen Daten einer Rechts-

grundlage bedarf. Diese kann eine

Einwilligung des/der Betroffenen, die

Vertragserfüllung, eine gesetzliche

Vorschrift oder auch ein öffentliches

oder berechtigtes Interesse der Ge-

meinde sein.

Die Gemeinde ist verpflichtet, alle er-

forderlichen Maßnahmen zum Schutz

aller in ihrem Verantwortungsbereich

verarbeiteten personenbezogen Daten

zu ergreifen. Die Gemeinde hat dies

bisher schon getan und wird dies

auch weiterhin tun.

Die Gemeinde hat die Betroffenen zu

informieren (Datenschutzerklärung),

wenn seine personenbezogenen Da-

ten verarbeitet werden. Diesem steht

generell das Recht zu, eine Auskunft,

Löschung, Berichtigung oder einen

Widerspruch etc. in Bezug auf die

Datenverarbeitungen bei der Ge-

meinde zu verlangen.

Damit auch zukünftig die Informa-

tion der Bürgerinnen und Bürger

bestens funktioniert, werden die

verschiedenen Medien wie E-Mail-

Newsletter, Gemeindezeitung oder

Homepage (Öffentlichkeitsarbeit)

auch weiterhin natürlich daten-

schutzkonform verwendet.

Bei der Verwendung der E-Mail-

Adressen zur Zusendung der

Newsletter, für die Veröffentli-

chung von Fotos auf der Homepa-

ge, in der Zeitung oder andern Me-

dien wird, wie bisher auch schon

nötig, die Einwilligung der/des Be-

troffenen eingeholt - wobei diese

auch unkompliziert mündlich erfol-

gen kann. Hier sei noch darauf hinge-

wiesen, dass sich immer der jeweilige

Verantwortliche (Verein, Gemeinde

etc.) um diese Einwilligung kümmern

muss.

Für die Verarbeitung zum Zwecke der

historischen Dokumentation (Chro-

nik) wurde über das Tiroler Archiv-

gesetz eine gesetzliche Grundlage ge-

schaffen, um die Verarbeitung von

Bildern, Namen, Geburtsdaten etc. zu

legalisieren.

Mit der GemNova haben wir einen

starken Partner, der uns in der rechtli-

chen und praktischen Umsetzung die-

ses umfangreichen und speziellen

Themas unterstützt. Lösungen sind

ausgearbeitet und liegen auf der

Hand – wir werden in gewohnter Art

und Weise mit unserem Hausverstand

diese Rechtsvorschriften umsetzen,

und wir werden auch weiterhin ein

professionelles und unkompliziertes

Bürgerservice leisten.

Griaß enk, ich bin Saskia Dalpra

Photographin mit Leib & Seele

Stolz darf ich mich nun neue Foto-

grafin der Marktgemeinde Nußdorf-

Debant nennen!

Die Welt so zeigen wie sie wirklich ist.

Genau DAS ist mein Ziel.

Jeder Mensch, jedes Tier, einfach jedes

Lebewesen ist auf seine ganz spezielle

Art & Weise wunderschön & das will

ich der Welt präsentieren.

Die ungeschminkte Wahrheit!

Ach ja, noch eine kleine Weisheit

zum Schluss. Ihr fragt euch sicher

wieso ausgerechnet VonderWiese?

Mein Nachname Dalpra ist rätoroma-

nisch & heißt übersetzt auf Deutsch:

VonderWiese

Aber genug von mir – jetzt will ich

viel lieber einen schönen Moment in

deinem Leben festhalten.

September 2018 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 91. Ausgabe

DSGVO - wirklich alles neu?

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Frau Mag. Anna Krapf ist die Datenschutzbeauftragte

unserer Marktgemeinde. Foto: GemNova

Unsere neue „Gemeindefotografin“

Saskia Dalpra