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Die Sonnseiten

Nummer 59 - Mai 2018

Informationen

Hunde auf den Almen sind das Problem!

Gerichtliches Verfahren ge-

fährdet freien Weidegang

Am 28. Juli 2014 ereignete

sich in Neustift im Stubaital

(Pinnistal) ein tragischer Un-

fall, bei dem eine deutsche

Touristin ums Leben gekom-

men ist. Sie begab sich zu-

nächst mit den Elfer-Liften

auf den Berg und wanderte

schließlich über das Weide-

bzw. Almgebiet Pinnisalm

zurück ins Tal. Die Frau hat-

te einen angeleinten Hund

bei sich, dessen Leine mittels

Karabiner um ihre Hüfte be-

festigt war. Die dort frei wei-

denden Mutterkühe haben

aufgrund ihres Mutterinstink-

tes den mitgeführten Hund

als mögliche Gefahr (Stich-

wort: Wolfseffekt) angesehen

und wollten in weiterer Folge

ihre Kälber vor dem Hund

als vermeintlichem Angreifer

schützen. Beim Vorfall hat

die Wanderin den Hund nicht

abgeleint, weshalb leider auch

die Frau schließlich zum Ziel

der Mutterkühe wurde. Die

Herde der Mutterkühe und

ihre Kälber waren innerhalb

des Alm- und Wandergebiets

Pinnistal nicht eingezäunt.

Der Bauer als Tierhalter hat

aufgrund einer Empfehlung

der Landwirtschaftskammer

Tirol in den Jahren 2007 und

2008 bei den Zutrittsstellen

zu seinem Almgebiet mehr-

sprachige Warn- und Hin-

weisschilder mit dem Text

„Achtung Weidevieh! Halten

Sie unbedingt Distanz - Mut-

terkühe schützen ihre Kälber

- Betreten und Mitführen von

Hunden nur auf eigene Ge-

fahr“ aufgestellt.

Strafverfahren eingestellt

Nach dem Vorfall nahm die

Staatsanwaltschaft Innsbruck

Ermittlungen wegen des Ver-

dachts der fahrlässigen Tö-

tung durch den Tierhalter der

Mutterkühe auf. Das Strafver-

fahren wurde nach genauer

Prüfung des Sachverhalts

durch die Staatsanwaltschaft

ohne Erhebung einer Anklage

noch im Jahr 2014 eingestellt.

Klage auf Schadenersatz

Innerhalb der dreijährigen

Verjährungsfrist

brachten

der Witwer und sein Sohn

im Herbst 2016 eine Klage

auf Schadenersatz vor dem

Landesgericht Innsbruck ein.

Nach der Einbringung der

Klage folgte im Mai 2017 der

eigentliche

Verfahrensauf-

takt mit der ersten münd-

lichen

Streitverhandlung.

Im Herbst 2017 waren meh-

rere

Verhandlungstermine

zur Einvernahme dutzender

Zeugen angesetzt. Um sich

einen persönlichen Eindruck

vor Ort zu verschaffen, hat

der Richter mittlerweile auch

zwei Lokalaugenscheine am

Unfallort durchgeführt. Der-

zeit befindet sich der Akt

beim gerichtlich bestellten

Sachverständigen zur Erstel-

lung eines Gutachtens. Nach

Abschluss des umfangreichen

Beweisverfahrens ergeht das

Urteil des Landesgerichtes

Innsbruck als erste Instanz

möglicherweise noch vor den

Gerichtsferien im Sommer.

Dieses Urteil kann dann vor

dem Oberlandesgericht Inns-

bruck in zweiter Instanz und

vor dem Obersten Gerichts-

hof in Wien als Revisions-

instanz bekämpft werden.

Der Ausgang des Verfahrens

könnte im schlimmsten Fall

negative Auswirkungen auf

die jahrhundertelang gelebte

Praxis des grundsätzlich frei-

en Weideganges im österrei-

chischen Almgebiet haben.

Aus der Sicht der Rechtsab-

teilung der Landwirtschafts-

kammer Tirol ist dies aus

heutiger Sicht jedoch eher

unwahrscheinlich.

Hans Gföller

Freilaufende Hunde können von Mutterkühen als vermeint-

licher Angreifer betrachtet werden.

Foto: Michaela Kölle

Sportförderung

Die Gemeinde Gaimberg unterstützt

den Kauf des Lienzer Sportpasses und

der Saisonkarte Lienzer Bergbahnen

AG und des Top Ski Gold Kärnten/

Osttirol. Der einmalige Förderbeitrag

beträgt für Volksschüler € 50,-- und für

sonstige Schüler, Studenten und Lehr-

linge bis einschließlich dem 19. Le-

bensjahr € 60,-- (Voraussetzung: Haupt-

wohnsitz in Gaimberg).

Förderung von Solar- und Photovol-

taikanlagen

Die Gemeinde Gaimberg gewährt - auf

Antrag - einen Zuschuss in der Höhe

von € 70,-- pro Anlage für die Errich-

tung einer Solar- oder PV-Anlage.

Baukostenzuschuss

Die Gemeinde Gaimberg gewährt auf

Antrag und unter gewissen Vorausset-

zungen einen Baukostenzuschuss von

25 bzw. 15 % des Erschließungsbeitrages.

Zuwendung anlässlich der Geburt

eines Kindes

Die Gemeinde Gaimberg gewährt

anlässlich der Geburt eines Kindes,

welches mit Hauptwohnsitz in der Ge-

meinde angemeldet wird, eine einma-

lige Zuwendung von € 100,--.

Zuschuss an Stellungspflichtige

Die Gemeinde Gaimberg gewährt für

jeden Stellungspflichtigen mit Haupt-

wohnsitz in Gaimberg einen Unkosten-

beitrag von € 20,-- anlässlich der Mu-

sterung.

Seniorentaxi

Die Gemeinde Gaimberg bezuschusst

weiterhin Taxifahrten der Fa. Bund-

schuh Reisen und der Taxi Andrea Xan-

der mit € 2,--/Fahrt. Die Taxigutscheine

(40 Stk. pro Jahr und PensionistIn) sind

im Gemeindeamt Gaimberg erhältlich.

Förderungen der Gemeinde Gaimberg