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Die Sonnseiten
Nummer 59 - Mai 2018
Informationen
Hunde auf den Almen sind das Problem!
Gerichtliches Verfahren ge-
fährdet freien Weidegang
Am 28. Juli 2014 ereignete
sich in Neustift im Stubaital
(Pinnistal) ein tragischer Un-
fall, bei dem eine deutsche
Touristin ums Leben gekom-
men ist. Sie begab sich zu-
nächst mit den Elfer-Liften
auf den Berg und wanderte
schließlich über das Weide-
bzw. Almgebiet Pinnisalm
zurück ins Tal. Die Frau hat-
te einen angeleinten Hund
bei sich, dessen Leine mittels
Karabiner um ihre Hüfte be-
festigt war. Die dort frei wei-
denden Mutterkühe haben
aufgrund ihres Mutterinstink-
tes den mitgeführten Hund
als mögliche Gefahr (Stich-
wort: Wolfseffekt) angesehen
und wollten in weiterer Folge
ihre Kälber vor dem Hund
als vermeintlichem Angreifer
schützen. Beim Vorfall hat
die Wanderin den Hund nicht
abgeleint, weshalb leider auch
die Frau schließlich zum Ziel
der Mutterkühe wurde. Die
Herde der Mutterkühe und
ihre Kälber waren innerhalb
des Alm- und Wandergebiets
Pinnistal nicht eingezäunt.
Der Bauer als Tierhalter hat
aufgrund einer Empfehlung
der Landwirtschaftskammer
Tirol in den Jahren 2007 und
2008 bei den Zutrittsstellen
zu seinem Almgebiet mehr-
sprachige Warn- und Hin-
weisschilder mit dem Text
„Achtung Weidevieh! Halten
Sie unbedingt Distanz - Mut-
terkühe schützen ihre Kälber
- Betreten und Mitführen von
Hunden nur auf eigene Ge-
fahr“ aufgestellt.
Strafverfahren eingestellt
Nach dem Vorfall nahm die
Staatsanwaltschaft Innsbruck
Ermittlungen wegen des Ver-
dachts der fahrlässigen Tö-
tung durch den Tierhalter der
Mutterkühe auf. Das Strafver-
fahren wurde nach genauer
Prüfung des Sachverhalts
durch die Staatsanwaltschaft
ohne Erhebung einer Anklage
noch im Jahr 2014 eingestellt.
Klage auf Schadenersatz
Innerhalb der dreijährigen
Verjährungsfrist
brachten
der Witwer und sein Sohn
im Herbst 2016 eine Klage
auf Schadenersatz vor dem
Landesgericht Innsbruck ein.
Nach der Einbringung der
Klage folgte im Mai 2017 der
eigentliche
Verfahrensauf-
takt mit der ersten münd-
lichen
Streitverhandlung.
Im Herbst 2017 waren meh-
rere
Verhandlungstermine
zur Einvernahme dutzender
Zeugen angesetzt. Um sich
einen persönlichen Eindruck
vor Ort zu verschaffen, hat
der Richter mittlerweile auch
zwei Lokalaugenscheine am
Unfallort durchgeführt. Der-
zeit befindet sich der Akt
beim gerichtlich bestellten
Sachverständigen zur Erstel-
lung eines Gutachtens. Nach
Abschluss des umfangreichen
Beweisverfahrens ergeht das
Urteil des Landesgerichtes
Innsbruck als erste Instanz
möglicherweise noch vor den
Gerichtsferien im Sommer.
Dieses Urteil kann dann vor
dem Oberlandesgericht Inns-
bruck in zweiter Instanz und
vor dem Obersten Gerichts-
hof in Wien als Revisions-
instanz bekämpft werden.
Der Ausgang des Verfahrens
könnte im schlimmsten Fall
negative Auswirkungen auf
die jahrhundertelang gelebte
Praxis des grundsätzlich frei-
en Weideganges im österrei-
chischen Almgebiet haben.
Aus der Sicht der Rechtsab-
teilung der Landwirtschafts-
kammer Tirol ist dies aus
heutiger Sicht jedoch eher
unwahrscheinlich.
Hans Gföller
Freilaufende Hunde können von Mutterkühen als vermeint-
licher Angreifer betrachtet werden.
Foto: Michaela Kölle
Sportförderung
Die Gemeinde Gaimberg unterstützt
den Kauf des Lienzer Sportpasses und
der Saisonkarte Lienzer Bergbahnen
AG und des Top Ski Gold Kärnten/
Osttirol. Der einmalige Förderbeitrag
beträgt für Volksschüler € 50,-- und für
sonstige Schüler, Studenten und Lehr-
linge bis einschließlich dem 19. Le-
bensjahr € 60,-- (Voraussetzung: Haupt-
wohnsitz in Gaimberg).
Förderung von Solar- und Photovol-
taikanlagen
Die Gemeinde Gaimberg gewährt - auf
Antrag - einen Zuschuss in der Höhe
von € 70,-- pro Anlage für die Errich-
tung einer Solar- oder PV-Anlage.
Baukostenzuschuss
Die Gemeinde Gaimberg gewährt auf
Antrag und unter gewissen Vorausset-
zungen einen Baukostenzuschuss von
25 bzw. 15 % des Erschließungsbeitrages.
Zuwendung anlässlich der Geburt
eines Kindes
Die Gemeinde Gaimberg gewährt
anlässlich der Geburt eines Kindes,
welches mit Hauptwohnsitz in der Ge-
meinde angemeldet wird, eine einma-
lige Zuwendung von € 100,--.
Zuschuss an Stellungspflichtige
Die Gemeinde Gaimberg gewährt für
jeden Stellungspflichtigen mit Haupt-
wohnsitz in Gaimberg einen Unkosten-
beitrag von € 20,-- anlässlich der Mu-
sterung.
Seniorentaxi
Die Gemeinde Gaimberg bezuschusst
weiterhin Taxifahrten der Fa. Bund-
schuh Reisen und der Taxi Andrea Xan-
der mit € 2,--/Fahrt. Die Taxigutscheine
(40 Stk. pro Jahr und PensionistIn) sind
im Gemeindeamt Gaimberg erhältlich.
Förderungen der Gemeinde Gaimberg