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Die Sonnseiten
Nummer 59 - Mai 2018
Informationen
Betreten des Waldes: Was besonders zu beachten ist
Das Betreten des Waldes ist
laut Forstgesetz 1975 grund-
sätzlich jedermann für Erho-
lungszwecke gestattet. Dabei
sind jedoch verschiedene
Einschränkungen zu beach-
ten.
Holznutzungen: Bei Schläge-
rungsarbeiten, Seilbringun-
gen, Aufarbeitung von Schad-
holz, Windwurf, Schneedruck
usw. sind vom Waldeigentü-
mer oder Forstunternehmer
im Gefahrenbereich Warnta-
feln gut sichtbar und in ent-
sprechendem Abstand zum
Arbeitsbereich aufzustellen.
(Gilt für Forstwege, Wan-
derwege, Steige etc.) Die
Warnhinweise müssen die
Dauer der befristeten Sperre
(Datum von-bis) aufweisen,
ohne diese haben die Warn-
hinweise (
Befristetes forst-
liches Sperrgebiet, Betreten
verboten
)
keine
Gültigkeit.
Auch selbst verfasste Hin-
weise wie z. B. „Achtung
Windwurf, Durchgang ver-
boten“ sind rechtlich nicht
abgesichert. Für Gemein-
destraßen,
Landesstraßen,
öffentliche Wege gilt jedoch
diese Regelung nicht. Dazu
ist es notwendig, bei Bedarf
eine behördliche Sperre zu
beantragen. (Gemeinde, BH).
Weitere
Einschränkungen
gibt es im Bereich von Wie-
deraufforstungsflächen, so-
lange der Bewuchs eine Höhe
von drei Metern nicht erreicht
hat.
Eine über das Betreten und
Aufhalten zu Erholungszwe-
cken hinausgehende Benüt-
zung wie Lagern, Zelten,
Befahren oder Reiten ist nur
mit Zustimmung des Waldei-
gentümers und in Bezug auf
die Forststraße nur mit Zu-
stimmung des Forststraßener-
halters, der zumindest der
Waldeigentümer ist, zulässig.
Es ist wichtig, vorhandene
Gefahrenhinweise und Ver-
bote unbedingt zu beachten
,um mögliche Risiken (Un-
fallgefahr) oder andere Un-
annehmlichkeiten zu vermei-
den.
Franz Tscharnig
Gemeindewaldaufseher Die Tafel „Befristetes forst-
liches Sperrgebiet“ ist nur
gültig, wenn auch eine Be-
fristung angeführt ist.
Sozialladen Lienz
„SoLaLi“
Die Einkaufsmöglichkeit für Menschen mit nachweislich
geringem Einkommen. Aus ganz Osttirol können Einkaufs-
karten für den Sozialladen „SoLaLi“ beantragt werden! Die
Personen müssen nur mit Meldezettel, Ausweis und Ein-
kommensnachweis in Kopie in die Liebburg kommen und
sie erhalten ihre Einkaufskarte.
Adresse
Straße
Ort
www.musteradresse.deKontaktadresse
SoLaLi
Schweizergasse 23
9900 Lienz
Tel.:
04852/67293e-M
ail: office@solali.at www.solali.atGeschäftsführung
Sandra Holzer
Handy:
0664/12 41 0 30
Öffnungszeiten
Dienstag
09:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
09:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
Freitag
09:30 - 12:00 Uhr
Bild:Bernd Lenzer -Stadtgemeinde Lienz,Grafik:EvelynMüller