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Gemeinde

Virger

Zeitung

Durch die Schneeräumung be-

schädigte Zäune oder Einfriedun-

gen mögen bitte bis spätestens

Ende April bei der Gemeindever-

waltung – Konrad Großlercher,

Tel. 04874/5202 DW 21, gemeldet

werden.

Sobald es die Witterung

und die Möglichkeiten der Ge-

meinde zulassen, wird nach einer

Prüfung der Schaden behoben.

friedhof –

grabpflege Winter

Durch die großen Schneemengen

im heurigen Winter und die be-

engten Platzverhältnisse am Fried-

hof ist es zu Problemen und Be-

schwerden bezüglich der Lagerung

von Schnee von freigelegten Grä-

bern gekommen.

Wird ein Grab von Schnee freige-

legt, ist eine Ablagerung des

Schnees auf Nachbargräbern als

völlig respektlos und egoistisch ge-

genüber anderen Grabnutzungsbe-

rechtigten anzusehen.

Es wird daher im Sinne einer funk-

tionsfähigen Dorfgemeinschaft er-

sucht, Schneeablagerungen auf be-

nachbarte Gräber zu unterlassen.

Der entfernte Schnee darf weiters

auch nicht auf den Gehwegen des

Friedhofes abgelagert werden.

anmeldung von

veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen, bei

denen mehr als 1.000 Besucher er-

wartet werden, sind jedenfalls bei

der Gemeinde anzumelden. Bei

Veranstaltungen mit weniger als

1.000 erwarteten Besuchern braucht

es eine Veranstaltungsmeldung,

wenn im Zuge der Veranstaltung

erfahrungsgemäß sicherheitsrele-

vante Bedingungen (Verkehr, Hy-

giene, Parkplätze, Brandschutz, …)

einzuhalten sind.

Bei einer Veranstaltungs- Anmel-

dung gilt es einige Punkte zu beach-

ten: Frist – mindestens vier Wo-

chen vor dem geplanten Beginn der

Veranstaltung (sechs Wochen bei

größeren Veranstaltungen); Über-

legungen hinsichtlich Ordnung

und Jugendschutz anstellen (Alko-

hol; zeitliche Beschränkungen,

Lärm, Raucherschutz); Überlegun-

gen hinsichtlich Hygiene anstellen

(ausreichend WC‘s, Handhabe von

Lebensmitteln); Über- legungen zu

den benötigten Parkplätzen. Dazu

kommen noch Vorgaben zur Nut-

zung von Medien/ Musik (AKM),

Feuerwerk, Luftballone, Verkehrs-

regelungen (Absperrungen) etc.

Das Aufstellen von Festzelten im

Zuge von Veranstaltungen braucht

nicht mehr gesondert als Bausache

angesucht werden, sondern ist

über die Veranstaltungsmeldung

abzuwickeln; die dafür benötigten

Unterlagen wie Pläne, statische

Nachweise etc. sind auch bei der

neuen Regelung notwendig.

In der Regel werden daher öffent-

lich zugängliche Veranstaltungen

bei der Gemeinde anzumelden

sein, da zwar bei uns meist weniger

als 1.000 Besucher zu erwarten

sind, gleichzeitig aber doch auf ge-

wisse Bedingungen hinsichtlich

Sicherheit, Hygiene etc. zu achten

sein wird. Im Zweifelsfall bitte bei

der Gemeinde nachfragen (zustän-

dig: Albin Mariacher).

familienförderungen

des landes tirol

online-antragstellung

Im Bereich der Familienförderung

des Landes Tirol gibt es einige

Neuerungen. Die Antragstellung

ist seit 1. Jänner 2018 ausschließ-

lich online möglich. Die dafür vor-

gesehenen Online-Formulare sind

auf der Homepage des Landes

Tirol abrufbar. Das Förderansu-

chen ist von der jeweiligen Förder-

werberin/vom jeweiligen Förder-

werber online beim Land Tirol ein-

zubringen.

Folgende Förderungen können be-

antrag werden:

•Kindergeld plus

•Kinderbetreuungszuschuss

•Schulstarthilfe sowie

•Förderung zur Teilnahme an

Schulveranstaltungen im Inland

der schneereiche Winter war für unsere Mitarbeiter im Winterdienst eine

herausforderung. durch die schneeräumung beschädigte Zäune mögen

bitte bis ende april im gemeindeamt gemeldet werden. Wir sagen allen

grundbesitzern ein danke, die alljährlich die reparaturen selber überneh-

men!