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Gemeinde
Virger
Zeitung
Durch die Schneeräumung be-
schädigte Zäune oder Einfriedun-
gen mögen bitte bis spätestens
Ende April bei der Gemeindever-
waltung – Konrad Großlercher,
Tel. 04874/5202 DW 21, gemeldet
werden.
Sobald es die Witterung
und die Möglichkeiten der Ge-
meinde zulassen, wird nach einer
Prüfung der Schaden behoben.
friedhof –
grabpflege Winter
Durch die großen Schneemengen
im heurigen Winter und die be-
engten Platzverhältnisse am Fried-
hof ist es zu Problemen und Be-
schwerden bezüglich der Lagerung
von Schnee von freigelegten Grä-
bern gekommen.
Wird ein Grab von Schnee freige-
legt, ist eine Ablagerung des
Schnees auf Nachbargräbern als
völlig respektlos und egoistisch ge-
genüber anderen Grabnutzungsbe-
rechtigten anzusehen.
Es wird daher im Sinne einer funk-
tionsfähigen Dorfgemeinschaft er-
sucht, Schneeablagerungen auf be-
nachbarte Gräber zu unterlassen.
Der entfernte Schnee darf weiters
auch nicht auf den Gehwegen des
Friedhofes abgelagert werden.
anmeldung von
veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen, bei
denen mehr als 1.000 Besucher er-
wartet werden, sind jedenfalls bei
der Gemeinde anzumelden. Bei
Veranstaltungen mit weniger als
1.000 erwarteten Besuchern braucht
es eine Veranstaltungsmeldung,
wenn im Zuge der Veranstaltung
erfahrungsgemäß sicherheitsrele-
vante Bedingungen (Verkehr, Hy-
giene, Parkplätze, Brandschutz, …)
einzuhalten sind.
Bei einer Veranstaltungs- Anmel-
dung gilt es einige Punkte zu beach-
ten: Frist – mindestens vier Wo-
chen vor dem geplanten Beginn der
Veranstaltung (sechs Wochen bei
größeren Veranstaltungen); Über-
legungen hinsichtlich Ordnung
und Jugendschutz anstellen (Alko-
hol; zeitliche Beschränkungen,
Lärm, Raucherschutz); Überlegun-
gen hinsichtlich Hygiene anstellen
(ausreichend WC‘s, Handhabe von
Lebensmitteln); Über- legungen zu
den benötigten Parkplätzen. Dazu
kommen noch Vorgaben zur Nut-
zung von Medien/ Musik (AKM),
Feuerwerk, Luftballone, Verkehrs-
regelungen (Absperrungen) etc.
Das Aufstellen von Festzelten im
Zuge von Veranstaltungen braucht
nicht mehr gesondert als Bausache
angesucht werden, sondern ist
über die Veranstaltungsmeldung
abzuwickeln; die dafür benötigten
Unterlagen wie Pläne, statische
Nachweise etc. sind auch bei der
neuen Regelung notwendig.
In der Regel werden daher öffent-
lich zugängliche Veranstaltungen
bei der Gemeinde anzumelden
sein, da zwar bei uns meist weniger
als 1.000 Besucher zu erwarten
sind, gleichzeitig aber doch auf ge-
wisse Bedingungen hinsichtlich
Sicherheit, Hygiene etc. zu achten
sein wird. Im Zweifelsfall bitte bei
der Gemeinde nachfragen (zustän-
dig: Albin Mariacher).
familienförderungen
des landes tirol
online-antragstellung
Im Bereich der Familienförderung
des Landes Tirol gibt es einige
Neuerungen. Die Antragstellung
ist seit 1. Jänner 2018 ausschließ-
lich online möglich. Die dafür vor-
gesehenen Online-Formulare sind
auf der Homepage des Landes
Tirol abrufbar. Das Förderansu-
chen ist von der jeweiligen Förder-
werberin/vom jeweiligen Förder-
werber online beim Land Tirol ein-
zubringen.
Folgende Förderungen können be-
antrag werden:
•Kindergeld plus
•Kinderbetreuungszuschuss
•Schulstarthilfe sowie
•Förderung zur Teilnahme an
Schulveranstaltungen im Inland
der schneereiche Winter war für unsere Mitarbeiter im Winterdienst eine
herausforderung. durch die schneeräumung beschädigte Zäune mögen
bitte bis ende april im gemeindeamt gemeldet werden. Wir sagen allen
grundbesitzern ein danke, die alljährlich die reparaturen selber überneh-
men!