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Gemeinde
Virger
Zeitung
ratt’ mal wer zum essen
kommt
Über das WC entsorgte Speisereste
und Fette führen zu Geruchsbeläs-
tigung und Rattenplagen. Sie ver-
stopfen die Kanäle und verursa-
chen so Folgekosten in Millionen-
höhe!
Aber auch Hygieneartikel wie Tam-
pons oder Windeln können die
Kanalpumpwerke und Maschinen
auf den Kläranlagen schwer be-
schädigen. Sie sind genauso wie
Katzenstreu und andere Feststoffe
über den Restmüll zu entsorgen.
Öle, die Abflüsse und Kanäle ver-
stopfen, finden im „Öli“ Platz,
Speisereste sind im Biomüll oder
am Kompost zu entsorgen.
Die Initiative „Denk KLObal,
schütz‘ den Kanal!“ des Landes
Tirol zeigt Spar-Tipps auf
www.
klobal.at .Es wird zwischen (1) Spielzeug, (2)
Flugmodell, (3) Unbemannte Luftfahr-
zeuge Klasse 1 und (4) Unbemannte
Luftfahrzeuge Klasse 2 unterschieden.
Prinzipiell gilt:
•Das Fluggebiet sorgfältig wählen!
– Das Fliegen über Menschenan-
sammlungen oder Gebäuden ist
für private Drohnenfans streng
verboten, erlaubt ist ihnen das
Fliegen nur in freiem Gelände
und auf Modellflugplätzen.
•Vorsicht beim Filmen! – Sobald
mit einer Bordkamera Fotos oder
Videos gemacht werden, und die
auch privat oder gewerblich ge-
speichert werden, braucht es eine
Bewilligung der Austro Control.
•Und es können auch andere
Rechtsmaterien betroffen sein, wie
Nationalparkgesetz, Umweltschutz-
gesetz, Gewerberecht, Datenschutz,
Lärmverordnungen etc.
(Quelle:
https://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/luftfahrt/droh-
nen/index.html)
ankündigung der
statistik austria
Die Statistik Austria führt im
März bis Juli 2018 in ganz Öster-
reich eine Erhebung mit dem
Themenschwerpunkt „Gesund-
heit und Wohlbefinden“ an-
hand von Stichproben durch.
Für die Mitarbeit an dieser Er-
hebung besteht keine gesetzliche
Auskunftspflicht. Als Danke-
schön für eine Teilnahme ver-
spricht Statistik Austria einen
Einkaufsgutschein über 15 €.
schneeräumung
In diesem Winter musste mehr-
fach beobachtet werden, dass Pri-
vate den Schnee von ihren Auf-
fahrten und Wegen unzulässiger
Weise auf die Straße abschieben.
Das Abschieben von Schnee von
privaten Grundstücken auf Stra-
ßen ist verboten und somit zu un-
terlassen.
In diesem Zusammen-
hang weisen wir auf die Möglich-
keit der Haftbarmachung bei
eventuellen Unfällen bzw. Schä-
den! Durch das ständige „Über-
rinnen“ ist eine vermehrte Eisbil-
dung die Folge und somit auch ein
erhöhter Salzverbrauch. Kannn
der Schnee auf dem eigenen
Grundstück nicht gelagert werden,
ist die Ablieferung auf private
Rechnung zu veranlassen.
Wir möchten auch darauf hinwei-
sen, dass die Eigentümer der
Grundstücke die Ablagerung des
auf demWeg entlang ihrer Grund-
stücke anfallenden Schnees auf
ihren Grundstücken zu dulden
haben – die Gemeinde ist nicht
verpflichtet Hauszufahrten freizu-
machen bzw. freizuhalten oder
Schnee zu verräumen.
schäden an Zäunen
und einfriedungen
In Virgen ist es – obwohl nicht ver-
pflichtend – „guter Brauch“, dass
von der öffentlichen Schneeräu-
mung verursachte Zerstörungen an
Zäunen und Einfriedungen von
den Gemeindearbeitern repariert
werden, oder dass man Reparatu-
ren unterstützt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die
Zäune nicht bereits vor der Win-
tersaison schon windschief oder
grob mangelhaft waren, bzw. es vor
der Wintersaison schon abzusehen
war, dass der Zaun das Winterhalb-
jahr nicht überstehen würde – aus
diesem Grund wurden Zäune und
Einfriedungen im Herbst 2017
digital festgehalten.
speisereste verstopfen die kanäle
und locken ratten an.
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Speisereste verstopfen die Kanäle und locken Ratte an.
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l, schütz’ den
andes Tirol
ps auf. Infor-
al dazu liegt
amt zur Mit-
Anzeige
Hygieneartikel:
• Binden/Tampons/
Windeln
• Wattestäbchen
• Slipeinlagen
• Präservative
• Pflaster
Giftstoffe:
• Medikamente
• Pflanzenschutzmittel
• Pestizide
• Desinfektionsmittel
• Abflussreiniger
Scharfe Gegenstände:
• Rasierklingen
• Spritzen
Speisereste:
• Essensreste
• Speiseöle, Frittierfett
• Verdorbene Lebensmittel
NICHT-
SCHWIMMER!
drohne (foto: Modellfliegergruppe
Matrei i. o.).
drohnen
Wenn man in der heutigen tech-
nophilen Zeit von „Drohnen“
spricht, dann sind in den seltens-
ten Fällen die männlichen Wesen
der Bienen, Wespen, Hornissen
oder Hummeln gemeint, sondern
meistens die beliebten Fluggeräte,
die in der Fachsprache auch „Kop-
ter“ heißen.
Doch Vorsicht: Auch für diese
Fluggeräte gelten Luftverkehrs-
regeln und gesetzliche Vorschriften.
Je nach Größe, Gewicht und Ein-
satzzweck (zum Beispiel: Ist eine
Kamera montiert?) sind Drohnen
in Klassen eingeteilt, für die dem
jeweiligen Gefährdungspotential
entsprechende Vorschriften gelten.