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Gemeinde

Virger

Zeitung

ratt’ mal wer zum essen

kommt

Über das WC entsorgte Speisereste

und Fette führen zu Geruchsbeläs-

tigung und Rattenplagen. Sie ver-

stopfen die Kanäle und verursa-

chen so Folgekosten in Millionen-

höhe!

Aber auch Hygieneartikel wie Tam-

pons oder Windeln können die

Kanalpumpwerke und Maschinen

auf den Kläranlagen schwer be-

schädigen. Sie sind genauso wie

Katzenstreu und andere Feststoffe

über den Restmüll zu entsorgen.

Öle, die Abflüsse und Kanäle ver-

stopfen, finden im „Öli“ Platz,

Speisereste sind im Biomüll oder

am Kompost zu entsorgen.

Die Initiative „Denk KLObal,

schütz‘ den Kanal!“ des Landes

Tirol zeigt Spar-Tipps auf

www.

klobal.at .

Es wird zwischen (1) Spielzeug, (2)

Flugmodell, (3) Unbemannte Luftfahr-

zeuge Klasse 1 und (4) Unbemannte

Luftfahrzeuge Klasse 2 unterschieden.

Prinzipiell gilt:

•Das Fluggebiet sorgfältig wählen!

– Das Fliegen über Menschenan-

sammlungen oder Gebäuden ist

für private Drohnenfans streng

verboten, erlaubt ist ihnen das

Fliegen nur in freiem Gelände

und auf Modellflugplätzen.

•Vorsicht beim Filmen! – Sobald

mit einer Bordkamera Fotos oder

Videos gemacht werden, und die

auch privat oder gewerblich ge-

speichert werden, braucht es eine

Bewilligung der Austro Control.

•Und es können auch andere

Rechtsmaterien betroffen sein, wie

Nationalparkgesetz, Umweltschutz-

gesetz, Gewerberecht, Datenschutz,

Lärmverordnungen etc.

(Quelle:

https://www.bmvit.gv.at/

bmvit/verkehr/luftfahrt/droh-

nen/index.html)

ankündigung der

statistik austria

Die Statistik Austria führt im

März bis Juli 2018 in ganz Öster-

reich eine Erhebung mit dem

Themenschwerpunkt „Gesund-

heit und Wohlbefinden“ an-

hand von Stichproben durch.

Für die Mitarbeit an dieser Er-

hebung besteht keine gesetzliche

Auskunftspflicht. Als Danke-

schön für eine Teilnahme ver-

spricht Statistik Austria einen

Einkaufsgutschein über 15 €.

schneeräumung

In diesem Winter musste mehr-

fach beobachtet werden, dass Pri-

vate den Schnee von ihren Auf-

fahrten und Wegen unzulässiger

Weise auf die Straße abschieben.

Das Abschieben von Schnee von

privaten Grundstücken auf Stra-

ßen ist verboten und somit zu un-

terlassen.

In diesem Zusammen-

hang weisen wir auf die Möglich-

keit der Haftbarmachung bei

eventuellen Unfällen bzw. Schä-

den! Durch das ständige „Über-

rinnen“ ist eine vermehrte Eisbil-

dung die Folge und somit auch ein

erhöhter Salzverbrauch. Kannn

der Schnee auf dem eigenen

Grundstück nicht gelagert werden,

ist die Ablieferung auf private

Rechnung zu veranlassen.

Wir möchten auch darauf hinwei-

sen, dass die Eigentümer der

Grundstücke die Ablagerung des

auf demWeg entlang ihrer Grund-

stücke anfallenden Schnees auf

ihren Grundstücken zu dulden

haben – die Gemeinde ist nicht

verpflichtet Hauszufahrten freizu-

machen bzw. freizuhalten oder

Schnee zu verräumen.

schäden an Zäunen

und einfriedungen

In Virgen ist es – obwohl nicht ver-

pflichtend – „guter Brauch“, dass

von der öffentlichen Schneeräu-

mung verursachte Zerstörungen an

Zäunen und Einfriedungen von

den Gemeindearbeitern repariert

werden, oder dass man Reparatu-

ren unterstützt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die

Zäune nicht bereits vor der Win-

tersaison schon windschief oder

grob mangelhaft waren, bzw. es vor

der Wintersaison schon abzusehen

war, dass der Zaun das Winterhalb-

jahr nicht überstehen würde – aus

diesem Grund wurden Zäune und

Einfriedungen im Herbst 2017

digital festgehalten.

speisereste verstopfen die kanäle

und locken ratten an.

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Speisereste verstopfen die Kanäle und locken Ratte an.

tte führen zu

erstopfen die

illionenhöhe!

l, schütz’ den

andes Tirol

ps auf. Infor-

al dazu liegt

amt zur Mit-

Anzeige

Hygieneartikel:

• Binden/Tampons/

Windeln

• Wattestäbchen

• Slipeinlagen

• Präservative

• Pflaster

Giftstoffe:

• Medikamente

• Pflanzenschutzmittel

• Pestizide

• Desinfektionsmittel

• Abflussreiniger

Scharfe Gegenstände:

• Rasierklingen

• Spritzen

Speisereste:

• Essensreste

• Speiseöle, Frittierfett

• Verdorbene Lebensmittel

NICHT-

SCHWIMMER!

drohne (foto: Modellfliegergruppe

Matrei i. o.).

drohnen

Wenn man in der heutigen tech-

nophilen Zeit von „Drohnen“

spricht, dann sind in den seltens-

ten Fällen die männlichen Wesen

der Bienen, Wespen, Hornissen

oder Hummeln gemeint, sondern

meistens die beliebten Fluggeräte,

die in der Fachsprache auch „Kop-

ter“ heißen.

Doch Vorsicht: Auch für diese

Fluggeräte gelten Luftverkehrs-

regeln und gesetzliche Vorschriften.

Je nach Größe, Gewicht und Ein-

satzzweck (zum Beispiel: Ist eine

Kamera montiert?) sind Drohnen

in Klassen eingeteilt, für die dem

jeweiligen Gefährdungspotential

entsprechende Vorschriften gelten.