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eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der

Grundstücke Nr. 227/4, 227/5, 227/9, 914, 915, 961,

962 und .110, KG Dölsach, laut planlicher und

schriftlicher Darstellung der Architektengemeinschaft

Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger vom 14. Sep-

tember 2017, Zahl 707u227-1BBP.dwg und

707u227-1EPB.dwg, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 20. September bis einschließlich

19. Oktober 2017, zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-

bauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Folgender Bauwerber erhielt

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Ing. Robert Moser, Gödnach

Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 50 %

der Abgabe als Gewerbeförderung zu gewähren.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Elisabeth Winkler, Dölsach 61 a

Johanna Mair, Dölsach 236

Mag. Arno Oberegger, Gödnach 60

Gerlinde Oberegger, Gödnach 60

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern o. a. Förderung zu gewähren.

Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von Bgm.

Josef Mair und GV Arno Oberegger unter Vorsitz von

Vize-Bgm. Martin Mayerl beraten und gefasst.

Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zu- und Abschreibung von Teilflächen im Be-

reich der Gp. 1308, KG Görtschach-Gödnach

(Blasisker-Weg).

November 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21

Hinweis!

Ansuchen

um den

Heizkostenzuschuss

des Landes Tirol können noch

bis 30. November 2017

beim Gemeinde-

amt Dölsach eingebracht werden!

d)

Aufhebung des Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 921, KG Görtschach-Gödnach (Roland

Winkler).

Herr Roland Winkler plant bei seinem landwirtschaft-

lichen Anwesen in Gödnach 15 auf der Gp. 921, KG

Görtschach-Gödnach, die Errichtung einer Heizungs-

anlage. Für diesen Bereich gilt ein allgemeiner und

ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom

9. Mai 2011 in dem u. a. die offene Bauweise festge-

legt ist. Aufgrund von Grundarrondierungen im Zu-

sammenhang mit dem Öffentlichen Gut ist nun nicht

die gesamte Gp. 921 vom Bebauungsplan umfasst.

Da das Bauvorhaben allerdings nach den Bestimmun-

gen der TBO 2016 genehmigungsfähig ist, empfiehlt

sich die Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt,

entsprechend der Stellungnahme des örtlichen

Raumplaners vom 14. September 2017, die ersatzlose

Aufhebung des allgemeinen und ergänzenden Bebau-

ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 921,

KG Görtschach-Gödnach, mit Plandatum vom 9. Mai

2011.

Der Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages-

ordnung wird zugestimmt und die Behandlung ein-

stimmig genehmigt.

e)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Grundstücke 227/1, 227/4, 227/5, 227/9, 914,

915, 961, 962 und .110, KG Dölsach, sowie ergän-

zenden Bebauungsplan im Bereich der Grund-

stücke 227/4, 227/5, 227/9, 914, 915, 961, 962 und

.110, KG Dölsach (Martin Korber u. a.).

Herr Martin Korber hat im Bereich Kreuzwirt meh-

rere Grundstücke und ein Wohnhaus erworben. Er

plant nun diese Grundstücke mit einer Wohnanlage

zu bebauen. Dafür ist es erforderlich, den bestehenden

Bebauungsplan in diesem Bereich zu ändern.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 227/1, 227/4, 227/5,

227/9, 914, 915, 961, 962 und .110, KG Dölsach, und