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eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der
Grundstücke Nr. 227/4, 227/5, 227/9, 914, 915, 961,
962 und .110, KG Dölsach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemeinschaft
Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger vom 14. Sep-
tember 2017, Zahl 707u227-1BBP.dwg und
707u227-1EPB.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 20. September bis einschließlich
19. Oktober 2017, zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgender Bauwerber erhielt
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Ing. Robert Moser, Gödnach
Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 50 %
der Abgabe als Gewerbeförderung zu gewähren.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Elisabeth Winkler, Dölsach 61 a
Johanna Mair, Dölsach 236
Mag. Arno Oberegger, Gödnach 60
Gerlinde Oberegger, Gödnach 60
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern o. a. Förderung zu gewähren.
Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von Bgm.
Josef Mair und GV Arno Oberegger unter Vorsitz von
Vize-Bgm. Martin Mayerl beraten und gefasst.
Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zu- und Abschreibung von Teilflächen im Be-
reich der Gp. 1308, KG Görtschach-Gödnach
(Blasisker-Weg).
November 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21
Hinweis!
Ansuchen
um den
Heizkostenzuschuss
des Landes Tirol können noch
bis 30. November 2017
beim Gemeinde-
amt Dölsach eingebracht werden!
d)
Aufhebung des Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 921, KG Görtschach-Gödnach (Roland
Winkler).
Herr Roland Winkler plant bei seinem landwirtschaft-
lichen Anwesen in Gödnach 15 auf der Gp. 921, KG
Görtschach-Gödnach, die Errichtung einer Heizungs-
anlage. Für diesen Bereich gilt ein allgemeiner und
ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom
9. Mai 2011 in dem u. a. die offene Bauweise festge-
legt ist. Aufgrund von Grundarrondierungen im Zu-
sammenhang mit dem Öffentlichen Gut ist nun nicht
die gesamte Gp. 921 vom Bebauungsplan umfasst.
Da das Bauvorhaben allerdings nach den Bestimmun-
gen der TBO 2016 genehmigungsfähig ist, empfiehlt
sich die Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt,
entsprechend der Stellungnahme des örtlichen
Raumplaners vom 14. September 2017, die ersatzlose
Aufhebung des allgemeinen und ergänzenden Bebau-
ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 921,
KG Görtschach-Gödnach, mit Plandatum vom 9. Mai
2011.
Der Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages-
ordnung wird zugestimmt und die Behandlung ein-
stimmig genehmigt.
e)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Grundstücke 227/1, 227/4, 227/5, 227/9, 914,
915, 961, 962 und .110, KG Dölsach, sowie ergän-
zenden Bebauungsplan im Bereich der Grund-
stücke 227/4, 227/5, 227/9, 914, 915, 961, 962 und
.110, KG Dölsach (Martin Korber u. a.).
Herr Martin Korber hat im Bereich Kreuzwirt meh-
rere Grundstücke und ein Wohnhaus erworben. Er
plant nun diese Grundstücke mit einer Wohnanlage
zu bebauen. Dafür ist es erforderlich, den bestehenden
Bebauungsplan in diesem Bereich zu ändern.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 227/1, 227/4, 227/5,
227/9, 914, 915, 961, 962 und .110, KG Dölsach, und