Juni 2017
GR-Beschlüsse
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bei Aussendungen und beim Interne-
tauftritt etc.). Gleichzeitig wurde die in
diesem Zusammenhang fällige Gemein-
deverwaltungsabgabe gem. Abschnitt V.
„Sonstige Angelegenheiten“, Ziffer 48 der
Gemeinde-Verwaltungsabgabenverord-
nung 2007 – GVAV, LGBl. Nr. 31/2007,
in Höhe von
€
1.100,-- als Subvention
erlassen.
Sitzung vom 8.6.2017
Der Gemeinderat ist nach einge-
hender Debatte und auf Grundlage einer
diesbezügl. Empfehlung des Raumpla-
ners zur Auffassung gelangt, dass für die
Bereiche südlich der Tratte sowie Marxer
Aue (nördlich des Keilspitzweges) keine
Notwendigkeit zur Erlassung von Be-
bauungsplänen besteht, zumal in den in
Rede stehenden Bereichen zwischenzeit-
lich ausschließlich Grundstücke zur Ein-
zelhausbebauung gebildet wurden und
die verkehrs-mäßige Erschließung eben-
so sichergestellt ist. Im Sinne eines ge-
ordneten Ganzen sowie eines möglichst
gefälligen Orts- und Straßenbildes wird
vom Gemeinderat jedoch ein Wunsch-
katalog bezüglich Aussehen der in den
genannten Bereichen zu errichtenden
Wohn-objekten definiert. Darin soll z.B.
festgeschrieben werden, dass grelle Fas-
sadenanstriche zu vermeiden sind.
Auf Anraten der Bau- und Raumord-
nungsabteilung des Landes hat der Ge-
meinderat nach eingehender Erläuterung
durch den Bürgermeister einstimmig
beschlossen, den bei der Gemeinde-
ratssitzung am 28.01.2010 unter Pt. 4
der Tagesordnung gefassten Beschluss
betreffend eine Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde
Tristach im Bereich der Grundstücke Gp.
927 und 928/1, beide KG Tristach, auf-
zuheben, da diese Änderung durch die
1. Fortschreibung des ÖRK obsolet ge-
worden ist.
Für den Bereich nördlich des Keil-
spitzweges hat der Gemeinderat mit ein-
stimmigem Beschluss die neue Straßen-
bezeichnung „Sandspitzweg“ vergeben.
Die Leistungen betreffend die Projek-
tierung der Baulanderschießung südl. der
Tratte sowie der Schutzwegbeleuchtung
wurden an den Bestbieter einer diesbe-
zügl. durchgeführten Ausschreibung, das
Planungsbüro DI Bodner Arnold, Rosen-
gasse 15, 9900 Lienz, zu einer Auftrags-
summe von
€
20.394,-- netto vergeben.
Die Bauleistungen betr. LWL-Netz
Ortserschießung Tristach sowie den Be-
reich Tristacher See hat der Gemeinde-
rat mit einstimmigem Beschluss an die
Baufirma SWIETELSKY, Bürgeraustraße
30, 9900 Lienz, auf Preisbasis 2016
mit einem 4 %igen Aufschlag vergeben.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, für die Errichtung des Berg-
rettungsheimes einen Nachtragsbeitrag
in Höhe von
€
2.513,82 zu leisten. Der
Gesamtbeitrag der Gemeinde Tristach
beläuft sich somit auf
€
12.129,13. Ein
Betrag von
€
4.336,63wird aus demTopf
des Gemeindeausgleichsfonds refundiert.
Der Gemeinderat hat den einstimmi-
gen Beschluss gefasst, diverse geplante
Sanierungs- und Neuadaptierungsmaß-
nahmen der Wasserrettung Osttirol mit
€
3.750,47 aus Gemeindemitteln finan-
ziell zu unterstützen.
Für die Kindergarten-Assistenzkraft
Frau Veronika von Veh-Thalmeier, wh.
9900 Lienz, St. Helenenweg 22b, wur-
de für das kommende Kindergartenjahr
2017/18 ein neuer Dienstvertrag zu den
bisherigen Bedingungen einstimmig be-
schlossen.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, die nach einer Kündigung frei
gewordene Stelle einer Pädagogischen
Fachkraft im Kindergarten Tristach mit
Frau Ortner Angelika, wh. 9772 Dellach/
Drau, Holztratten 28, zu besetzen. Frau
Ortner steht als Päd. Fachkraft bereits
seit Herbst 2016 vertretungsweise in
einem Beschäftigungsverhältnis zu Ge-
meinde Tristach.
Der Gemeinderat hat für die Zeit der
Sommerferien 2017 die Schließzeit des
Fun-Courts um ½ Stunde auf 20:30 Uhr
erstreckt.
Für die externe Nutzung des Turn-
saales in der Volksschule Tristach durch
den „Bewegungsgarten“ (Theresa Millner
MA), hat der Gemeinderat einen Benüt-
zungstarif in Höhe von
€
20,-- pro Veran-
staltung festgelegt.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, den großen Saal des Ge-
meindezentrums Tristach bzw. die dort
befindliche Bühne für Probenzwecke ört-
licher Vereine und Institutionen kosten-
frei zur Verfügung zu stellen.
Auf Antrag der Pfarre Tristach hat der
der Gemeinderat einstimmig beschlos-
sen, 25 % der Anschaffungskosten einer
neuen Lautsprecheranlage für die Kirche
bzw. den Friedhof, d.s. voraussichtlich
rund
€
1.230,--, aus Gemeindemitteln
zu übernehmen.
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat der Organisation
RAINBOWS-Tirol eine finanzielle Unter-
stützung in Höhe von
€
100,-- gewährt.
RAINBOWS hilft Kindern und Jugendli-
chen in stürmischen Zeiten – bei Tren-
nung, Scheidung oder Tod naher Bezugs-
personen.
Der FPÖ wurde mit mehrheitlichem
Beschluss eine Parteiförderung („Partei-
schilling“) in Höhe von
€
17,28 für 2017
gewährt (
€
0,36 je erhaltener Stimme
bei der Landtagwahl 2013).
Der Erwachsenenschule Tristach
wurde für das Jahr 2017 eine finanzielle
Unterstützung in Höhe von
€
800,-- ge-
währt.
Der Gemeinderat hat mit einstim-
migem Beschluss für 5 Antragsteller/
-innen finanzielle Zuschüsse für die An-
schaffung von Elektro-Fahrrädern im
Betrag von
€
75,-- je Rad (gesamt:
€
375,--) lt. Förderrichtlinien gewährt.
Der Gemeinderat hat die Kassen-
prüfungsniederschrift Nr. 01/2017 zur
Kenntnis genommen. Die im Rahmen
der Prüfung festgestellten zwei formalen
Mängel wurden vom Bürgermeister auf-
geklärt. Weiters wurden die festgestellten
Überschreitungen im Gesamtbetrag von
€
1.608,09 sowie die diesbezügliche
Bedeckung durch Mehreinnahmen bei
der Haushaltsposition „Beiträge, Ersätze
vom Land“ genehmigt.
Der Musikkapelle Tristach wurde für
das Jahr 2017 eine Subvention in Höhe
von
€
3.000,-- mit einstimmigem Be-
schluss gewährt.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, für das heurige Ministran-
ten- und Jungscharlager, welches vom
10. bis 14. Juli an den Faaker See führt,
eine finanzielle Unterstützung aus Ge-
meindemitteln in Höhe von pauschal
€
700,-- zu gewähren.