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GR-Beschlüsse
Juni 2017
„Bericht aus der Gemeindestube“
Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates
Sitzung vom 30.3.2017
Der Gemeinderat hat mit einstimmi-
gem Beschluss einen Bebauungsplan für
den Bereich der Gp. 789/6 (Bierbaumer)
erlassen.
Der Gemeinderat hat mit einstim-
migem Beschluss einen Bebauungsplan
und ergänzenden Bebauungsplan für
den Bereich der Grundstücke Gp. 666/2
und 666/8 (Lienharter) erlassen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, das Dienstverhältnis mit
Gemeindearbeiter Wendlinger Georg, wh.
Dorfstraße 51/2, 9907 Tristach, auf un-
bestimmte Zeit zu verlängern.
Die Stelle einer Reinigungskraft
für das Gemeindeamt wurde an Frau
Brožová Ingrid, wh. Dorfstraße 8, 9907
Tristach, vergeben.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen: a) Die Grundinanspruchnah-
me für die Verlegung von LWL-Kabeln
auf Grundflächen, die nicht zum öffent-
lichen Gut zählen, wird nach den Richt-
linien des Landes wie folgt finanziell
abgegolten: Abgeltung = beanspruchte
Fläche (in m²) x Verkehrswert (geschätzt;
in
€
/m²) x Wertminderungsfaktor (20
% bei unterirdischer Verlegung, 100 %
überirdisch (VKG)). b) Über die Einräu-
mung der jeweiligen, nicht als Dienst-
barkeit zu verbüchernden Leitungsrech-
te werden privatrechtliche, schriftliche
Vereinbarungen nach dem Telekommu-
nikationsgesetz - TKG 2003 zwischen
Gemeinde Tristach und den jew. Grund-
eigentümern abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen: Für den Fall, dass ein Grund-
eigentümer seinen eigenen Grund nicht
mit Glasfaserkabel (Ortsnetz) erschlie-
ßen lassen will bzw. das LWL-Kabel
nicht durch seinen Grund verlegen lässt,
um ein dahinter liegendes Grundstück
erschließen zu können, so erlischt damit
auch die „grundsätzliche Erschließungs-
pflicht“ für die Gemeinde für das/die
betreffende/n Grundstück/e.
Der Gemeinderat hat folgende Sub-
ventionen gewährt: Bäuerinnenorganisa-
tion Tristach:
€
200,-- (für das Jahr 2017
– einstimmiger Beschluss) | Bildungshaus
Osttirol:
€
491,05 (1.403 Hauptwohn-
sitze à
€
0,35 – einstimmig für 2017)
| Katholischer Familienverband Tristach:
€
800,-- (einstimmig - für 2016und2017
je
€
400,--) | Verein „Curatorium pro
Agunto“:
€
200,-- (einstimmig f. 2017)
| Pilgerreise Rom der Pfarre Tristach:
€
15,--/Pers., max.
€
750,-- (einstimmig);
Parteiförderung („Parteischilling“) ÖVP:
€
110,16 (306 ÖVP-Stimmen lt. Ergeb-
nis Landtagswahl 2013 à
€
0,36 – mehr-
heitlich f. 2017) | Männerberatung Ostti-
rol – „MENergy“:
€
100,-- (mehrheitlich
für 2017) | Verein zum Gedenken an
die Kosakentragödie am 1. Juni 1945:
€
100,-- (einstimmig f. 2017).
Mit einstimmigem Beschluss wurde
der Fa. Grafik ZLOEBL, Wasserweg 4,
9907 Tristach der Auftrag zum Backup
sowie zur Wartung der Gemeindehome-
page
www.tristach.gv.atzu Kosten in
Höhe von jährlich
€
139,-- netto erteilt.
Der Obmann der Bringungsgemein-
schaft Kreithof-Dolomitenhütte, GV
Zlöbl Armin, hat dem Gemeinderat das
Projekt zur Erweiterung des Parkplatzes
bei der Dolomitenhütte vorgestellt. Es
werden 46 zusätzliche Parkplätze er-
richtet.
Nach § 58 Abs. 3 Tiroler Gemein-
deordnung - TGO 2001 hat der Bürger-
meister Gemeindesekretär Hofer Hannes
zum Amtsleiter und gem. § 104 Abs. 1
leg.cit. Gemeindekassier Achmüller Mi-
chael zum Finanzverwalter der Gemein-
de Tristach bestellt. Der Gemeinderat hat
diesen Bestellungen mit je einstimmi-
gem Beschluss zugestimmt.
Der Rechnungsabschluss (RA) 2016
schließt im ordentlichen Haushalt (OH)
mit Gesamteinnahmen in der Höhe von
€
2.774.030,71 und Gesamtausga-
ben in der Höhe von
€
2.603.957,66
ab. Ein Betrag von
€
95.816,35 bil-
det einen Einnahmenrückstand, die
Ausgabenrückstände belaufen sich auf
€
30.587,46. Das tatsächliche Jahreser-
gebnis (Überschuss) im OH beträgt somit
€
235.301,94. Der außerordentli-
che Haushalt (AOH) 2016 schließt
mit Gesamteinnahmen und Ge-
samtausgaben in Höhe von je
€
310.845,16 ab. Ein Betrag von
€
4.778,74 bildet einen Ausgabenrück-
stand. Somit lautet das Jahresergeb-
nis (Abgang) im AOH auf
€
-4.778,74.
Das Gesamtergebnis OH und AOH
beträgt somit
€
230.523,20 (Über-
schuss OH
€
235.301,94 minus Ab-
gang AOH
€
4.778,74). Der Kassenbe-
stand per 31.12.2016 belief sich auf
€
156.043,43. Gem. § 108 Abs. 2
TGO 2001 wurde der Rechnungsab-
schluss 2016 wie vom Bürgermeister
vorgetragen vom Gemeinderat einstim-
mig genehmigt und zum Beschluss
erhoben. Weiters wurde dem Bürger-
meister Ing. Mag. Markus Einhauer als
Rechnungsleger sowie dem Kassier
Michael Achmüller als Finanzverwal-
ter für den RA 2016 mit einstimmi-
gem Beschluss die Entlastung erteilt.
Der Gemeinderat hat gem. § 11,
Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung
(TGO) 2001 einstimmig beschlossen,
dass die Musikkapelle Tristach, vertre-
ten durch Obmann Mag. Stefan Klocker,
Ehrenburgstraße 19, 9907 Tristach,
das Tristacher Gemeindewappen bis auf
weiteres im Rahmen ihrer Aktivitäten
führen bzw. verwenden darf (z.B. durch
Aufnähen auf die Trachten, Verwendung
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
Anzeigeninfo:
GRAFIK
ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-
fice@grafikzloebl.at.
Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail:
cebs.ital@netway.at. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 1.9.2017
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.