Mai 2017 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 87. Ausgabe
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Eine sehr schöne Art der Zusam-
menarbeit gibt es heuer zwi-
schen der Lebenshilfe Osttirol
und unserer Marktgemeinde.
MitarbeiterInnen der Lebenshil-
fe haben gemeinsam mit ihren
Betreuern die Strauch- und Blu-
menpflege rund um die Tennis-
halle in Debant sowie beim
„Spritzenhäusl“ in Nußdorf
übernommen.
Die dabei anfallenden Arbeiten
werden mit sehr viel Sorgfalt
und Liebe ausgeführt, sodass im
wahrsten Sinn des Wortes rund-
um alles „erblüht“.
Drohnen werden auch bei uns zu ei-
nem immer beliebteren Hobby. Was
viele dabei nicht wissen,
Drohnen-
flüge unterliegen in Österreich ge-
nauen Regeln
.
Grundsätzlich werden Drohnen je
nach Gewicht, Flughöhe, Einsatz-
zweck usw. in
4 Kategorien
einge-
teilt:
In jeder Kategorie gelten eigene
Vor-
schriften
dazu:
Die Regeln sind im Einzelnen relativ
komplex und können z.B. auf den
Webseiten der Austro Control GmbH
oder des Verkehrsministeriums nach-
gesehen werden.
Viele Drohnen sind mit Kameras aus-
gestattet. Wenn diese nicht nur dem
Flug selbst dienen, sondern dazu ge-
dacht sind Aufnahmen zu machen, ist
auf jeden Fall eine Bewilligung der
Austro Control GmbH notwendig.
Weiters sind die Regeln des Daten-
schutzgesetzes sowie die Vorschriften
zum Schutz der Privatsphäre zu be-
achten.
Nachdem bei Drohnenflügen vielfach
die Gefahr besteht, dass dritte Perso-
nen oder fremde Sachen Schaden
nehmen, wurde für Flugmodelle und
unbemannte Luftfahrzeuge eine
Pflicht zum Abschluss einer Haft-
pflichtversicherung erlassen.
a
Spielzeug
a
Flugmodell
a
Unbemanntes Luftfahrzeug
Klasse 1
a
Unbemanntes Luftfahrzeug
Klasse 2
a
wo geflogen werden darf
a
wie hoch und wie weit geflo-
gen werden darf und
a
welchen Zweck man mit den
Flügen verfolgen darf
Lebenshilfe übernimmt
Grünraumpflege
Bitte Vorschriften beachten!
Vorsicht bei Kameraflügen
Pflicht
zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung
Drohnenflüge