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Informationsblatt der Gemeinde Amlach

Ausgabe 26 Dezember 2016 Seite 29

Die Scharfrichter von Tirol

(Chronik – Alois Micheler)

Im „Amlacher-Dorfbuch“ ist zum

Moar-

Hof

(s. Seite 101) festgehalten, dass der

„Moar“ die Leiter zum Hochgericht des

Landgerichtes Lienz auf der „Galgentratte“

zu liefern hatte. Diese Dienstbarkeit des

Hofes ist im Urbar der Herrschaft von

Lienz von 1583 beschrieben.

Die Richtstätte von Sterzing stand südlich

von Sterzing beim Orte Tschöfs. Auf der

Katastermappe von Tschöfs von 1855 ist

auf Blatt 12 westlich des Ortes zwischen

Landstraße und Eisack die „Galgenwiese“

eingezeichnet. Bereits 1519 war über die

Erhaltung des Galgens ein Streit

ausgebrochen, der schließlich damit endete,

daß künftig der Saxenhof von Tschöfs den

Galgen selbst zu bauen und zu erhalten

hatte, während der Mairhof alle zu

Hinrichtungen nötigen Dinge bereitstellen

mußte. Im Urbar 1592 wurde diese

Regelung neuerlich bestätigt.

Die östlichste Richtstätte im Amtsbezirk

des Meraner Scharfrichters war in Lienz.

Über dieses Hochgericht ist durch das

Urbar der Herrschaft Lienz von 1583

relativ genaue Auskunft zu erhalten:

„Zur Examinierung malefiziger Personen sind

nach altem Herkommen die Bewohner des

Rindermarktviertels – wer dazu tauglich – sich

gebrauchen zu lassen schuldig. Die Edlinger

und

Alkuser im Landgericht Lienz sind schuldig,

das Hochgericht zu machen, auch die arme

Person bis zum Verlassen des Schlosses zu

bewachen.

Der

Mair zu Amlach

gibt die Leiter

zum

Hochgericht,

was

eine

Dienstbarkeit des Hofes ist.

Der Wirt zu Leisach muß dem

Züchtiger die Handschuhe geben,

darum hat er einen Garten unter dem

Haus – genannt Wixlgarten, und

einen

Grund, die Abrau genannt, inne. Der

Aicholzer in Aicholz ob Lengberg muß

das Rad geben und hat darum eine

Wiese, genannt die Rodwiese, inne.

Wann einer enthauptet und der Leichnam im

geweihten Erdreich zu bestatten erkannt würde,

so sind die Nußdorfer schuldig, denselben

Leichnam gegen Nußdorf in den Friedhof zu

bringen und zu begraben.“

Über die Hinrichtung selbst ist ebenfalls in

diesem Urbar unter Bezug auf ein Urteil aus

dem Jahre 1535 zu lesen:

„Der Freimann soll ihn nehmen und führen an

die gewöhnliche Richtstatt, wo man mit Eisen

und mit Hanf zu richten pflegt, soll ihn hängen

zwischen Himmel und Erde an einem liechten

Galgen und so lange richten, bis er ihn vom

Leben zum Tode bringt, daß Sonne und Mond

ober und unter ihm durchscheinen.“

Der Lienzer Galgen befand sich auf der

sogenannten „Galgentratte“ östlich der

Stadt.

(Bild: Der Mair-Hof zu Amlach – heute Idl-

Moar)