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Informationsblatt der Gemeinde Amlach
Ausgabe 26 Dezember 2016 Seite 29
Die Scharfrichter von Tirol
(Chronik – Alois Micheler)
Im „Amlacher-Dorfbuch“ ist zum
Moar-
Hof
(s. Seite 101) festgehalten, dass der
„Moar“ die Leiter zum Hochgericht des
Landgerichtes Lienz auf der „Galgentratte“
zu liefern hatte. Diese Dienstbarkeit des
Hofes ist im Urbar der Herrschaft von
Lienz von 1583 beschrieben.
Die Richtstätte von Sterzing stand südlich
von Sterzing beim Orte Tschöfs. Auf der
Katastermappe von Tschöfs von 1855 ist
auf Blatt 12 westlich des Ortes zwischen
Landstraße und Eisack die „Galgenwiese“
eingezeichnet. Bereits 1519 war über die
Erhaltung des Galgens ein Streit
ausgebrochen, der schließlich damit endete,
daß künftig der Saxenhof von Tschöfs den
Galgen selbst zu bauen und zu erhalten
hatte, während der Mairhof alle zu
Hinrichtungen nötigen Dinge bereitstellen
mußte. Im Urbar 1592 wurde diese
Regelung neuerlich bestätigt.
Die östlichste Richtstätte im Amtsbezirk
des Meraner Scharfrichters war in Lienz.
Über dieses Hochgericht ist durch das
Urbar der Herrschaft Lienz von 1583
relativ genaue Auskunft zu erhalten:
„Zur Examinierung malefiziger Personen sind
nach altem Herkommen die Bewohner des
Rindermarktviertels – wer dazu tauglich – sich
gebrauchen zu lassen schuldig. Die Edlinger
und
Alkuser im Landgericht Lienz sind schuldig,
das Hochgericht zu machen, auch die arme
Person bis zum Verlassen des Schlosses zu
bewachen.
Der
Mair zu Amlach
gibt die Leiter
zum
Hochgericht,
was
eine
Dienstbarkeit des Hofes ist.
Der Wirt zu Leisach muß dem
Züchtiger die Handschuhe geben,
darum hat er einen Garten unter dem
Haus – genannt Wixlgarten, und
einen
Grund, die Abrau genannt, inne. Der
Aicholzer in Aicholz ob Lengberg muß
das Rad geben und hat darum eine
Wiese, genannt die Rodwiese, inne.
Wann einer enthauptet und der Leichnam im
geweihten Erdreich zu bestatten erkannt würde,
so sind die Nußdorfer schuldig, denselben
Leichnam gegen Nußdorf in den Friedhof zu
bringen und zu begraben.“
Über die Hinrichtung selbst ist ebenfalls in
diesem Urbar unter Bezug auf ein Urteil aus
dem Jahre 1535 zu lesen:
„Der Freimann soll ihn nehmen und führen an
die gewöhnliche Richtstatt, wo man mit Eisen
und mit Hanf zu richten pflegt, soll ihn hängen
zwischen Himmel und Erde an einem liechten
Galgen und so lange richten, bis er ihn vom
Leben zum Tode bringt, daß Sonne und Mond
ober und unter ihm durchscheinen.“
Der Lienzer Galgen befand sich auf der
sogenannten „Galgentratte“ östlich der
Stadt.
(Bild: Der Mair-Hof zu Amlach – heute Idl-
Moar)