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EMEINDE
Familienförderung für die Saison 2016/17
Die Familienförderung wurde im Gemeinderat beraten und wie
folgt neu festgelegt:
Die Bezieher einer Saisonkarte der Lienzer Bergbahnen AG,
eines Sportpasses Lienz, einer Osttirol-Kärntencard und einer Ti-
rolcard erhalten nach Vorweis dieser bereits gekauften Karte eine
Förderung in Höhe von € 80,--.
Einen Gutschein in Höhe von € 20,-- erhalten alle anderen Win-
tersportler für den Kauf einer Tages- oder Stundenkarte der
Lienzer Bergbahnen AG. Der Gutschein dazu wird im Gemein-
deamt Thurn ausgestellt und kann beim Kauf mit den Lienzer
Bergbahnen abgerechnet werden.
In den Genuss der Förderung kommen Schüler, Studenten, Lehr-
linge, Präsenz- und Zivildiener bis zum 24. Lebensjahr, die mit
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Thurn gemeldet sind.
Abstimmungsergebnis: 8 : 3
Förderung von Wienaktionen, Schulsportwochen
im Jahr 2017
Die Gemeinde Thurn fördert die Aktion mit € 40,-- pro Schüler.
Gefördert werden Wienwochen, Sportwochen und Klassen-
fahrten für Schüler, die mindestens eine Woche (5 Tage) dauern.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Flächengleicher Grundtausch – Christian Zeiner und
Gemeinde Thurn
Der im Bereich des Sportplatzes vom Gemeinderat genehmigte
flächengleiche Grundtausch im Ausmaß von 13 m² wird für die
geplante Sanierung des Sportplatzes benötigt. Das Vorhaben
Sanierung Sportanlage soll im kommenden Jahr durchgeführt
werden.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gpn. 289/3
u. 289/1, Christian Zeiner und Gemeinde Thurn
Für die Durchführung der Baubewilligung zur Sanierung der
Sportanlage muss eine einheitliche Bauplatzwidmung vorliegen.
Durch den flächengleichen Grundtausch ist in diesem Bereich
die einheitliche Bauplatzwidmung nicht mehr gegeben.
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.
289/3 sieht die Widmungsänderung von derzeit „Sonderfläche
Sportanlage“ in künftig „Freiland“ und im Bereich der Gp. 289/1
von „Freiland“ in „Sonderfläche Sportanlage“ vor.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Abgabenart
Hebesätze in Euro (inkl. MWSt.)
Grundsteuer A
500 v .H. d. Messbetrages
Grundsteuer B
500 v. H. d. Messbetrages
Kommunalsteuer
3 %
Vergnügungssteuer
25 %
Erschließungsbeitrag
2,7 % des ERF., d.s. € 4,51
Wasseranschluss-
gebühr
€ 2,15/m³ Bemessungsgrundlage
mindestens € 2.340,00
Wasserbenützungs-
gebühr
Zettersfeld € 0,91/m
3
Wasserbezug
Pauschale Zettersfeld € 42,60
Thurn € 0,74/m
3
Wasserbezug
Wasserzählermiete
€ 22,30
Kanalanschlussgebühr
€ 6,29/m³ Bemessungsgrundlage
Zettersfeld
Gebäude bis 110 m³ Bemessungsgrundlage
€ 3.480,40
Gebäude von 110 bis 280 m³ Bemessungs-
grundlage € 4.702,50
Gebäude über 280 m³ Bemessungsgrund-
lage € 4.702,50
+ € 9,00/m³ über 280 m³
Kanalbenützungs-
gebühr
€ 3,21/m
3
Wasserbezug
Zettersfeld
bis 40 m
2
Bruttogrundrissfläche und 35 m
3
Wasserverbrauch/Jahr u. Anschluss € 123,50
über 40 m
2
Bruttogrundrissfläche und 50
m
3
Wasserverbrauch/Jahr und Anschluss
€ 164,40
€ 3,21/m
3
bei mehr als 50 m
3
Wasserverbrauch
Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gpn. 121/1,
121/5 u. 121/6, Adolf Auer und Sandra Auer
In diesem Teilbereich werden im Rahmen der erblichen Grund-
übergabe Grundstücksteilungen durchgeführt. Dadurch weisen
die betroffenen Grundstücke keine einheitliche Widmung mehr
auf. Der Entwurf sieht die Änderung des Flächenwidmungs-
planes im Bereich der Gp. 121/1 von derzeit „Wohngebiet“ bzw.
von „Freiland“ in künftig „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“
bzw. in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ sowie im Bereich
der Gpn. 121/5 und 121/6 von derzeit „Wohngebiet“ in künftig
„Landwirtschaftliches Mischgebiet“ vor.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Änderung der Müllabfuhrordnung und
Abfallgebührenordnung ab 2017
VomGemeinderat wurde die seit dem Jahr 1998 geltende Müllab-
fuhrordnung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und neu
beschlossen. Die neue Müllabfuhrordnung tritt mit 01.01.2017
in Kraft. Wichtigste Änderungen sind die Reduzierung der Min-
destmüllmenge auf 3,5 l/Person und Woche für Einwohner mit
Hauptwohnsitz und die Möglichkeit, in Zukunft Sperrmüll und
Altholz monatlich beim Recyclinghof in Thurn anzuliefern.
Die Abfallgebührenordnung wird bei der Sitzung des Gemeinde-
rates im Dezember 2017 beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Neufestsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben
ab Jänner 2017
Die Gebühren, Steuern und Abgaben wurden vom Gemeinderat,
beginnend mit 1. Jänner 2017, wie folgt neu festgesetzt: