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Seite 8

G

EMEINDE

Familienförderung für die Saison 2016/17

Die Familienförderung wurde im Gemeinderat beraten und wie

folgt neu festgelegt:

Die Bezieher einer Saisonkarte der Lienzer Bergbahnen AG,

eines Sportpasses Lienz, einer Osttirol-Kärntencard und einer Ti-

rolcard erhalten nach Vorweis dieser bereits gekauften Karte eine

Förderung in Höhe von € 80,--.

Einen Gutschein in Höhe von € 20,-- erhalten alle anderen Win-

tersportler für den Kauf einer Tages- oder Stundenkarte der

Lienzer Bergbahnen AG. Der Gutschein dazu wird im Gemein-

deamt Thurn ausgestellt und kann beim Kauf mit den Lienzer

Bergbahnen abgerechnet werden.

In den Genuss der Förderung kommen Schüler, Studenten, Lehr-

linge, Präsenz- und Zivildiener bis zum 24. Lebensjahr, die mit

Hauptwohnsitz in der Gemeinde Thurn gemeldet sind.

Abstimmungsergebnis: 8 : 3

Förderung von Wienaktionen, Schulsportwochen

im Jahr 2017

Die Gemeinde Thurn fördert die Aktion mit € 40,-- pro Schüler.

Gefördert werden Wienwochen, Sportwochen und Klassen-

fahrten für Schüler, die mindestens eine Woche (5 Tage) dauern.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Flächengleicher Grundtausch – Christian Zeiner und

Gemeinde Thurn

Der im Bereich des Sportplatzes vom Gemeinderat genehmigte

flächengleiche Grundtausch im Ausmaß von 13 m² wird für die

geplante Sanierung des Sportplatzes benötigt. Das Vorhaben

Sanierung Sportanlage soll im kommenden Jahr durchgeführt

werden.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gpn. 289/3

u. 289/1, Christian Zeiner und Gemeinde Thurn

Für die Durchführung der Baubewilligung zur Sanierung der

Sportanlage muss eine einheitliche Bauplatzwidmung vorliegen.

Durch den flächengleichen Grundtausch ist in diesem Bereich

die einheitliche Bauplatzwidmung nicht mehr gegeben.

Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.

289/3 sieht die Widmungsänderung von derzeit „Sonderfläche

Sportanlage“ in künftig „Freiland“ und im Bereich der Gp. 289/1

von „Freiland“ in „Sonderfläche Sportanlage“ vor.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Abgabenart

Hebesätze in Euro (inkl. MWSt.)

Grundsteuer A

500 v .H. d. Messbetrages

Grundsteuer B

500 v. H. d. Messbetrages

Kommunalsteuer

3 %

Vergnügungssteuer

25 %

Erschließungsbeitrag

2,7 % des ERF., d.s. € 4,51

Wasseranschluss-

gebühr

€ 2,15/m³ Bemessungsgrundlage

mindestens € 2.340,00

Wasserbenützungs-

gebühr

Zettersfeld € 0,91/m

3

Wasserbezug

Pauschale Zettersfeld € 42,60

Thurn € 0,74/m

3

Wasserbezug

Wasserzählermiete

€ 22,30

Kanalanschlussgebühr

€ 6,29/m³ Bemessungsgrundlage

Zettersfeld

Gebäude bis 110 m³ Bemessungsgrundlage

€ 3.480,40

Gebäude von 110 bis 280 m³ Bemessungs-

grundlage € 4.702,50

Gebäude über 280 m³ Bemessungsgrund-

lage € 4.702,50

+ € 9,00/m³ über 280 m³

Kanalbenützungs-

gebühr

€ 3,21/m

3

Wasserbezug

Zettersfeld

bis 40 m

2

Bruttogrundrissfläche und 35 m

3

Wasserverbrauch/Jahr u. Anschluss € 123,50

über 40 m

2

Bruttogrundrissfläche und 50

m

3

Wasserverbrauch/Jahr und Anschluss

€ 164,40

€ 3,21/m

3

bei mehr als 50 m

3

Wasserverbrauch

Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gpn. 121/1,

121/5 u. 121/6, Adolf Auer und Sandra Auer

In diesem Teilbereich werden im Rahmen der erblichen Grund-

übergabe Grundstücksteilungen durchgeführt. Dadurch weisen

die betroffenen Grundstücke keine einheitliche Widmung mehr

auf. Der Entwurf sieht die Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gp. 121/1 von derzeit „Wohngebiet“ bzw.

von „Freiland“ in künftig „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“

bzw. in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ sowie im Bereich

der Gpn. 121/5 und 121/6 von derzeit „Wohngebiet“ in künftig

„Landwirtschaftliches Mischgebiet“ vor.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Änderung der Müllabfuhrordnung und

Abfallgebührenordnung ab 2017

VomGemeinderat wurde die seit dem Jahr 1998 geltende Müllab-

fuhrordnung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und neu

beschlossen. Die neue Müllabfuhrordnung tritt mit 01.01.2017

in Kraft. Wichtigste Änderungen sind die Reduzierung der Min-

destmüllmenge auf 3,5 l/Person und Woche für Einwohner mit

Hauptwohnsitz und die Möglichkeit, in Zukunft Sperrmüll und

Altholz monatlich beim Recyclinghof in Thurn anzuliefern.

Die Abfallgebührenordnung wird bei der Sitzung des Gemeinde-

rates im Dezember 2017 beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Neufestsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben

ab Jänner 2017

Die Gebühren, Steuern und Abgaben wurden vom Gemeinderat,

beginnend mit 1. Jänner 2017, wie folgt neu festgesetzt: