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Seite 7
Gemeindezeitung Kartitsch
Februar 2016
Gemeinderatssitzung
vom 15.12.2015
Beratung und Beschlussfassung – Haus-
haltsvoranschlag 2016 Gemeinde Kar-
titsch
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch
beschließt, den vorliegenden, vom
30.11.2015 bis 15.12.2015 im Gemeinde-
amt Kartitsch öffentlich aufgelegten Haus-
haltsplan der Gemeinde Kartitsch für das
Haushaltsjahr 2016.
Im ordentlichen Haushalt sind
Einnahmen von
€ 1.551.900,00
und Ausgaben von € 1.551.900,00
veranschlagt.
Im Außerordentlichen Haushalt für das
Jahr 2016
sind vorgesehen:
Einnahmen:
€ 350.000,00
Ausgaben:
€ 350.000,00
Bei einem Unterschied gegenüber veran-
schlagter und vorgeschriebener Beträge in
der Höhe von € 7.000,- ist dies für die Ge-
nehmigung der Jahresrechnung zu erläu-
tern.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung –
Mittelfristplan 2017—2020
Der vorliegende Mittelfristplan für die Jah-
re 2017 bis 2020 wird in der vorliegenden
Form genehmigt.
Abstimmung: 10/0/1
Beratung und Beschlussfassung – Haus-
haltsvoranschlag 2016 Gemeinde Kar-
titsch Immobilien KG
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch
stimmt dem vorliegenden
Haushaltsvoranschlag der Gemeinde Kar-
titsch Immobilien KG für das
Haushaltsjahr 2016 zu.
Im ordentlichen Haushalt sind Einnahmen
von
€ 19.300,00
und Ausgaben von € 19.300,00
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung –
Alpkosten-und Besamungskostenzuschuss
a)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, an die
Tierhalter der Gemeinde Kartitsch für das Jahr 2015 einen
Alpkostenzuschuss in folgender Höhe zu gewähren:
€ 7,50 pro gealptes Rind oder Pferd
bzw. € 11,00 für Pferd mit Fohlen;
€ 1,50 pro gealptes Mutterschaf und pro gealpter Mutterzie-
ge: Dieser Zuschuss gebührt auch für die im Schöntal gealp-
ten Rinder bzw. im Erschbaumer- und Schöntal und Stucken
gealpten Mutterschafe. Die Berechnung bzw. Auszahlung
erfolgt nach den schriftlichen Angaben der Alpobmänner
(ev. auch nur Teilbeträge für nicht durchgehende Alpung)
mit der Förderung für die Rinderbesamung 2015. Bei den
Schafen gilt als Nachweis die Durchschrift des Alpprämien-
antrages. Dies gilt auch für die von Kartitscher Bauern aus-
wärts gealpten Rinder und Mutterschafe. In diesem Falle ist
ein Nachweis vorzulegen. Die Nachweise sind bis
15.02.2016 in der Gemeinde vorzulegen. Die Auszahlung
erfolgt im März 2016.
Abstimmung: 9/1/1
b)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt für
die nachgewiesenen Rinderbesamungen des Jahres 2015
(auch Nachbesamungen) einen Kostenzuschuss in folgender
Höhe zu leisten:
Bei Samenkosten bis € 8,00 und bei
Natursprung (pro Kuh) = Gemeindebeitrag:
€ 7,00
Bei Samenkosten von € 8,01 bis € 13,00
= Gemeindebeitrag:
€ 11,00
Bei Samenkosten über € 13,00 =Gemeindebeitrag: € 15,00
Deckkostenzuschuss für Pferde:
€ 29,00
Die Nachweise sind bis 15.02.2016 in der Gemeinde vorzu-
legen. Die Auszahlung erfolgt im März 2016.
Abstimmung: 9/1/1
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Liftkartenermä-
ßigung für Kinder und Familien
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, für den
Erwerb von Saisonkarten bei der Lift GmbH Kartitsch fol-
gende Ermäßigung zu gewähren:
Ab dem Jahrgang 1997 für in Kartitsch mit Hauptwohnsitz
gemeldete Kinder und Jugendlichen sowie Ehepaare und Fa-
milien:
Förderung Gemeinde
Pro Kind Jg. 1997 bis 2015
15,00 €
Familien: 1 Ehepaar
15,00 €
1 Ehepaar mit 1 Kind
15,00 €
1 Ehepaar mit 2 Kindern
30,00 €
1 Ehepaar mit 3 Kindern
45,00 €
1 Elternteil und 1 Kind
15,00 €