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Seite 7

Gemeindezeitung Kartitsch

Februar 2016

Gemeinderatssitzung

vom 15.12.2015

Beratung und Beschlussfassung – Haus-

haltsvoranschlag 2016 Gemeinde Kar-

titsch

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch

beschließt, den vorliegenden, vom

30.11.2015 bis 15.12.2015 im Gemeinde-

amt Kartitsch öffentlich aufgelegten Haus-

haltsplan der Gemeinde Kartitsch für das

Haushaltsjahr 2016.

Im ordentlichen Haushalt sind

Einnahmen von

€ 1.551.900,00

und Ausgaben von € 1.551.900,00

veranschlagt.

Im Außerordentlichen Haushalt für das

Jahr 2016

sind vorgesehen:

Einnahmen:

€ 350.000,00

Ausgaben:

€ 350.000,00

Bei einem Unterschied gegenüber veran-

schlagter und vorgeschriebener Beträge in

der Höhe von € 7.000,- ist dies für die Ge-

nehmigung der Jahresrechnung zu erläu-

tern.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung –

Mittelfristplan 2017—2020

Der vorliegende Mittelfristplan für die Jah-

re 2017 bis 2020 wird in der vorliegenden

Form genehmigt.

Abstimmung: 10/0/1

Beratung und Beschlussfassung – Haus-

haltsvoranschlag 2016 Gemeinde Kar-

titsch Immobilien KG

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch

stimmt dem vorliegenden

Haushaltsvoranschlag der Gemeinde Kar-

titsch Immobilien KG für das

Haushaltsjahr 2016 zu.

Im ordentlichen Haushalt sind Einnahmen

von

€ 19.300,00

und Ausgaben von € 19.300,00

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung –

Alpkosten-und Besamungskostenzuschuss

a)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, an die

Tierhalter der Gemeinde Kartitsch für das Jahr 2015 einen

Alpkostenzuschuss in folgender Höhe zu gewähren:

€ 7,50 pro gealptes Rind oder Pferd

bzw. € 11,00 für Pferd mit Fohlen;

€ 1,50 pro gealptes Mutterschaf und pro gealpter Mutterzie-

ge: Dieser Zuschuss gebührt auch für die im Schöntal gealp-

ten Rinder bzw. im Erschbaumer- und Schöntal und Stucken

gealpten Mutterschafe. Die Berechnung bzw. Auszahlung

erfolgt nach den schriftlichen Angaben der Alpobmänner

(ev. auch nur Teilbeträge für nicht durchgehende Alpung)

mit der Förderung für die Rinderbesamung 2015. Bei den

Schafen gilt als Nachweis die Durchschrift des Alpprämien-

antrages. Dies gilt auch für die von Kartitscher Bauern aus-

wärts gealpten Rinder und Mutterschafe. In diesem Falle ist

ein Nachweis vorzulegen. Die Nachweise sind bis

15.02.2016 in der Gemeinde vorzulegen. Die Auszahlung

erfolgt im März 2016.

Abstimmung: 9/1/1

b)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt für

die nachgewiesenen Rinderbesamungen des Jahres 2015

(auch Nachbesamungen) einen Kostenzuschuss in folgender

Höhe zu leisten:

Bei Samenkosten bis € 8,00 und bei

Natursprung (pro Kuh) = Gemeindebeitrag:

€ 7,00

Bei Samenkosten von € 8,01 bis € 13,00

= Gemeindebeitrag:

€ 11,00

Bei Samenkosten über € 13,00 =Gemeindebeitrag: € 15,00

Deckkostenzuschuss für Pferde:

€ 29,00

Die Nachweise sind bis 15.02.2016 in der Gemeinde vorzu-

legen. Die Auszahlung erfolgt im März 2016.

Abstimmung: 9/1/1

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Liftkartenermä-

ßigung für Kinder und Familien

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, für den

Erwerb von Saisonkarten bei der Lift GmbH Kartitsch fol-

gende Ermäßigung zu gewähren:

Ab dem Jahrgang 1997 für in Kartitsch mit Hauptwohnsitz

gemeldete Kinder und Jugendlichen sowie Ehepaare und Fa-

milien:

Förderung Gemeinde

Pro Kind Jg. 1997 bis 2015

15,00 €

Familien: 1 Ehepaar

15,00 €

1 Ehepaar mit 1 Kind

15,00 €

1 Ehepaar mit 2 Kindern

30,00 €

1 Ehepaar mit 3 Kindern

45,00 €

1 Elternteil und 1 Kind

15,00 €