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Seite 11

Gemeindezeitung Kartitsch

August 2013

Bau– und Wohnhaussanie-

rungsanliegen

Immer wieder kommen Bau-

werber ins Gemeindeamt, um

das Wohnhaussanierungsansu-

chen bestätigen zu lassen.

Dabei stellt sich oft heraus, dass

die baulichen Maßnahmen ein

baurechtliches Verfahren benö-

tigen und ohne dieses keine Be-

stätigung durch die Gemeinde

erfolgen darf.

Die Gemeinde bestätigt auf die-

sem Ansuchen, dass alle bau-

rechtlichen Erfordernisse nach

der Tiroler Bauordnung erfüllt

sind.

Es wird daher allen, die bauli-

che Veränderungen vornehmen,

empfohlen sich vorher im Ge-

meindeamt bzw. beim Bausach-

verständigen über notwendige

Voraussetzungen und Bewilli-

gungen oder Verfahren nach der

Tiroler Bauordnung zu infor-

mieren.

Es wird auch noch einmal da-

rauf hingewiesen, dass der Ge-

meinderat in seiner Sitzung am

15. 10. 2012 beschlossen hat,

dass der Baukostenzuschuss

und die Energieförderung der

Gemeinde nur gewährt wird,

wenn die Baumaßnahmen mit

rechtsgültigem Bescheid be-

gonnen werden.

Bildungsscheck der Gemein-

de Kartitsch

Schulstarthilfe

Schul– und Stipendienanträ-

ge

Der Gemeinderat der Gemein-

de Kartitsch hat in seiner Sit-

zung am 03. 09. 2008 be-

schlossen, einen Bildungs-

scheck einzuführen.

Gefördert werden Kurse und

Weiterbildungsveranstaltun-

gen, die das Bildungshaus Ost-

tirol in Zusammenarbeit mit

den Gemeinden des Tiroler

Gailtales, des Pustertales und

Villgratentales anbietet und in

diesen Gemeinden bzw. in Li-

enz abhält.

Die einzelnen Veranstaltungen

werden pro Person mit gerunde-

ten 25% des Kursbeitrages,

jährlich jedoch pro Person

höchstens mit 30 € gefördert.

Der Bildungsscheck der Ge-

meinde Kartitsch wird den

Kurswerbern

ausgehändigt,

nach erfolgter Kursteilnahme

wird mit dem Bildungshaus

Osttirol die Verrechnung der

Schecks mit der Gemeinde vor-

genommen.

Alle, die kostenpflichtige Kurse

besuchen, sollen sich vor Kurs-

beginn im Gemeindeamt mel-

den und erhalten den Scheck

zur Vorlage beim Bildungswerk

oder Bildungshaus.

Die möglichen Schüler- und Sti-

pendienansuchen werden von

der Gemeinde Kartitsch wieder

zusammengestellt und können

voraussichtlich in der zweiten

Septemberwoche im Gemeinde-

amt bezogen werden.

Das Formular für die Schulstart-

hilfe bzw. die Abgabe der An-

träge kann noch bis 27. Septem-

ber im Gemeindeamt erfolgen.

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