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Seite 11
Gemeindezeitung Kartitsch
August 2013
Bau– und Wohnhaussanie-
rungsanliegen
Immer wieder kommen Bau-
werber ins Gemeindeamt, um
das Wohnhaussanierungsansu-
chen bestätigen zu lassen.
Dabei stellt sich oft heraus, dass
die baulichen Maßnahmen ein
baurechtliches Verfahren benö-
tigen und ohne dieses keine Be-
stätigung durch die Gemeinde
erfolgen darf.
Die Gemeinde bestätigt auf die-
sem Ansuchen, dass alle bau-
rechtlichen Erfordernisse nach
der Tiroler Bauordnung erfüllt
sind.
Es wird daher allen, die bauli-
che Veränderungen vornehmen,
empfohlen sich vorher im Ge-
meindeamt bzw. beim Bausach-
verständigen über notwendige
Voraussetzungen und Bewilli-
gungen oder Verfahren nach der
Tiroler Bauordnung zu infor-
mieren.
Es wird auch noch einmal da-
rauf hingewiesen, dass der Ge-
meinderat in seiner Sitzung am
15. 10. 2012 beschlossen hat,
dass der Baukostenzuschuss
und die Energieförderung der
Gemeinde nur gewährt wird,
wenn die Baumaßnahmen mit
rechtsgültigem Bescheid be-
gonnen werden.
Bildungsscheck der Gemein-
de Kartitsch
Schulstarthilfe
Schul– und Stipendienanträ-
ge
Der Gemeinderat der Gemein-
de Kartitsch hat in seiner Sit-
zung am 03. 09. 2008 be-
schlossen, einen Bildungs-
scheck einzuführen.
Gefördert werden Kurse und
Weiterbildungsveranstaltun-
gen, die das Bildungshaus Ost-
tirol in Zusammenarbeit mit
den Gemeinden des Tiroler
Gailtales, des Pustertales und
Villgratentales anbietet und in
diesen Gemeinden bzw. in Li-
enz abhält.
Die einzelnen Veranstaltungen
werden pro Person mit gerunde-
ten 25% des Kursbeitrages,
jährlich jedoch pro Person
höchstens mit 30 € gefördert.
Der Bildungsscheck der Ge-
meinde Kartitsch wird den
Kurswerbern
ausgehändigt,
nach erfolgter Kursteilnahme
wird mit dem Bildungshaus
Osttirol die Verrechnung der
Schecks mit der Gemeinde vor-
genommen.
Alle, die kostenpflichtige Kurse
besuchen, sollen sich vor Kurs-
beginn im Gemeindeamt mel-
den und erhalten den Scheck
zur Vorlage beim Bildungswerk
oder Bildungshaus.
Die möglichen Schüler- und Sti-
pendienansuchen werden von
der Gemeinde Kartitsch wieder
zusammengestellt und können
voraussichtlich in der zweiten
Septemberwoche im Gemeinde-
amt bezogen werden.
Das Formular für die Schulstart-
hilfe bzw. die Abgabe der An-
träge kann noch bis 27. Septem-
ber im Gemeindeamt erfolgen.
WICHTIGE INFORMATIONEN