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Das Land Tirol wird auch für die kommende Heizperiode

(Winter 2016/17) die Brennmittelaktion durchführen und ent-

sprechende Heizkostenzuschüsse gewähren. Im Rahmen der

neuen Richtlinien wird an hilfsbedürftige Tirolerinnen und

Tiroler ein einmaliger Zuschuss zu den Heizkosten gewährt.

Laut den Richtlinien sind antrags- bzw. zuschussberech-

tigt:



Pensionistinnen und Pensionisten die zur ihrer Grundpen-

sion die Ausgleichszulage / Ergänzungszulage beziehen.



Bezieher und Bezieherinnen von Notstandshilfe, Pensions-

vorschuss und Übergangsgeld nach Altersteilzeit.



Bezieherinnen und Bezieher von Rehabilitationsgeld und

Pflegekarenzgeld.



Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen mit mindestens

einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-

tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.



Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens

einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-

tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.

Pensionistinnen und Pensionisten

die bereits im vergangenen

Jahr den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben brau-

chen keinen neuerlichen Antrag stellen. Zur Überprüfung der

Anspruchsberechtigung brauchen diese nur mehr den Nach-

weis über das aktuelle Einkommen (Pensionszahlungsab-

schnitt) bei der Gemeinde vorlegen.

Alle anderen Zuschuss berechtigten Personen haben um die

Gewährung des Heizkostenzuschusses auch heuer wieder unter

Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der

Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach

Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und deren Bestäti-

gung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter.

Den Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller

Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS,

TGKK, Unterhalt, Alimente), Nachweis über den Bezug der

Familienbeihilfe (bei Kindern)

ACHTUNG:

Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung

hiefür hat am 1. Juli 2016 begonnen und sie endet am

30.

November 2016

. Die aktuellen Richtlinien mit den Einkom-

mensgrenzen und der Höhe des Heizkostenzuschusses liegen in

der Gemeinde auf.

Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die

Aktion Heizkostenzuschuss 2016/17 auch heuer wieder rasch

und problemlos abgewickelt werden kann.

Der Bürgermeister

Seite 13

09/2016

Aufruf zur Blutspendeaktion in Assling

In Zusammenarbeit mit dem

Blutspendedienst des Roten

Kreuzes lädt der Sozialspren-

gel wieder ganz herzlich zur

Blutspendeaktion ein.

Termin:

Dienstag, 25. Oktober 2016

Zeit:

15.00

(!) bis 20.00 Uhr

Ort:

Kulturheim Assling

Wer kann Blut spenden?

Man sollte

sich gesund fühlen

und

mindestens 18 Jahre

alt

sein. Man sollte bei der

ersten

Blutspende nicht älter als 60

Jahre sein. Bitte beachten Sie, dass Blutspender nach einer

zehnjährigen Pause wieder als Erstspender gelten. Der

Blut-

druck

sollte stabil sein. Man muss ein

Mindestgewicht

von

50 kg haben. Die

Körpertemperatur

sollte nicht über 37,5°

Celsius liegen.

Der Sozialsprengel bittet wieder alle Bürger sich recht zahl-

reich an der lebensrettenden Aktion zu beteiligen. Blutspende-

rausweis nicht vergessen.

Erstspender sind herzlich

willkommen!

Text und Bilder: Sozialsprengel

Aus dem Standesamt

Nächtigungsstatistik

Heizkostenzuschuss des Landes Tirol 2016/17

Eheschließungen:

keine

Geburten:

02.07.2016:

Anton Franz Wurzer, Oberthal

Sohn von Michaela und Franz Wurzer

17.07.2016:

Andreas Unterweger, Unterassling

Sohn von Sonja Ganner und Karl Unterweger

08.08.2016:

Alina Manzl, Thal-Aue

Tochter von Bianca Manzl

09.08.2016:

Ida Stocker, Thal-Wilfern

Tochter von Selina Marx und Markus Stocker

14.08.2016

Paul Gasser, Oberassling

Sohn von Simone und Werner Gasser

Todesfall:

17.08.2016:

Anna Stanglechner, Ulderer in Kosten

Zuwanderungen:

8

Abwanderungen:

11