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Das Land Tirol wird auch für die kommende Heizperiode
(Winter 2016/17) die Brennmittelaktion durchführen und ent-
sprechende Heizkostenzuschüsse gewähren. Im Rahmen der
neuen Richtlinien wird an hilfsbedürftige Tirolerinnen und
Tiroler ein einmaliger Zuschuss zu den Heizkosten gewährt.
Laut den Richtlinien sind antrags- bzw. zuschussberech-
tigt:
Pensionistinnen und Pensionisten die zur ihrer Grundpen-
sion die Ausgleichszulage / Ergänzungszulage beziehen.
Bezieher und Bezieherinnen von Notstandshilfe, Pensions-
vorschuss und Übergangsgeld nach Altersteilzeit.
Bezieherinnen und Bezieher von Rehabilitationsgeld und
Pflegekarenzgeld.
Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-
tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-
tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Pensionistinnen und Pensionisten
die bereits im vergangenen
Jahr den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben brau-
chen keinen neuerlichen Antrag stellen. Zur Überprüfung der
Anspruchsberechtigung brauchen diese nur mehr den Nach-
weis über das aktuelle Einkommen (Pensionszahlungsab-
schnitt) bei der Gemeinde vorlegen.
Alle anderen Zuschuss berechtigten Personen haben um die
Gewährung des Heizkostenzuschusses auch heuer wieder unter
Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der
Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach
Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und deren Bestäti-
gung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter.
Den Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller
Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS,
TGKK, Unterhalt, Alimente), Nachweis über den Bezug der
Familienbeihilfe (bei Kindern)
ACHTUNG:
Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung
hiefür hat am 1. Juli 2016 begonnen und sie endet am
30.
November 2016
. Die aktuellen Richtlinien mit den Einkom-
mensgrenzen und der Höhe des Heizkostenzuschusses liegen in
der Gemeinde auf.
Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die
Aktion Heizkostenzuschuss 2016/17 auch heuer wieder rasch
und problemlos abgewickelt werden kann.
Der Bürgermeister
Seite 13
09/2016
Aufruf zur Blutspendeaktion in Assling
In Zusammenarbeit mit dem
Blutspendedienst des Roten
Kreuzes lädt der Sozialspren-
gel wieder ganz herzlich zur
Blutspendeaktion ein.
Termin:
Dienstag, 25. Oktober 2016
Zeit:
15.00
(!) bis 20.00 Uhr
Ort:
Kulturheim Assling
Wer kann Blut spenden?
Man sollte
sich gesund fühlen
und
mindestens 18 Jahre
alt
sein. Man sollte bei der
ersten
Blutspende nicht älter als 60
Jahre sein. Bitte beachten Sie, dass Blutspender nach einer
zehnjährigen Pause wieder als Erstspender gelten. Der
Blut-
druck
sollte stabil sein. Man muss ein
Mindestgewicht
von
50 kg haben. Die
Körpertemperatur
sollte nicht über 37,5°
Celsius liegen.
Der Sozialsprengel bittet wieder alle Bürger sich recht zahl-
reich an der lebensrettenden Aktion zu beteiligen. Blutspende-
rausweis nicht vergessen.
Erstspender sind herzlich
willkommen!
Text und Bilder: Sozialsprengel
Aus dem Standesamt
Nächtigungsstatistik
Heizkostenzuschuss des Landes Tirol 2016/17
Eheschließungen:
keine
Geburten:
02.07.2016:
Anton Franz Wurzer, Oberthal
Sohn von Michaela und Franz Wurzer
17.07.2016:
Andreas Unterweger, Unterassling
Sohn von Sonja Ganner und Karl Unterweger
08.08.2016:
Alina Manzl, Thal-Aue
Tochter von Bianca Manzl
09.08.2016:
Ida Stocker, Thal-Wilfern
Tochter von Selina Marx und Markus Stocker
14.08.2016
Paul Gasser, Oberassling
Sohn von Simone und Werner Gasser
Todesfall:
17.08.2016:
Anna Stanglechner, Ulderer in Kosten
Zuwanderungen:
8
Abwanderungen:
11