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Arbeiten am alten Friedhof
... westlich unserer Pfarrkirche
Die Pfarrgemeinde Prägraten a.G.
hat in den vergangenen Wochen mit
der Sanierung unserer Kirche zum Hl.
Apostel Andreas begonnen. Im ersten
Schritt galt es die Kirche rundum tro-
cken zu legen und jegliches Oberflä-
chenwasser von dem Gemäuer weg
zu leiten.
In diesem Zusammenhang wurde
auch der wintersichere Zugang über
das westliche Haupttor in die Kirche
angehoben. In der Folge sollen in den
kommenden ca. 2 bis 3 Jahren alle
Gräber sukzessive auf das Niveau
dieses neuen Weges angehoben wer-
den. In einem ersten Schritt wollen wir
Liederhandschriften und Privataufnahmen
Haben Sie Liedtexthefte oder selbst bespielte Kassetten?
Das Tiroler Volksliedarchiv, dessen
Eigentümer das Land Tirol ist, sam-
melt seit über 110 Jahren das Lied-
und Musiziergut der Tiroler Bevölke-
rung, um es für künftige Generationen
zu bewahren, aber auch, um es Inter-
essenten zugänglich zu machen.
Besonders wertvoll sind für uns hand-
schriftliche Aufzeichnungen – Lieder-
hefte, -bücher, -zettel; mit und ohne
Noten; Kurrent- oder lateinische
Schrift – sowie selbst bespielte oder
besungene Kassetten. Sie geben
nämlich Auskunft darüber, was hier-
zulande gesungen oder musiziert
wurde und wird.
Wir wären sehr dankbar, wenn Sie
uns solche Unterlagen im Original
oder als Kopie schicken würden!
Kopier- und Versandkosten (auch
portofreier Versand ist möglich) wer-
den selbstverständlich ersetzt.
Heizkostenzuschuss
für das Jahr 2016
Seit Anfang Juli bis 30. November
2016 kann wieder der Heizkostenzu-
schuss des Landes beantragt werden.
Die Beihilfe bleibt gegenüber dem
Vorjahr mit € 200,00 unverändert.
Berechtigt sind: Pensionisten mit Be-
zug der geltenden Ausgleichszulage,
Bezieher von Notstandshilfe, Allein-
erzieher und Familien mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt le-
benden Kind. Die Einkommensgren-
zen liegen bei € 860,00 pro Monat
für alleinstehende Personen und bei
€ 1.300,00 für Ehepaare und Lebens-
gemeinschaften. Für jedes Kind er-
höht sich die Einkommensgrenze um
€ 210,00.
Weitere Infos und das Antrags-
formular sind im Gemeindeamt
(Tel.: 04877/6363) erhältlich.
mit den ersten 2 Gräberreihen begin-
nen.
Wir haben uns das so vorgestellt,
dass wir an 2 halben Tagen (beispiels-
weise an einem Freitag Nachmittag
und einem Samstag Vormittag) sei-
tens der Gemeinde die Grabzargen
auf das neue Niveau anheben. Wir
würden jedoch einen jeden Grabmie-
ter bitten, dass er den bestehenden
Grabschmuck sichert und dann auch
wieder herrichtet bzw. aufbringt.
Wir werden die Grabmieter jedenfalls
noch rechtzeitig informieren. Wir be-
danken uns für das Verständnis.
Jeder Einsender erhält außerdem
eine CD oder ein Notenheft aus unse-
rem Sortiment als Dankeschön (siehe
unter
www.volkslied.at/verlagoder
auf Wunsch Zusendung unseres Pro-
spektes per Post)!
Es ist wichtig, dass regionales Kultur-
gut nicht verloren geht und dabei sind
wir auf Ihre freundliche Mithilfe ange-
wiesen!
Sonja Ortner
Tiroler Volksliedarchiv / Tiroler Lan-
desmuseen-Betriebsges.m.b.H.
& Verein Tiroler Volksliedwerk
Feldstraße 11a, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 / 59 4 89-125, Fax DW -127
www.volkslied.atvolksliedarchiv@tiroler-landesmuse-
en.atKastrationspflicht
Für Katzen ab dem 1. April 2016
Mit 1. April 2016 hat es Änderungen
bei der Kastrationspflicht von Katzen
gegeben. Nunmehr müssen alle Kat-
zen von einem Tierarzt kastriert wer-
den, wenn sie regelmäßig Zugang ins
Freie haben.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind
lediglich „reine“ Wohnungskatzen und
Katzen die zur Zucht verwendet wer-
den. Eine Ausnahme für den Bereich
Katzen am Bauernhof besteht nicht
mehr. Die Aufnahme einer Zucht ist
der zuständigen Bezirksverwaltungs-
behörde zu melden.
Übertretungen können von der Be-
zirksverwaltungsbehörde mit bis zu
3.750,00 Euro in Wiederholungsfällen
mit bis zu 7.500,00 Euro geahndet
werden.
Die Tiroler Bauordnung
Aus gegebenen Anlass – anonyme
Anzeige wg. zweckfremder Verwen-
dung eines Objektes – wird in den
nächsten Monaten ein Schwerpunkt
Einhaltung der Tiroler Bauordnung an-
gekündigt. Insbesondere schauen wir
auf zweckgerichtete Verwendung von
ortsüblichen Städeln in Holzbauwei-
se, die landwirtschaftlichen Zwecken
zu dienen haben. Das Unter- und Ein-
stellen von Kraftfahrzeugen jeglicher
Art ist ausdrücklich nicht gestattet. Die
Errichtung und Änderung von ortsüb-
lichen Städeln in Holzbauweise ist je-
denfalls der Baubehörde anzuzeigen.
Containerlösungen nahe Holzstädeln
entsprechen nicht der Holzbauwei-
se. Die Errichtung und Änderung von
Stützmauern und Einfriedungen von
1,50 m bis 2,00 m ist der Baubehör-
de anzuzeigen. Bewehrte Erde ist
als Einfriedung bzw. Auflandung zu
werten. Gegenüber Verkehrsflächen
(öffentliches Gut) besteht jedenfalls
Anzeigepflicht. Ist zudem mehr als die
Hälfte der gemeinsamen Grundgren-
ze zum Nachbarn verbaut, bedarf es
dessen nachweislicher Zustimmung.
Über 2,00 m bedarf es einer Bau-
bewilligung und der ausdrücklichen
Zustimmung möglicher betroffener
Nachbarn.
Die genauen Rechtsvorschriften kön-
nen in der Tiroler Bauordnung – TBO
2011 nachgelesen werden. Insbeson-
dere sind für die vorhin genannten,
exemplarischen Beispiele die §§ 21 ff
anzuwenden. Nicht der Bauordnung
unterliegt auch die Abnahmeprüfung
von Zentralheizungsanlagen gemäß
Tiroler Heizanlagengesetz 2000. Eine
solche ist der Gemeinde unaufgefor-
dert zu übergeben. Hierbei ist jedoch
zu prüfen, ob nicht die Änderung des
Verwendungszweckes eine Baubewil-
ligung auslösen könnte.