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Seite 3

Arbeiten am alten Friedhof

... westlich unserer Pfarrkirche

Die Pfarrgemeinde Prägraten a.G.

hat in den vergangenen Wochen mit

der Sanierung unserer Kirche zum Hl.

Apostel Andreas begonnen. Im ersten

Schritt galt es die Kirche rundum tro-

cken zu legen und jegliches Oberflä-

chenwasser von dem Gemäuer weg

zu leiten.

In diesem Zusammenhang wurde

auch der wintersichere Zugang über

das westliche Haupttor in die Kirche

angehoben. In der Folge sollen in den

kommenden ca. 2 bis 3 Jahren alle

Gräber sukzessive auf das Niveau

dieses neuen Weges angehoben wer-

den. In einem ersten Schritt wollen wir

Liederhandschriften und Privataufnahmen

Haben Sie Liedtexthefte oder selbst bespielte Kassetten?

Das Tiroler Volksliedarchiv, dessen

Eigentümer das Land Tirol ist, sam-

melt seit über 110 Jahren das Lied-

und Musiziergut der Tiroler Bevölke-

rung, um es für künftige Generationen

zu bewahren, aber auch, um es Inter-

essenten zugänglich zu machen.

Besonders wertvoll sind für uns hand-

schriftliche Aufzeichnungen – Lieder-

hefte, -bücher, -zettel; mit und ohne

Noten; Kurrent- oder lateinische

Schrift – sowie selbst bespielte oder

besungene Kassetten. Sie geben

nämlich Auskunft darüber, was hier-

zulande gesungen oder musiziert

wurde und wird.

Wir wären sehr dankbar, wenn Sie

uns solche Unterlagen im Original

oder als Kopie schicken würden!

Kopier- und Versandkosten (auch

portofreier Versand ist möglich) wer-

den selbstverständlich ersetzt.

Heizkostenzuschuss

für das Jahr 2016

Seit Anfang Juli bis 30. November

2016 kann wieder der Heizkostenzu-

schuss des Landes beantragt werden.

Die Beihilfe bleibt gegenüber dem

Vorjahr mit € 200,00 unverändert.

Berechtigt sind: Pensionisten mit Be-

zug der geltenden Ausgleichszulage,

Bezieher von Notstandshilfe, Allein-

erzieher und Familien mit mindestens

einem im gemeinsamen Haushalt le-

benden Kind. Die Einkommensgren-

zen liegen bei € 860,00 pro Monat

für alleinstehende Personen und bei

€ 1.300,00 für Ehepaare und Lebens-

gemeinschaften. Für jedes Kind er-

höht sich die Einkommensgrenze um

€ 210,00.

Weitere Infos und das Antrags-

formular sind im Gemeindeamt

(Tel.: 04877/6363) erhältlich.

mit den ersten 2 Gräberreihen begin-

nen.

Wir haben uns das so vorgestellt,

dass wir an 2 halben Tagen (beispiels-

weise an einem Freitag Nachmittag

und einem Samstag Vormittag) sei-

tens der Gemeinde die Grabzargen

auf das neue Niveau anheben. Wir

würden jedoch einen jeden Grabmie-

ter bitten, dass er den bestehenden

Grabschmuck sichert und dann auch

wieder herrichtet bzw. aufbringt.

Wir werden die Grabmieter jedenfalls

noch rechtzeitig informieren. Wir be-

danken uns für das Verständnis.

Jeder Einsender erhält außerdem

eine CD oder ein Notenheft aus unse-

rem Sortiment als Dankeschön (siehe

unter

www.volkslied.at/verlag

oder

auf Wunsch Zusendung unseres Pro-

spektes per Post)!

Es ist wichtig, dass regionales Kultur-

gut nicht verloren geht und dabei sind

wir auf Ihre freundliche Mithilfe ange-

wiesen!

Sonja Ortner

Tiroler Volksliedarchiv / Tiroler Lan-

desmuseen-Betriebsges.m.b.H.

& Verein Tiroler Volksliedwerk

Feldstraße 11a, 6020 Innsbruck

Tel. 0512 / 59 4 89-125, Fax DW -127

www.volkslied.at

volksliedarchiv@tiroler-landesmuse-

en.at

Kastrationspflicht

Für Katzen ab dem 1. April 2016

Mit 1. April 2016 hat es Änderungen

bei der Kastrationspflicht von Katzen

gegeben. Nunmehr müssen alle Kat-

zen von einem Tierarzt kastriert wer-

den, wenn sie regelmäßig Zugang ins

Freie haben.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind

lediglich „reine“ Wohnungskatzen und

Katzen die zur Zucht verwendet wer-

den. Eine Ausnahme für den Bereich

Katzen am Bauernhof besteht nicht

mehr. Die Aufnahme einer Zucht ist

der zuständigen Bezirksverwaltungs-

behörde zu melden.

Übertretungen können von der Be-

zirksverwaltungsbehörde mit bis zu

3.750,00 Euro in Wiederholungsfällen

mit bis zu 7.500,00 Euro geahndet

werden.

Die Tiroler Bauordnung

Aus gegebenen Anlass – anonyme

Anzeige wg. zweckfremder Verwen-

dung eines Objektes – wird in den

nächsten Monaten ein Schwerpunkt

Einhaltung der Tiroler Bauordnung an-

gekündigt. Insbesondere schauen wir

auf zweckgerichtete Verwendung von

ortsüblichen Städeln in Holzbauwei-

se, die landwirtschaftlichen Zwecken

zu dienen haben. Das Unter- und Ein-

stellen von Kraftfahrzeugen jeglicher

Art ist ausdrücklich nicht gestattet. Die

Errichtung und Änderung von ortsüb-

lichen Städeln in Holzbauweise ist je-

denfalls der Baubehörde anzuzeigen.

Containerlösungen nahe Holzstädeln

entsprechen nicht der Holzbauwei-

se. Die Errichtung und Änderung von

Stützmauern und Einfriedungen von

1,50 m bis 2,00 m ist der Baubehör-

de anzuzeigen. Bewehrte Erde ist

als Einfriedung bzw. Auflandung zu

werten. Gegenüber Verkehrsflächen

(öffentliches Gut) besteht jedenfalls

Anzeigepflicht. Ist zudem mehr als die

Hälfte der gemeinsamen Grundgren-

ze zum Nachbarn verbaut, bedarf es

dessen nachweislicher Zustimmung.

Über 2,00 m bedarf es einer Bau-

bewilligung und der ausdrücklichen

Zustimmung möglicher betroffener

Nachbarn.

Die genauen Rechtsvorschriften kön-

nen in der Tiroler Bauordnung – TBO

2011 nachgelesen werden. Insbeson-

dere sind für die vorhin genannten,

exemplarischen Beispiele die §§ 21 ff

anzuwenden. Nicht der Bauordnung

unterliegt auch die Abnahmeprüfung

von Zentralheizungsanlagen gemäß

Tiroler Heizanlagengesetz 2000. Eine

solche ist der Gemeinde unaufgefor-

dert zu übergeben. Hierbei ist jedoch

zu prüfen, ob nicht die Änderung des

Verwendungszweckes eine Baubewil-

ligung auslösen könnte.