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Mai 2016 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17

Görtschach-Gödnach (EZ 101), ausgeschieden. Als

Grundpreis werden 44,00 € je m² festgelegt, sämtliche

Kosten gehen zu Lasten der Antragssteller. Einstim-

miger Beschluss!

Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge-

meinderäten auch ein Verordnungsentwurf über die

Erhebung einer Ausgleichsabgabe übermittelt.

Nach einigen Wortmeldungen erlässt der Gemeinde-

rat der Gemeinde Dölsach aufgrund der Bestimmun-

gen des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabenge-

setzes 2011 TVAG 2011, LGBl. Nr. 58/2011, i.d.g.F.

folgende

Verordnung

der Gemeinde Dölsach

über die Erhebung

einer Ausgleichsabgabe

§ 1

Ausgleichsabgabe Abgabengegenstand

Für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung

nach § 8 Abs. 6 der Tiroler Bauordnung 2011 – TBO

2011, LGBl. Nr. 57, i.d.g.F., erteilt wird, wird eine

Ausgleichsabgabe gemäß § 5 TVAG 2011 einge-

hoben.

§ 2

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der mit Verordnung der

Tiroler Landesregierung vom 16. Dezember 2014

festgesetzte Erschließungskostenfaktor (LGBl. Nr.

184/2014 in der Höhe von 162,00 € für das Gemein-

degebiet Dölsach).

§ 3

Verfahrensbestimmungen

Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Bun-

desabgabenordnung – BAO in Verbindung mit dem

Tiroler Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils gel-

tenden Fassung.

§ 4

Gesetzliches Pfandrecht

Für die in dieser Verordnung geregelte Abgabe samt

Nebengebühren haftet auf dem jeweiligen Bauplatz

oder Grundstück, der jeweiligen baulichen Anlage

oder dem jeweiligen Baurecht ein gesetzliches Pfand-

recht.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des An-

schlages an der Amtstafel, das ist der 1. April 2016,

in Kraft.

Einstimmiger Beschluss!

Am 8. März 2016 wurde durchWerner Greil (1. Rech-

nungsprüfer) und Michael Halbfurter (2. Rechnungs-

prüfer AG Stribach) sowie Franz Müllmann (2. Rech-

nungsprüfer AG Göriach) die Finanz- und Sachge-

barung der jeweiligen

Gemeindegutsagrargemein-

schaft

geprüft. Die Berichte der Prüfung werden vom

1. Rechnungsprüfer Werner Greil dem Gemeinderat

zur Kenntnis gebracht. Ebenfalls leitet er denWunsch

von Michael Halbfurter nach einer raschen Klärung

an den Gemeinderat weiter.

Ebenfalls wurden vom 1. Rechnungsprüfer die vom

Substanzverwalter erstellten Jahresrechnungen 2015

für die AG Stribach und die AG Göriach überprüft.

Die Gesamtzahlen der Jahresrechnung 2015 und den

Voranschlag 2016 wurden dem Gemeinderat für die

jeweilige Agrargemeinschaft übermittelt. Der Ge-

meinderat stimmt der Jahresrechnung 2015 und dem

Voranschlag 2016 für die AG Stribach und die AG

Göriach einstimmig zu.

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Die Behandlung nachstehender Punkte wird einstim-

mig genehmigt.

– GVWerner Greil fragt an, ob Kosten für die bevor-

stehende

GR-Schulung

(60,00 € je Gemeinderat)

von der Gemeinde Dölsach übernommen werden.

Der Bürgermeister stellt diesbezüglich eine Kosten-

übernahme in Aussicht.

– GV Werner Greil freut sich auf die gemeinsame

Arbeit

in den kommenden sechs Jahren und wünscht

sich ein gutes Miteinander.

– GVWerner Greil fragt an, ob für die Sitzungen des

Überprüfungsausschusses ein

Sitzungsgeld

vor-

stellbar ist. Der Bürgermeiser will dies in der nächs-

ten GR-Sitzung diskutieren.

– Vize-Bgm. Martin Mayerl weist darauf hin, dass

aufgrund der Steuerreform für die

Schwimmbad-

einnahmen

künftig 13 % Mwst. anfallen.

Abschließend stellt der Bürgermeister fest, dass er an

einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit im

Gemeinderat interessiert ist. Er dankt den Gemeinde-

räten, dass sie bereit sind, dieses Amt auszuüben.