Mai 2016 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17
Görtschach-Gödnach (EZ 101), ausgeschieden. Als
Grundpreis werden 44,00 € je m² festgelegt, sämtliche
Kosten gehen zu Lasten der Antragssteller. Einstim-
miger Beschluss!
Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge-
meinderäten auch ein Verordnungsentwurf über die
Erhebung einer Ausgleichsabgabe übermittelt.
Nach einigen Wortmeldungen erlässt der Gemeinde-
rat der Gemeinde Dölsach aufgrund der Bestimmun-
gen des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabenge-
setzes 2011 TVAG 2011, LGBl. Nr. 58/2011, i.d.g.F.
folgende
Verordnung
der Gemeinde Dölsach
über die Erhebung
einer Ausgleichsabgabe
§ 1
Ausgleichsabgabe Abgabengegenstand
Für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung
nach § 8 Abs. 6 der Tiroler Bauordnung 2011 – TBO
2011, LGBl. Nr. 57, i.d.g.F., erteilt wird, wird eine
Ausgleichsabgabe gemäß § 5 TVAG 2011 einge-
hoben.
§ 2
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der mit Verordnung der
Tiroler Landesregierung vom 16. Dezember 2014
festgesetzte Erschließungskostenfaktor (LGBl. Nr.
184/2014 in der Höhe von 162,00 € für das Gemein-
degebiet Dölsach).
§ 3
Verfahrensbestimmungen
Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Bun-
desabgabenordnung – BAO in Verbindung mit dem
Tiroler Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils gel-
tenden Fassung.
§ 4
Gesetzliches Pfandrecht
Für die in dieser Verordnung geregelte Abgabe samt
Nebengebühren haftet auf dem jeweiligen Bauplatz
oder Grundstück, der jeweiligen baulichen Anlage
oder dem jeweiligen Baurecht ein gesetzliches Pfand-
recht.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des An-
schlages an der Amtstafel, das ist der 1. April 2016,
in Kraft.
Einstimmiger Beschluss!
Am 8. März 2016 wurde durchWerner Greil (1. Rech-
nungsprüfer) und Michael Halbfurter (2. Rechnungs-
prüfer AG Stribach) sowie Franz Müllmann (2. Rech-
nungsprüfer AG Göriach) die Finanz- und Sachge-
barung der jeweiligen
Gemeindegutsagrargemein-
schaft
geprüft. Die Berichte der Prüfung werden vom
1. Rechnungsprüfer Werner Greil dem Gemeinderat
zur Kenntnis gebracht. Ebenfalls leitet er denWunsch
von Michael Halbfurter nach einer raschen Klärung
an den Gemeinderat weiter.
Ebenfalls wurden vom 1. Rechnungsprüfer die vom
Substanzverwalter erstellten Jahresrechnungen 2015
für die AG Stribach und die AG Göriach überprüft.
Die Gesamtzahlen der Jahresrechnung 2015 und den
Voranschlag 2016 wurden dem Gemeinderat für die
jeweilige Agrargemeinschaft übermittelt. Der Ge-
meinderat stimmt der Jahresrechnung 2015 und dem
Voranschlag 2016 für die AG Stribach und die AG
Göriach einstimmig zu.
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Die Behandlung nachstehender Punkte wird einstim-
mig genehmigt.
– GVWerner Greil fragt an, ob Kosten für die bevor-
stehende
GR-Schulung
(60,00 € je Gemeinderat)
von der Gemeinde Dölsach übernommen werden.
Der Bürgermeister stellt diesbezüglich eine Kosten-
übernahme in Aussicht.
– GV Werner Greil freut sich auf die gemeinsame
Arbeit
in den kommenden sechs Jahren und wünscht
sich ein gutes Miteinander.
– GVWerner Greil fragt an, ob für die Sitzungen des
Überprüfungsausschusses ein
Sitzungsgeld
vor-
stellbar ist. Der Bürgermeiser will dies in der nächs-
ten GR-Sitzung diskutieren.
– Vize-Bgm. Martin Mayerl weist darauf hin, dass
aufgrund der Steuerreform für die
Schwimmbad-
einnahmen
künftig 13 % Mwst. anfallen.
Abschließend stellt der Bürgermeister fest, dass er an
einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit im
Gemeinderat interessiert ist. Er dankt den Gemeinde-
räten, dass sie bereit sind, dieses Amt auszuüben.