Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2016
arbeiten zu können. Der Bürgermeister ist der An-
sicht, dass dies im Ausschuss geregelt werden sollte.
Der Bürgermeister kündigt an, dass in der nächsten
Sitzung über einen zusätzlichen Ausschuss (Home-
page, Dorfzeitung) diskutiert werden wird.
Gemäß § 36 TFLG 1996 hat der Gemeinderat aus sei-
ner Mitte für die Dauer der Funktionsperiode für
Ge-
meindegutsagrargemeinschaften
einen Substanz-
verwalter, einen 1. und 2. Stellvertreter sowie einen
ersten Rechnungsprüfer zu bestellen. Der Substanz-
verwalter ist in Hinkunft der erste Ansprechpartner
der Agrargemeinschaft für die Agrarbehörde.
Nach einigen Wortmeldungen werden für die Agrar-
gemeinschaft Stribach und die Agrargemeinschaft
Göriach folgende Organe vorgeschlagen:
Substanzverwalter: Bgm. Josef MAIR
1. Stellvertreter:
GR Georg PEDARNIG
2. Stellvertreter:
GR Elmar LUKASSER
1. Rechnungsprüfer: GV Werner GREIL
Die Bestellung o. a. Organe wird vom Gemeinderat
einstimmig beschlossen!
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich einer Teilfläche der Gp. 526, KG Dölsach
(Josef Stocker).
Herr Josef Stocker plant sein landwirtschaftliches
Wirtschaftsgebäude auf der Gp. 532, KG Dölsach,
durch einen Zubau zu vergrößern. Um eine entspre-
chende Bauplatzgröße zu erreichen, wird eine Teil-
fläche der Gp. 526, KG Dölsach, dem Bauplatz zu-
geschlagen und wird daher nachstehende Änderung
des Flächenwidmungsplanes für diesen Bereich er-
forderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-
tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 14. März
2016, Zahl 707t526FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich des Grundstückes Nr. 526, KG Dölsach,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 17. März
bis einschließlich 15. April 2016, zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes 526, KG Döl-
sach, von derzeit Freiland in künftig „Sonderfläche
Hofstelle auf nicht zusammenhängenden Flächen,
Zähler Nr. 1, Wirtschaftsteil“ nach § 44Abs. 9, TROG
2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70
Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Behandlung Zuschreibung/Abschreibung
Öffentliches Gut;
a)
Abschreibung der Teilflächen „1“ und „2“ vom
Öffentlichen Gut Gp. 1324/1, KG Görtschach-
Gödnach (Sandra und Thomas Mair).
Die Geschwister Sandra und Thomas Mair haben
über ihren Vater Peter Mair mündlich ein Ansuchen
um Grundkauf gestellt. Sie beabsichtigen im Bereich
ihrer Grundstücke Gp. 1589 und 1011/2, beide KG
Görtschach-Gödnach, den Böschungsbereich der Gp.
1324/1, KG Görtschach-Gödnach, anzukaufen und
dadurch ihre Bauplätze zu vergrößern. Zu diesem
Zweck soll entlang des Gemeindeweges eine Stütz-
mauer (Steinschlicht) errichtet werden. Der Gemein-
deweg Gp. 1324/1, KG Görtschach-Gödnach, weist
nach durchgeführter Grundstücksveränderung jeden-
falls eine Mindestbreite von 6,00 m auf. Diesbezüg-
lich hat der Vorstand der Gemeinde Dölsach bei
einem Lokalaugenschein den Grundkauf in Aussicht
gestellt. Durch die Abschreibung dieser Teilflächen
„1“ und „2“ vom Öffentlichen Gut (Gp. 1324/1) wird
die Verkehrssituation in diesem Bereich nicht ver-
schlechtert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss:
Entsprechend der Teilungsurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 14. März
2016, GZl. 6315/2015 werden die Teilfläche „1“ im
Ausmaß von 55 m² und die Teilfläche „2“ im Ausmaß
von 89 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 1324/1, KG