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Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2016

arbeiten zu können. Der Bürgermeister ist der An-

sicht, dass dies im Ausschuss geregelt werden sollte.

Der Bürgermeister kündigt an, dass in der nächsten

Sitzung über einen zusätzlichen Ausschuss (Home-

page, Dorfzeitung) diskutiert werden wird.

Gemäß § 36 TFLG 1996 hat der Gemeinderat aus sei-

ner Mitte für die Dauer der Funktionsperiode für

Ge-

meindegutsagrargemeinschaften

einen Substanz-

verwalter, einen 1. und 2. Stellvertreter sowie einen

ersten Rechnungsprüfer zu bestellen. Der Substanz-

verwalter ist in Hinkunft der erste Ansprechpartner

der Agrargemeinschaft für die Agrarbehörde.

Nach einigen Wortmeldungen werden für die Agrar-

gemeinschaft Stribach und die Agrargemeinschaft

Göriach folgende Organe vorgeschlagen:

Substanzverwalter: Bgm. Josef MAIR

1. Stellvertreter:

GR Georg PEDARNIG

2. Stellvertreter:

GR Elmar LUKASSER

1. Rechnungsprüfer: GV Werner GREIL

Die Bestellung o. a. Organe wird vom Gemeinderat

einstimmig beschlossen!

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich einer Teilfläche der Gp. 526, KG Dölsach

(Josef Stocker).

Herr Josef Stocker plant sein landwirtschaftliches

Wirtschaftsgebäude auf der Gp. 532, KG Dölsach,

durch einen Zubau zu vergrößern. Um eine entspre-

chende Bauplatzgröße zu erreichen, wird eine Teil-

fläche der Gp. 526, KG Dölsach, dem Bauplatz zu-

geschlagen und wird daher nachstehende Änderung

des Flächenwidmungsplanes für diesen Bereich er-

forderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.

Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-

tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-

Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 14. März

2016, Zahl 707t526FWP.dwg, über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im

Bereich des Grundstückes Nr. 526, KG Dölsach,

durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 17. März

bis einschließlich 15. April 2016, zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich einer Teilfläche des Grundstückes 526, KG Döl-

sach, von derzeit Freiland in künftig „Sonderfläche

Hofstelle auf nicht zusammenhängenden Flächen,

Zähler Nr. 1, Wirtschaftsteil“ nach § 44Abs. 9, TROG

2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70

Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Behandlung Zuschreibung/Abschreibung

Öffentliches Gut;

a)

Abschreibung der Teilflächen „1“ und „2“ vom

Öffentlichen Gut Gp. 1324/1, KG Görtschach-

Gödnach (Sandra und Thomas Mair).

Die Geschwister Sandra und Thomas Mair haben

über ihren Vater Peter Mair mündlich ein Ansuchen

um Grundkauf gestellt. Sie beabsichtigen im Bereich

ihrer Grundstücke Gp. 1589 und 1011/2, beide KG

Görtschach-Gödnach, den Böschungsbereich der Gp.

1324/1, KG Görtschach-Gödnach, anzukaufen und

dadurch ihre Bauplätze zu vergrößern. Zu diesem

Zweck soll entlang des Gemeindeweges eine Stütz-

mauer (Steinschlicht) errichtet werden. Der Gemein-

deweg Gp. 1324/1, KG Görtschach-Gödnach, weist

nach durchgeführter Grundstücksveränderung jeden-

falls eine Mindestbreite von 6,00 m auf. Diesbezüg-

lich hat der Vorstand der Gemeinde Dölsach bei

einem Lokalaugenschein den Grundkauf in Aussicht

gestellt. Durch die Abschreibung dieser Teilflächen

„1“ und „2“ vom Öffentlichen Gut (Gp. 1324/1) wird

die Verkehrssituation in diesem Bereich nicht ver-

schlechtert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss:

Entsprechend der Teilungsurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 14. März

2016, GZl. 6315/2015 werden die Teilfläche „1“ im

Ausmaß von 55 m² und die Teilfläche „2“ im Ausmaß

von 89 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 1324/1, KG