Dezember 2015 | Seite
61
AMTLICHE VERORDNUNG
Waldbrandgefahr;
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lienz
VERORDNUNG
In den Waldbeständen des Bezirkes Lienz ist aufgrund der außergewöhnlich milden Temperaturen,
der geringen Luftfeuchtigkeit sowie der sehr geringen Niederschlägen der letzten Wochen eine sehr starke
Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten. Weiteres ist vielerorts leicht
entzündbarer Bestandesabraum wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. In der Weihnachtszeit und
insbesondere an Silvester stellt das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und
Sätzen eine besondere Gefahrenquelle dar.
Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Bezirk Lienz:
Gemäß § 41 Abs. 1 i. V. m. § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes (FG) 1975, BGBI. Nr. 440/1975, idgF.
wird für den Bezirk Lienz zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:
§ 1
In den Waldgebieten des Bezirkes Lienz sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches
Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Insbesondere sind im Gefährdungsbereich das Entzünden
und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (wie z. B.: Raketen, Feuertöpfen,
Knallkörpern, Feuerrädern, römischen Lichtern,…) verboten!
§ 2
Übertretungen dieser Verordnungen werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 FG 1975 idgF. mit einer
Geldstrafe bis zu Euro 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.
HINWEIS:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse –
das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug
in den benachbarten Wald begünstigen.
Die Bezirkshauptfrau: Dr. Reisner
Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz, ÖSTERR
Bitte Geschäft
Waldbrandgefahr;
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lien
Geschäftszahl
Lienz,
FO-9/5-2015
16.12.2015
VER
In den Waldbeständen des Bezirkes Lienz ist au
geringen Luftfeuchtigkeit sowie der sehr geringe
Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen d
entzündbarer Bestandesabraum wie Zweige, Äste
insbesondere an Silvester stellt das Entzünden
Sätzen eine besondere Gefahrenquelle dar.
Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum S
Gemäß § 41 Abs. 1 i. V. m. § 170 Abs. 1 des Fors
den Bezirk Lienz zum Zwecke der Vorbeugung ge
In den Waldgebieten des Bezirkes Lienz so
Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Ins
und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenstän
Knallkörpern, Feuerrädern, römischen Lichtern,…)
Übertretungen dieser Verordnungen werden gem
Geldstrafe bis zu Euro 7.270,-- oder mit Freiheitsst
Amtssigniert. SID2015121064526
Informationen unter:
amtssignatur.tirol.gv.atEinladung zur Mütter-Eltern-Beratu g
Liebe Mütter, liebe Väter!
So groß die Freude über den Nachwuchs ist, so
groß ist manchmal auch die Verunsicherung bei den
Eltern, alles richtig zu machen.
Beim Zusammenleben mit dem Neugeborenen, mit
dem heranwachsenden Säugling und dem immer
selbständiger werdenden Kleinkind tauchen viele Fra-
gen auf.
Die Mütter-Eltern-Beratung ist eine Anlaufstelle für
viele Fragen und bietet u.a.
• Beratung zu Fragen der medizinischen Vorsorge
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und die altersgemäße Ernährung
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Schreien, Entwicklung, Erziehung, Vertrauensbildung,
Fördermöglichkeiten und vieles andere ….
• Jede Frage ist erlaubt!
Die Bratung ist kostenlos und findet regelmäßig
(ohne Sommerpause) statt.
JEDEN DIENSTAG
Lienz: Bezirkshauptmannschaft, Gesundheitsamt,
Parterre, Zimmer 018, 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr.
Mehrmals pro Jahr sind Fachkräfte von Avomed Zahn-
gesundheitsvorsorge und eine Psychologin/Psycho-
therapeutin für die Erziehungsberatung mit dabei.
Wir würden uns sehr über Euren Besuch bei einer der
Beratungsstellen freuen.
Annelies Maier-Moser
Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester
MEB Osttirol, Tel. 0680 208 05 95
Vertretung:
Angelika Heichlinger, MHPE, Hebamme, IBCLC
Tel. 0664 234 59 78