Dezember 2015 | Seite
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DIE GEMEINDE INFORMIERT
Einteilung der Wässer nach ihrer Härte:
Gesamthärte in °dH: Bezeichnung:
(°dH = deutsche Härtegrade)
0 – 4 sehr weich
4 – 8 weich
8 – 12 mittelhart
12 – 18 hart
18 – 30 ziemlich hart
über 30 sehr hart
Aushubarbeiten für den neuen Hochbehälter
Zwischenlager des Aushubmaterials im „Gilger“ Wald
GUTACHTEN
gemäß § 5 Abs. 2 TWV (Trinkwasserverordnung)
Gemäß den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ist
das Wasser der vorstehend bezeichneten Trinkwasserversor-
gungsanlage
zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
Auf Grund der Vorgaben des Codex-Kapitels B1 „Trinkwasser“ des
österreichischen Lebensmittelbuches (ÖLMB) wird festgestellt:
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten
Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften.