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Aus dem Gemeinderat
Kassenbestand von € -261.580,68.
Die Aufnahme des buchmäßigen
Kassenbestandes hat ergeben,
dass die Summe der gebuch-
ten Einnahmen-Abstattung 2014
bis 31.12.2014 € 2.897.101,40
beträgt und die Summe der ge-
buchten
Ausgaben-Abstattung
2014 bis 31.12.2014 insgesamt
€ 3.158.682,08 beträgt. Somit er-
gibt sich ein buchmäßiger Kassen-
bestand von € -261.580,68. Die
Kassenübereinstimmung ist somit
gegeben. Die Kassenbestands-
aufnahme der Nebenkasse stimmt
überein. Die Buchungs- und Be-
legprüfung ergab keine Mängel.
Die Überprüfung der rechtzeitigen
Erhebung und Leistung der Zahlun-
gen ergab keine Mängel.
Gemeinderatssitzung
vom 10.02.2015
Fördermodell Kraftwerke Staller-
und Kalksteinbach
Bereits vor Weihnachten wurde
im Gemeinderat kurz über die ver-
schiedenen Tarifmodelle diskutiert.
Nun muss gewählt werden, für
welches Fördermodell sich die Ge-
meinde Innervillgraten entscheidet.
Seitens Ing. Pirker Erwin wurden
beide Modelle erläutert.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig das Tarifmodell bezüglich
der Ökostromförderung bei den
Kraftwerken Stallerbach und Kalk-
steinbach zu nehmen.
Waldaufseherumlage 2015
Auf Grund der Jahresrechnung
2014 stehen die Ausgaben für den
Gemeindewaldaufseher RAINER
Hermann fest, sodass der Gesamt-
betrag der Gemeindewaldaufsehe-
rumlage nach den Bestimmungen
der Tiroler Waldordnung festgesetzt
werden kann.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig, zur teilweisen Deckung
des Personalaufwandes für den Ge-
meindewaldaufseher RAINER Her-
mann gemäß § 10 der Tiroler Wald-
ordnung, LGBl. Nr. 55/2005, den
Gesamtbetrag von € 7.869,41 für
das Jahr 2014 einzuheben. Diesem
Umlagebetrag liegt ein Gesamtper-
sonalaufwand laut Jahresrechnung
2014 von € 39.912,77, eine Ertrags-
waldfläche laut Waldkataster der
BFI von 1217 ha, davon sind 164
ha Wirtschaftswald, daher mit 50%
und 1053 ha Schutzwald im Ertrag,
mit 15% zu beumlagen, zugrunde.
Änderung Kanalgebühren-
ordnung
Die Kanalgebührenordnung wurde
grundsätzlich dahingehend geän-
dert, sodass der Ablesezeitpunkt
nunmehr der September eines je-
den Jahres ist. Die Schätzung erfolgt
somit im März. Dadurch erleichtert
sich die Arbeit für die Amtsleiterin,
da bisher die Gemeindezeitung
und die Kanalgebührenverrech-
nung jeweils im Juni und Dezember
zu machen war. Ein weiterer Vor-
teil ist, dass man bereits im März
Steuergelder erhält und somit, das
Girokonto bei der Raiffeisenkasse
Villgratental entlastet wird. Weiters
wird bei den Gebühren hinzuge-
fügt dass sich die Anschlussgebüh-
ren jährlich mit dem VPI 2010 vom
Juni erhöhen und vom Gemeinde-
rat jährlich gleichzeitig mit der Be-
schlussfassung der Steuer- und He-
besätze neu festgelegt werden. Der
bisherige § 7 über die Fälligkeit und
Entrichtung der Anschlussgebühr
entfällt zur Gänze.
Die Kanalgebührenordnung wurde
von der Abteilung Gemeinden Vor-
geprüft und wurden diese Änderun-
gen in die Kanalgebührenordnung
eingearbeitet.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die geänderte Kanalgebüh-
renordnung der Gemeinde Innervill-
graten.
Sonderurlaub - Dienstbefreiungen
Für den Landesdienst wurden die
Sonderurlaube bzw. Dienstbefrei-
ungen für bestimmte Anlässe durch
Regierungsbeschluss geregelt. Im
Bereich der Gemeinden und Ge-
meindeverbände hat im Einzelfall
der Bürgermeister bzw. der Ver-
bandsobmann die Entscheidung zu
treffen.
Der Gemeinderat beschließt mit 8
Stimmen gegen 1 Stimme die Son-
derurlaub bzw. Dienstbefreiungen
bei bestimmten Anlässen wie für
den Landesdienst zu übernehmen.
Gemeinderatssitzung
vom 31.03.2015
Änderung Flächenwidmungsplan
Im Bereich nordöstlich der beste-
henden Hofstelle A. Lanser auf
der Gp. 105 KG Innervillgraten ist
die Errichtung eines Austraghau-
ses geplant. Daher wurde bereits
am 25.07.2014 ein Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Ge-
meinderat beschlossen. Laut den
Einreichplänen des Austraghauses
können die erforderlichenAbstands-
flächen nicht eingehalten werden,
sodass der Flächenwidmungsplan
angepasst werden muss.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich der Gp.
105 und 106 KG Innervillgraten von
derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG
2011 in künftig „Sonderfläche Hof-
stelle“ gem. § 44 TROG 2011 ent-
sprechend dem Planentwurf.