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AuS DeM GeMeINDerAT

des Grundstückes Gp. 6, KG Leisach, von derzeit „Vorbehaltsfläche für den Gemein-

bedarf – Gemeindezentrum (VGZ)“ in künftig „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“ vor.

Neuerlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungs-

planes im Bereich der Gp. .3, .4, .134, 4, 6, 7/1, alle KG leisach:

Zur Realisierung des Bauvorhabens, der Neuerrichtung des Gemeindezentrums

„Hanserhof“, soll eine bestmögliche Verbauung des lediglich rund 28 m breiten

Grundstückes ermöglicht werden. Nicht zuletzt müssen auch die Mindest-Abstände

zum bestehenden Wohnhaus im Südosten eingehalten werden.

Der Gemeinderat beschließt hierzu einhellig, den von Dr. Thomas Kranebitter aus-

gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden

Bebauungsplanes im Bereich der Gp. .3, .4, .134, 4, 6, 7/1 (tw. Teilflächen), laut

planlicher und schriftlicher Darstellung des Dr. Thomas Kranebitter durch vier Wochen

hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Neugestaltung des Dorfkernes (raumprogramm, Architektur- und

Sonderplanung):

Bei der Besprechung des Bauausschusses Mitte Dezember 2014 ist der Ausschuss

übereingekommen, dem Gemeinderat die Beschlussfassung des vorliegenden Raum-

programmes, welches noch einen groben Umfang skizziert, sowie dem Ausschuss

die Möglichkeit einzuräumen, für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten, wie die

Einholung von Angeboten für die Architekturplanung, die Statik, für Sonderplanungen

wie Elektro und Heiz-, Lüftung- und Sanitärinstallationen sowie Akustik und erforder-

lichenfalls eine rasche Vergabe durch den Gemeindevorstand zu ermöglichen. Wenn

eine dringende Beauftragung des Abbruches des alten Hanserhofes erforderlich

erscheint, soll man dies dem Gemeindevorstand ebenso ermöglichen.

Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag nach einiger Beratung einhellig zu.

Personalangelegenheiten:

Neue pädagogische fachkraft für den Kindergarten leisach

Der Gemeindevorstand hat für den ordnungsgemäßen Betrieb des Kindergartens Leisach

eine wichtige Personalentscheidung treffen müssen und zwar die Beschäftigung einer

neuen pädagogischen Fachkraft ab 1. Dezember 2014. Bekanntlich wurde diese

Stelle öffentlich ausgeschrieben und es wurden sodann einige Vorstellungsgespräche

ausgewählter Bewerberinnen geführt. Letztendlich hat sich der Gemeindevorstand nach

festgelegten Auswahl-Kriterien für Frau Lisa Reichholf entschieden, die seit 1. Dezember

2014 mit einem Beschäftigungsausmaß von 25 Wochenstunden für die Kinderbetreuung,

im Kindergarten Leisach ihren Dienst verrichtet. Ihr Dienstverhältnis ist bis Ende dieses

Kindergartenjahres (2014/2015) befristet. Ebenso wurde ihr als Karenzvertretung für

Frau Altenberger eine Verlängerung des Dienstverhältnisses in Aussicht gestellt.

Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat dieser wichtigen Personal-

entscheidung des Gemeindevorstandes für den Kindergarten Leisach mehrheitlich zu.