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St. Veiter - Zeil`n Ausgabe 07
26 | St. Veiter - Zeil´n - Ausgabe 07
Heimatkundeverein
Festmesse
Den Abschluss bildete der Festgottesdienst am Sonntag, der vom Kirchenchor mit der kleinen Orgelsolomesse von
Joseph Haydn feierlich umrahmt wurde. Pfarrer Bodner stellte das Thema Dankbarkeit in den Mittelpunkt seiner
Predigt. Am Ende des Gottesdienstes teilten Mitglieder des Pfarrgemeinderates kleine Weihwasser-Fläschchen mit
einem Bild der Kirche und der Aufschrift „700 Jahre – Vergelt’s Gott für deine Treue“ aus.
Im Anschluss an den Gottesdienst konnte man an einer Führung durch die renovierte Pfarrkirche teilnehmen: Nach
Jahren der Feuchtigkeit zeigte sich das Gotteshaus rechtzeitig zum 700-Jahr-Jubiläum in neuem Kleid.
200 Jahre Mooser Kirchl
Von den drei Kapellen in St. Veit ist jene in Moos der Entstehung nach die jüngste: Die Kapelle Mariä Heimsuchung
in Zotten entstand 1805 und die alte Kapelle zum hl. Johannes dem Täufer in Bruggen 1806. Es fällt auf, dass
damals in ganz Osttirol zahlreiche Privatkapellen errichtet wurden. Der Grund dafür dürfte in den Wirren der
Napoleonischen Kriege liegen, die das heutige Osttirol wie kaum ein Ereignis davor oder danach erschüttert haben.
Für die Kapelle in Oberpeischlach ist sogar ausdrücklich bezeugt, dass sie während des ersten Krieges mit den
Franzosen (1797) aufgrund eines Gelübdes gestiftet worden war.
„Nur zur Privatandacht“: Die Errichtung der ersten Kapelle (1813)
Möglicherweise geht also auch das Mooser Kirchl auf eine derartige private Initiative zurück. Allerdings können
wir darüber nur Vermutungen anstellen. Vielleicht existierte in Moos schon längere Zeit davor ein Bildstock
ähnlich wie in Zotten, dessen Fundamente im Zuge der Renovierungsarbeiten 2011 archäologisch nachgewiesen
werden konnte. Jedenfalls stammt das Altarbild – eine Kopie des Gnadenbildes von Maria Luggau – aus dem 18.
Jahrhundert.
Über die Errichtung der Kapelle informiert uns der Mathias Hofmann (1873-1889 in St. Veit):
„In diesem Jahre
[1813]
wurde die Kapelle in Moos ausgebaut. Angefangen wurde dieselbe schon 1809 unter
Vicaren Jud.
Sie wurde ohne schriftliche Erlaubniß der geistlichen Obrigkeit zu erbauen angefangen und beinahe
vollendet.“
Die Bauern mussten deshalb am 24. Mai 1813 einen sogenannten Revers abgeben, in welchem die
„Nutzungsbedingungen“ der Kapelle streng reglementiert wurden. Der Text ist ein bemerkenswertes Dokument
für die Regelung von kirchenrechtlichen Fragen während der Franzosenzeit auf lokaler Ebene und sei deshalb
auszugsweise zitiert:
„Wir Endes unterzeichnete Bauern in der Mooserrott zu St. Veit in Defreggen bekennen hiemit sowohl für uns
selbst, als auch für alle unsere Erben und Nachkommen, daß die neu errichtete Haußkappelle in Mooß, welche wir
dieses Jahr zu verfertigen gedenken, nur zum Gebrauche der häußlichen Andacht für diese Nachbarschaft dienen
soll. Es wird damit niemahl angetragen
[= beantragt]
, daß in derselben soll Messe gehalten oder eine andere
seelsorgliche Verrichtung von der Geistlichkeit außgeübt werden: daß wir auch gedachte Kappelle zu obgemelten
Gebrauch unserer Haußandachten auf eigene Kosten einhalten und anständig verzieren und keineswegs von einer
anderen Kirchen oder Nachbarschaft mit Rechts-Anspruch hiezu etwas abfordern wollen.
Zugleich versichern wir auch, daß deßwegen unsere Mutter- und Pfarrkirche zu St. Veit weder an Besuche des
Sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes, noch an Opfer oder sonstigen freywilligen und pflichtmäßigen Beyträgen
zur Unterstützung derselben jemahl etwas entzogen werden soll.