Seite 11 - Gemeindezeitungen

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St. Veiter - Zeil´n - Ausgabe 07 | 11
St. Veiter - Zeil`n Ausgabe 07
Gemeinderatsprotokolle
Daraus ergibt sich, dass für die Jahre 2012 und 2013, wo die Ausgaben den Betrag von ca.
€ 78.400,00 erreichen, ein Wasserleitungsfonds-Darlehen aufgenommen werden kann –
und zwar im Ausmaß
von 75 % der Bausumme. Das
ergibt eine Darlehenssumme von € 58.800,00.
Der Gemeinderat beschließt daher die Aufnahme eines Wasserleitungsfonds-Darlehens in
Höhe von € 58.800,00 zur teilweisen Finanzierung der Wasserversorgungsanlage Moos.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür (einstimmig)
Auf die Anfrage von Gemeinderätin Nöckler Lydia erklärt der Bürgermeister, dass er die
Zahlung der noch ausstehenden Anschlussgebühren veranlassen wird.
3:
Beratung und Beschluss über Aufstockung des Aktienanteils an der
Felbertauernstraße AG
Nachdem die Republik Österreich und das Land Tirol ihr Aktienpaket bei der Felber-
tauernstraße AG erhöht (aufgestockt) haben, besteht nun auch die Möglichkeit für die
Kleinaktionäre vom Aktien-Bezugsrecht Gebrauch zu machen. Die Gemeindebesitzt der-
zeit 90 Stückaktien und könnte das Aktienpaket aufstocken.
Aufgrund der finanziell angespannten Situation beschließt der Gemeinderat das Aktienpa-
ket nicht aufzustocken.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür (einstimmig)
4:
Beratung und Beschluss über Ansuchen um Baukostenzuschuss von Herrn
Kleinlercher Manfred, Bruggen 91
Herr Kleinlercher Manfred hat um einen Baukostenzuschuss für die Errichtung eines Car-
port angesucht. Der Gemeinderat beschließt einen Baukostenzuschuss von 30 % des be-
zahlten Erschließungsbeitrages zu gewähren.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür (einstimmig)
5:
Beratung und Beschluss über Ansuchen der TINETZ-Stromnetz Tirol AG um Verle-
gung einer Leitung im öffentlichen Gut der Gemeinde St. Veit i. Def. (Gp. 2106,
Außeregg)
Die TINETZ-Stromnetz Tirol AG hat bei der Gemeinde das Ansuchen gestellt auf der Gp.
2106, KG St. Veit i. Def., (öffentliches Gut) ein Stromkabel verlegen zu dürfen. Der Ge-
meinderat bewilligt die Verlegung des Stromkabels laut dem Ansuchen und dem beiliegen-
den Lageplan.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür (einstimmig)
Es wurde angeregt, dass solche Straßenquerungen vor Ablauf der „Garantiefrist“ kontrol-
liert werden, damit diese im Bedarfsfalle saniert werden.
6:
Beratung
und
Beschluss
einer
Flächenwidmungsplanänderung
im
Bereich der Grundstücke 2065 und 2173 (vlg. Vorderköhler)
Herr Kleinlercher Anton, Moos 17, beabsichtigt eine Grundstücksvergrößerung seiner Gp.
2173, damit ein geplantes Bauvorhaben realisiert werden kann. Der Gemeinderat hat die-
sem Ansinnen bzw. dem Verkauf der benötigten Fläche bereits zugestimmt.
Nun muss die geplante Kauffläche umgewidmet werden, damit das neu entstehende Grund-
stück über eine einheitliche Widmung verfügt.
Der Gemeinderat beschließt daher
den Änderungsentwurf der Architektengemeinschaft über 4 Wochen hindurch zur allge-
meinen Einsichtnahme entsprechend den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes aufzulegen.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat oben zitierte Umwidmung. Sofern nicht innerhalb
der Einspruchsfrist Einwendungen oder Stellungnahmen eingebracht werden gilt die Um-
widmung als beschlossen.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür (einstimmig)