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Rund ums Dorf
12/2013
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den
Antrag (E-2013-400) von Herrn Ebner Johann, Dorf
50, betreffend der Ausladung des Vordaches der
Hauseingangsüberdachung an der Ostseite des
bestehenden Wohngebäudes auf der Bp. 101, KG
Obertilliach, in das öffentliche Gut (Gp. 2770) zur
Kenntnis.
Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch
nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770
(öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde
Obertilliach), KG Obertilliach, für die Ausladung
der Hauseingangsüberdachung in das öffentliche
Gut - Gst. 2770, KG Obertilliach - an der Ostseite
des bestehenden Wohngebäudes auf der Bp. 101,
KG Obertillich, wird mit der Auflage zugestimmt,
dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes
bei erforderlichen Arbeiten an der Weganlage Gp.
3267 - öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung
von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der
geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw.
dem Eigentümer des Gebäudes auf der Bp. 101, KG
Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in
Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für
den Sondergebrauch der Gp. 2770, KG Obertilliach
ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes
(Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche
Vereinbarung abzuschließen.
Außerordentliche Nutzung Öffentlichen Gutes
Folgende Bauabschnitte sind von der Fortführung
betroffen:
ABA BA 04, Los 1:
Hausanschlüsse
-
-
-
ABA BA 04, Los 2:
Flatsch gesamter Bauumfang
Die Fortführung der restlichen Kanalbauarbeiten
"ABA Obertilliach - BA04 Los 1 und Los 2" durch
die Fa. Swietelsky, Niederlassung in 9900 Lienz,
Bürgeraustraße 30, wird genehmigt.
Bürgermeister Scherer berichtet, dass aufgrund des
Insolvenzverfahrens der Fa. Alpine Bau GmbH eine
Fortführung der Errichtung der ABA Obertilliach
BA04, Los 1 und 2 - Leiten/Flatsch durch die Fa.
Swietelsky vorgesehen ist. Die Arbeiten werden zu
den gleichen Bedingungen laut Schluss- und
Gegenschlussbrief vom 05.07.2012 (Auftrag an die
Fa. Alpine Bau GmbH) ausgeführt.
Die Fa. Swietelsky hat eine Fortführungserklärung
(datiert mit 11.07.2013) des restlich nicht erfüllten
Werkvertrages "ABA Obertilliach BA04 Los 1 und
Los 2" der Gemeinde Obertilliach vorgelegt. In die-
sem Zusammenhang wird die Einhaltung der
Bedingungen des Schluss- und Gegenschlussbriefes
vom 05.07.2012 für das BVH ABA Obertilliach
BA04 Los 1 und Los 2 - insbesondere die im
Auftrag der Alpine Bau GmbH genannten
Einheitspreise garantiert.
Fortführung der Bauarbeiten durch
Fa.Swietelsky
Strang Lb inkl. Brückenaufhängung und
Straßenbau
Straßenbau auf der Gp. 2805
Einbau erf. Formstücke der
Pumpendruckleitung Strang L
Sondergebrauch Öffentlichen Gutes
Ansuchen von Herrn Schneider Josef, Dorf 62,
betreffend der Erneuerung der Pflasterung im
Bereich Ost- und Südseite des bestehenden
Wohngebäudes auf der Bp. 87, KG Obertilliach.
Die Pflasterung wird zum Teil auf der Gp. 2770, KG
Obertilliach, ausgeführt. Das geplante Projekt wird
näher dargestellt. Es wird eine besonderer
Pflasterstein verwendet, wobei die Mehrkosten nach
dem SOG refundiert werden.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70
Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Gemeinderat fasst einstimmig (10 Stimmen)
folgenden Beschluss:
Gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr.
56, und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 - TROG 2006, LGBl. Nr. 27, wird der von
Machné Architekten ZT-GmbH, Mühlgasse 33, 9900
Lienz, ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Obertilliach im Bereich des Grundstückes 2858/1,
KG Obertilliach (zum Teil) durch vier Wochen hin-
durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.