Seite 8 - Gemeindezeitungen

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Rund ums Dorf
12/2013
Der Gemeindebeitrag soll je Einwohner € 0,20
betragen (Gemeinde Obertilliach - 707 EW zum
31.10.2011 - insgesamt € 141,40). Dem Antrag war
auch ein Jahresrückblick 2012 angeschlossen. Der
Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung mit 9
Stimmen bei einer Stimmenthaltung (GR. Lienharter
Peter) folgenden Beschluss:
Dem Verein "Curatorium pro Agunto" wird für das
Jahr 2013 ein Betrag von € 141,40 als Zuschuss
gewährt (pro Einwohner € 0,20 - 707 endgültige EW
zum 31.10.2011).
Für die Fortführung des Projektes "Klima- und
Energieregion Osttirol" durch das
Regionsmanagement Osttirol wird für die Jahre
2014 und 2015 jeweils ein Betrag von € 250,00 zur
Verfügung gestellt. Der Betrag ist in den
Voranschlag für die Jahre 2014 und 2015 einzuar-
beiten.
Außerordentliche Nutzung Öffentlichen Gutes
Sitzung vom 30.11.2013
An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw.
Antragsteller werden folgende Baukostenzuschüsse
gewährt:
Auer Peter, Bergen 5
€ 455,00
Altenweisl Josef, Dorf 102
€ 200,00
Bucher Johann, Dorf 40
€ 29,00
Altenweisl Andreas, Dorf 109
€ 1.190,00
Altenweisl Andreas, Dorf 109
€ 660,00
Die Gewährung von Baukostenzuschüssen (Höhe
des Baukostenzuschusses, Differenzierung bei der
Gewährung in Bezug auf die Bauvorhaben) sollte
neu überdenkt werden.
Baukostenzuschuss
Unterstützung für "Energieregion Osttriol"
Finanzierungsplan ABA Leiten/Flatsch
Der Gesamtfinanzierungsplan und der
Teilfinanzierungsplan 2013 für die ABA
Obertilliach - BA 04 (Leiten/Flatsch) werden auf
Basis der voraussichtlichen
Gesamtherstellungskosten von € 1.150.000,00 laut
der nachstehenden Aufstellung genehmigt.
Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch
nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770
(öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde
Obertilliach), KG Obertilliach, für die Errichtung
bzw. Erneuerung der Pflasterung im Bereich Ost-
und Südseite des bestehenden Wohngebäudes "Dorf
62" auf der Bp. 87, KG Obertilliach, wird mit der
Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter
des öffentlichen Gutes bei erforderlichen Arbeiten
an der Weganlage Gp. 2770 - öffentl. Gut - (z.B.
Verlegung und Betreuung von Ver- und
Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten
Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw. dem
Eigentümer des Gebäudes auf der Bp. 87, KG
Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in
Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für
den Sondergebrauch der Gp. 2770, KG Obertilliach
ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes
(Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche
Vereinbarung abzuschließen.