Seite 7 - Gemeindezeitungen

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Rund ums Dorf
07/2013
Den Gemeindebediensteten wird eine einmalige
jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gewährt.
Das Weihnachtsgeld beträgt
a) für Alleinverdiener im Sinne der einkommensteu-
errechtlichen Vorschriften
€ 160,00
b) für Nichtalleinverdiener im Sinne der einkommen-
steuerrechtlichen Vorschriften
€ 100,00
c) für Kinder, für die dem betroffenen
Gemeindebediensteten die Kinderzulage gebührt
oder unter der Voraussetzung, dass nicht eine andere
Person die Kinderzulage oder eine der Kinderzulage
vergleichbare Leistung bezieht, gebühren würde,
für das erste Kind €
180,00
für das zweite Kind €
215,00
für jedes weitere Kind €
265,00
Das Weihnachtsgeld gebührt, wenn der
Gemeindebedienstete für den Monat Dezember
Anspruch auf den Monatsbezug bzw. das
Monatsentgelt hat. Das Weihnachtsgeld gebührt
auch, wenn der Gemeindebedienstete für den Monat
Dezember nach § 2 des Landes-vertragsbedienste-
tengesetzes wegen der Ableistung eines
Präsenzdienstes nur Anspruch auf einen Teil des
Monatsbezuges bzw. des Monatsentgeltes hat.
Gemeindebedienstete die aus anderen als den vorhin
genannten Gründen nicht das ganze Kalenderjahr
hindurch Anspruch auf Monatsbezüge bzw.
Monatsentgelte haben, erhalten den entsprechenden
Teil des Weihnachtsgeldes. Dabei gebührt für jeden
Kalendertag, für den ein Anspruch auf den
Montagsbezug bzw. das Monatsentgelt besteht,
1/360 des Weihnachtsgeldes.
Weihnachtsgeld
Der Entwurf des Voranschlages für das
Wirtschaftsjahr 2013 sieht
im ordentlichen Haushalt
Einnahmen von
EUR 2.211.000,00
Ausgaben von
EUR 2.211.000,00
und im außerordentlichen Haushalt
Einnahmen von
EUR 683.000,00
Ausgaben von
EUR 683.000,00
vor und ist somit ausgeglichen (sofern ein prognosti-
zierte Rechnungsüberschuss für das Jahr 2012 in der
Höhe von mindestens € 49.100,00 erreicht wird). Im
außerordentlichen Haushalt sind die Projekte
"Errichtung des Gehweges zum Langlauf- und
Biathlonzentrum" sowie die Fertigstellung der
Abwasserbeseitigung (BA04 - Leiten/Flatsch) veran-
schlagt. Für deren Finanzierung sind im Voranschlag
Darlehensaufnahmen vorgesehen. Weiters sind im
Jahr 2013 Straßensanierungen veranschlagt, wobei
zahlreiche Sanierungsmaßnahmen bereits im Zuge
der Errichtung der Ortskanalisation realisiert wur-
den. Der Gehweg in Richtung Langlauf- und
Biathlonzentrum sollte im Jahr 2013 realisiert wer-
den, wobei sich der Gemeinderat mit dem endgülti-
gen Projektsumfang befassen wird müssen.
Im mittelfristigen Investitionsplan sind die
Errichtung eines Recyclinghofes sowie eine mögli-
che Sanierung des Kultursaales vorgesehen, wobei
dessen Realisierung in entsprechenden Ausschüssen
zu besprechen sein wird.
Der Dienstpostenplan für das Wirtschaftsjahr 2013
wird dem Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis
gebracht. Der Dienstpostenplan beinhaltet nicht
mehr den Gemeindearbeiter. Der Gemeindearbeiter
hat gekündigt und fängt mit Anfang Jänner in der
Polizeischule in Absam an. Bgm. Scherer möchte
sich mit dem Maschinenring über eine kurzfristige
Erledigung von Arbeitsleistungen unterhalten
(Tarife, Personal).
Weiters werden dem Gemeinderat die Zuschüsse an
die örtlichen Vereine und Institutionen zur Kenntnis
gebracht.
Im Voranschlag 2012 war wiederum entsprechend
der Bestimmungen des § 88 Abs. 1, TGO 2001, das
Instrumentarium der Erstellung der mittelfristigen
Finanz- und Investitionspläne anzuwenden. Die lan-
desgesetzliche Verpflichtung ist im Zusammenhang
mit dem Österreichischen Stabilitätspakt zu sehen, in
dem verankert ist, dass Bund, Länder und
Der nach § 90, TGO 2001, erstellte Voranschlag für
das Wirtschaftsjahr 2013, welcher vom 04.12.2012
bis 18.12.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
gelegen hat, wird dem Gemeinderat vorgetragen
(Kundmachung angeschlagen am 26.11.2012).
Innerhalb der Auflegungsfrist wurden keine
Einwendungen beim Gemeindeamt Obertilliach ein-
gebracht. Die Mitglieder des Gemeinderates haben
vor der Sitzung einen Voranschlagsentwurf 2013
(Kurzfassung) erhalten.
Sitzung vom 19. 12. 2012
Haushaltsplan 2013