Seite 6 - Gemeindezeitungen

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Rund ums Dorf
07/2013
15. Benützungsentgelt Kultursaal:
Das Mietentgelt/Benützungsentgelt incl. allfälliger
gesetzlicher
Mehrwertsteuer,
Betriebskosten
(Wasser-, Kanal-, Müllgebühr, Strom- und
Heizkosten) sowie der Kosten für Reinigungsmittel
beträgt:
1.Ballveranstaltungen, andere große Veranstaltungen
€ 73,00
2. Theatervorstellungen und diesen gleichgestellte
Veranstaltungen
€ 36,00
3. kleine Veranstaltungen und diesen gleichgestellte
Veranstaltungen
€ 22,00
16. Kopien, Auszüge aus der DKM, Grundbuchs-
abfragen:
Kopien (s/w)Vereine und Institutionen
€ 0,10
Kopien (Farbe) Vereine und Institutionen € 0,20
Kopien (s/w) Privatpersonen und dgl.
€ 0,20
Kopie (Farbe) Privatpersonen und dgl.
€ 0,30
Farbauszüge aus der DKM (A4)
€ 2,00
Normalauszüge aus der DKM (A4)
€ 0,50
Grundbuchsabfrage pro A4-Seite
€ 8,00
Kopien im Format A3 gelten als zwei Kopien.
17. Entleihung von Sitzgarnituren:
02 - 05 Garnituren
€ 11,00
06 - 10 Garnituren
€ 15,00
11 - 20 Garnituren
€ 22,00
21 - 30 Garnituren
€ 29,00
31 - 40 Garnituren
€ 37,00
18.Benützungsentgelt - Turnhalle:
Auswärtige Mannschaften/Gruppen:
€ 20,00
19.Buchband Obertilliach, Gemeindezeitung,
Kehrbücher, Beschallungsanlage:
Buchband (Abholung im Gemeindeamt):
€ 50,00
Zustellung Inland
€ 10,00
Zustellung Ausland
€ 15,00
Gemeindezeitung (Gäste, ausw. Tillga)
€ 2,00
Kehrbuch
€ 2,00
Beschallungsanlage (außerhalb Kultursaal): € 25,00
Die Gemeinde Obertilliach erhebt die oben angeführ-
ten Gemeindeabgaben, Steuern und Beiträge, sonsti-
ge
Beiträge
sowie
Hebesätze
und
Benützungsentgelte ab 01. Jänner 2013 (zwei
Vorschreibungen - Mai/Juni und Anfang November).
Förderbeitrag "Bildungshaus Osttirol"
Dem Verein Bildungshaus Osttirol wird für das Jahr
2012 ein Förderbeitrag in der Höhe von € 0,50 je
Einwohner, das sind bei einem Einwohnerstand von
709 (Stichtag 31.10.2011) € 354,50, gewährt.
Zuschuss an das Biathlon OK Obertilliach
Dem Biathlon OK Obertilliach wird für die
Durchführung der Biathlon Jugend- und
Juniorenweltmeisterschaft 2013 eine Zuwendung in
der Höhe von € 5.000,00 gewährt.
Dienstbarkeitsvertrag
Die Gemeinde Obertilliach räumt für sich und ihre
Rechtsnachfolger im Besitze des Gst. 2983/2:
1.
Herrn Jakob Obererlacher und dessen
Rechtsnachfolgern im Besitze der Gst.
2984/1 und 2984/3 und
2.
Herrn Josef Obererlacher und dessen
Rechtsnachfolgern im Besitze des Gst.
2984/2
das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht auf dem
ca. 4 Meter breiten Grundstreifen des Gst. 2983/2
entlang der Südgrenze dieses Grundstückes ein,
wobei die Zufahrtstrasse nur teilweise asphaltiert,
der südliche Teil geschottert ist.
Als Gegenleistung für die gegenständliche
Rechtseinräumung hat Herr Jakob Obererlacher aus
den Gst. 2984/1 - 77 m² und 2984/3 - 19 m² an die
vertragsgegenständliche Wegfläche bereits abgetre-
ten, sodass hierfür ein Entgelt weder begehrt noch
bezahlt wird.Die Rechtseinräumung an Herrn Josef
Obererlacher erfolgt gegen Zahlung eines einmali-
gen Pauschalbetrages von € 600,00 an die Gemeinde
Obertilliach.